Studienplatztausch
Die Universität Hamburg ermöglicht Studierenden in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie den Studienplatztausch.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Tausch in anderen Studiengängen, wie z.B. Psychologie, nicht möglich ist. Sofern freie Studienplätze zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit der Direktbewerbung innerhalb der normalen Bewerbungsfristen.
Ein Studienplatztausch ist nicht mit dem einfachen Orts- oder Studiengangswechsel zu verwechseln, sondern bezieht sich auf einen richtiggehenden Tausch der Studienplätze von (mindestens) zwei oder mehreren Personen im gleichen Studiengang an verschiedenen Hochschulen.
Voraussetzung ist, dass Sie sich selbständig über die Tauschforen (im Internet und an den „schwarzen Brettern“ an den Hochschulen vor Ort usw.) um eine Tauschpartnerin bzw. einen Tauschpartner bemühen, die bzw. der im selben Studiengang an Ihrer Wunschhochschule endgültig immatrikuliert ist bzw. zugelassen wurde (bei Vorabtausch). Ein Tausch ist nur vor Beginn des 1. Fachsemesters und nach Bestehen des Physikums beider Tauschpartner möglich.
Ein persönliches Erscheinen der Tauschpartner ist nicht erforderlich. Wir bitten darum, den Tausch möglichst online mit uns abzuwickeln. Aufgrund der aktuellen Situation erfolgt die Antragstellung rein digital über das Antragsformular.
Verfahren
Haben Sie eine passende Person für den Tausch gefunden, ist der Tausch bei der jeweiligen Hochschule zu beantragen. Dabei sind die individuellen Fristen, Vorgaben und Vordrucke der beteiligten Hochschule(n) zu beachten. Jede Hochschule entscheidet unabhängig von der Entscheidung der anderen beteiligten Tauschhochschule(n) über den Tauschantrag.
Die nachstehenden Informationen sind lediglich auf die Universität Hamburg bezogen, die Bedingungen an anderen Hochschulen können durchaus abweichen. Bitte informieren Sie sich also rechtzeitig an den jeweils beteiligten Tauschhochschulen.
Nach Genehmigung des Tausches durch uns erhalten alle am Tausch Beteiligten per Mail Hinweise zum weiteren Vorgehen. Die an die Universität Hamburg wechselnde Person erhält ca. 14 Tage (bis drei Wochen) nach Eingang des vollständigen Immatrikulationsantrages vorläufige Semesterunterlagen, die vier Wochen ab Semesterbeginn gültig sind und bereits die Matrikelnummer enthalten. Sobald dann alle übrigen Unterlagen, die zur Einschreibung erforderlich sind, vorliegen und der Semesterbeitrag gezahlt ist, werden nach Ablauf der vier Wochen der Gültigkeit der vorläufigen Unterlagen die endgültigen Semesterunterlagen verschickt.
Fristen
Der Antrag auf Studienplatztausch ist der Universität Hamburg mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 01.04. (bei einem Tausch zu einem Sommersemester ) bzw. zum 01.10. (bei einem Tausch zu einem Wintersemester) einzureichen.
Bei einem Wechsel zum ersten klinischen bzw. zahnmedizinischen klinischen Semester erfolgt die Zustimmung zum Tausch vorbehaltlich des Bestehens des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bzw. der Zahnärztlichen Vorprüfung, sodass Sie den Antrag rechtzeitig zu den o.g. Fristen ohne das Zeugnis selbst stellen können, dies muss dann zur Einschreibung nachgereicht werden.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online über das Antragsformular. Im Formular sind sämtliche Nachweise aller am Tausch Beteiligten hochzuladen. Das Einsenden von Unterlagen per Post ist nicht erforderlich.
Einzureichende Unterlagen
Es sind folgende Unterlagen erforderlich, die Sie bitte eingescannt oder abfotografiert über das Antragsformular übermitteln:
- Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters (von beiden Tauschpartnern) oder Zulassungsbescheid von hochschulstart.de (bei Tausch vorab, von beiden Tauschpartnern)
- Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) der an die Universität Hamburg wechselnden Tauschpartnerin bzw. des Tauschpartners
Zusätzlich für Medizin/Zahnmedizin:
- die von der an die Universität Hamburg wechselnde Tauschpartnerin bzw. Tauschpartner unterschriebene Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis (PDF)
- die von der an die Universität Hamburg wechselnde Tauschpartnerin bzw. Tauschpartner unterschriebene Freiwilligkeitserklärung über die Teilnahme am Modellstudiengang (Medizin (PDF) / Zahnmedizin (PDF))
sowie je nach Situation reichen Sie bitte jeweils zudem folgende Unterlagen ein.
...bei einem Wechsel in das erste klinische medizinische bzw. zahnmedizinische klinische Semester:
- Zeugnis der bestandenen Prüfung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bzw. der Zahnärztlichen Vorprüfung bzw. Bestätigung der Anmeldung zur Prüfung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bzw. der Zahnärztlichen Vorprüfung (von beiden Tauschpartnern)
Hinweis: Die Zustimmung erfolgt bei einem Wechsel zum ersten klinischen Semester vorbehaltlich des Bestehens des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bzw. Zahnärztlichen Vorprüfung (der Antrag ist daher bis 01.10. bzw. 01.04. und in der Regel ohne „Physikumszeugnis“ zu stellen)
- in der Zahnmedizin zudem ggf. Zeugnis der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung (des an die Uni Hamburg wechselnden Tauschpartners bzw. der Tauschpartnerin) sowie Zeugnis der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung (des die Uni Hamburg verlassenden Tauschpartners bzw. der Tauschpartnerin)
...bei einem Wechsel in ein höheres klinisches bzw. zahnmedizinisches klinisches Semester:
- einfache Kopie des Zeugnisses des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bzw. der Zahnärztlichen Vorprüfung (des die Uni Hamburg verlassenden Tauschpartners bzw. der Tauschpartnerin)
...bei einem Wechsel zum PJ:
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (des an die Uni HH wechselnden TP)
- einfache Kopie des Zeugnisses der Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (des die Uni HH verlassenden TP)
- Nachweis der PJ-Reife
...bei einem Wechsel in ein höheres Fachsemester der Pharmazie
- Stellungnahme des Studiendekanats zur Leistungsgleichheit der beteiligten Tauschpartner
Tausch zum 1. Fachsemester (Tausch vorab)
Einige Hochschulen sind grundsätzlich nicht mit einem Tausch vorab, d.h. nach Zulassung durch Hochschulstart.de und vor Beginn des 1. Fachsmesters einverstanden. Die Universität Hamburg akzeptiert auch Tausche vorab, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen und die Anträge innerhalb der Fristen gestellt werden. Nach Semesterbeginn (d.h. 01.10. bzw. 01.04.) ist ein Tausch nicht mehr möglich, auch wenn Sie dann erst zugelassen worden sind bzw. sich dann erst „gefunden“ haben.
Für die Universität Hamburg ist es unerheblich, über welche Quoten die Tauschpartner zugelassen wurden.
Ringtausch
Die Universität Hamburg akzeptiert auch Ringtausche. Dabei gelten die gleichen einzureichenden Unterlagen, wobei bei einem Ringtausch für die Universität Hamburg im ersten Schritt des Tauschantrages lediglich die Personen (und Unterlagen der Personen) von Interesse sind, die die Universität Hamburg verlassen und die an die Universität Hamburg wechseln wollen. Zusätzlich beteiligte Personen sind lediglich kurz (mit Namen und Hochschule) zu nennen, erst im Falle der Einschreibung sind die Genehmigungen aller beteiligten Hochschulen (auch die der Ringhochschulen) vorzulegen.
FAQ
Was muss bis zum 01.10. / 01.04. erledigt sein?
Bis zum 01.10., bzw. 01.4. muss nur der Antrag bei uns eingegangen sein. Die Genehmigung des Tausches und Einschreibung der Studierenden, die nach Hamburg wechseln wollen, kann auch danach noch stattfinden.
Kann der Tausch auch noch stattfinden, wenn die Zulassung/Einschreibung an der anderen Universität erst kurz vorm dem 01.04./01.10. stattfindet?
Aus Sicht der Universität Hamburg kann ein Tausch auch dann stattfinden, wenn die Zeit knapp ist. Fehlen bspw. Dokumente zur Antragstellung, können diese nachgereicht werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass der Antrag zwar gestellt, aber noch nicht genehmigt werden kann.
Spielt es eine Rolle, über welche Quoten die Tauschpartner Ihre Studienplätze erhalten haben?
Nein, aus Sicht der Universität Hamburg spielt dies keine Rolle. Bitte beachten Sie aber, dass andere Universitäten andere Regelungen haben können.
Ist ein Tausch zum PJ möglich?
Ein Tausch zum Praktischen Jahr in Medizin ist nicht möglich. Informationen zum Wechsel an die Universität Hamburg zum PJ finden Sie hier:
Kann man von einem beantragten bzw. bereits genehmigten Tausch zurücktreten?
Ein beantragter bzw. bereits genehmigter Studienplatztausch kann nur zurückgenommen werden, wenn alle am Tausch beteiligten Tauschpartnerinnen und Tauschpartner schriftlich gegenüber der Universität Hamburg erklären, dass sie von dem Tausch zurücktreten möchten. Ansonsten wird der Studienplatztausch regulär weiterbearbeitet.
Verliere ich meinen Studienplatz, wenn der Tausch platzt?
Sollte ein Tausch nach der Antragstellung doch nicht zustande kommen (s. o.), behält die Tauschpartnerin/der Tauschpartner, die/der ursprünglich an der Universität Hamburg zugelassen wurde oder eingeschrieben war, den Studienplatz.
Bitte bedenken Sie, dass ein Rücktritt von einem beantragten bzw. bereits genehmigten Studienplatztausch nur durch die schriftliche Erklärung aller am Tausch beteiligter Partnerinnen und Partner erfolgen kann.
Muss ich den Semesterbeitrag zum Tauschsemester noch zahlen?
Die Tauschpartnerin bzw. der Tauschpartner, die/der die Universität Hamburg verlässt, zahlt den Semesterbeitrag bitte nicht mehr für das Semester, zu dem der Tausch erfolgen soll. Eine Erstattung bereits gezahlter Semesterbeiträge ist nur vor Semesterbeginn möglich.
Dies gilt auch bei einem Tausch vorab zum ersten Fachsemester.
Kontakt und Fragen
Beratung zum Tausch erfolgt nach persönlicher Vereinbarung über das Kontaktformular. Selbstverständlich können Sie über das Kontaktformular auch alle Fragen stellen, die durch diese Seite noch nicht beantwortet wurden.