Hinweise für Studien- und Lehrveranstaltungsmanager/innen
Die folgenden Informationen beziehen sich auf den aktuellen Zeitfensterplan.
Kernzeiten und Wahlzeiten
Die dargestellten spezifischen Pläne der einzelnen Lehramt-Fachrichtungen sind in Kernzeiten und Wahlzeiten eingeteilt.
Die Kernzeiten sind für Lehrveranstaltungen vorgesehen, die nur einmal im jeweiligen Semester bzw. Studienjahr angeboten werden und als Pflichtveranstaltungen in vorgegebener Zeit studiert werden müssen.
Die Wahlzeiten sind für Lehrveranstaltungen vorgesehen, die mehrfach im Studienjahr bzw. Semester angeboten werden, oder bei denen mehrere Veranstaltungen zur Wahl stehen, bzw. bei denen Angebotsturnus und Absolvierung flexibel gestaltet werden können. Die Einteilung in 1. und 2. Wahl stellt keine Gewichtung dar. Die Wahlzeiten sind so gestaltet, dass jede/jeder Studierende an mindestens einer der beiden Wahlzeiten Zeit hat.
Bei der Planung der Lehrveranstaltungen sind erst die Kernzeiten zu füllen. Kernzeiten sollte man nach Möglichkeit stets vor den Wahlzeiten nutzen.
Kernzeiten und Wahlzeiten im Vorlesungsverzeichnis ausweisen
Es wird empfohlen, die Lehrveranstaltungen mit K (für Kernzeiten) und W (für Wahlzeiten) im Vorlesungsverzeichnis zu kennzeichnen.
Für Fächer, die nur im Lehramt an beruflichen Schulen und für Sonderpädagogik ausbilden, sowie für das Unterrichtsfach Arbeitslehre/Technik gilt:
Es ist sind 8-16 SWS Kernzeit und ausser in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften keine Wahlzeiten ausgewiesen.
Wenn für die Berufsschullehramtsausbildung Veranstaltungen doppelt angeboten werden und zeitlich nicht in die Kernzeit passen, dann wird folgender Vorschlag gemacht:
Eine Veranstaltung zu Zeiten der Hauptfächer/EZW, d.h. im Plan Deutsch, Englisch und Mathematik, sowie EZW zu planen.
Eine Veranstaltung sollte stets vollständig in einer der Wahlzeiten (bzw. in der Kernzeit) liegen. Alternativ können Teile auch in der Kernzeit und in der Wahlzeit liegen. Eine Veranstaltung sollte jedenfalls nicht über beide Wahlzeiten verteilt sein, weil sie sich ansonsten zu sehr mit anderen überschneidet.
In den Plänen sind die EZW (Erziehungswissenschaften) ohne weitere Bedeutung bei beiden Wahlzeiten mit aufgeführt, um die Belegungszeiten zu verdeutlichen. Bei EZW sollte bei der Verteilung der vielfach angebotenen Lehrveranstaltungen (z. B. PE, ISP) darauf geachtet werden, Lehrveranstaltungen gleichmäßig über die Woche verteilt und an jedem Tag anzubieten.
Bei der Planung der Lehrveranstaltungen sind erst die Kernzeiten zu füllen.
Kernzeiten sollte man bei Möglichkeit stets vor den Wahlzeiten nutzen.
Besonderheiten im Masterstudiengang
Masterstudiengang und Kernpraktikum
Die Zeitfensterpläne für das Masterstudium unterschieden sich von denen für das Bachelorstudium insbesondere dadurch, dass für das Masterstudium das Kernpraktikum berücksichtigt werden musste. Dieses findet im 2. und im 3. Semester des Masterstudiums an einem Tag in der Woche an einer Schule statt, bzw. an zwei Tagen pro Woche für die beruflichen Fachrichtungen.
Für jede Fächerkombination muss deshalb ein vorlesungsfreier Tag bzw. zwei Tage in der Woche zur Verfügung stehen.
Dabei konnte aufgrund des Zeitfenstermodells nicht ein einziger Tag (bzw. für das Lehramt an Berufsschulen zwei Tage) in der Woche für alle Lehramtsstudierenden für das Kernpraktikum freigehalten werden – die freien Tage sind jeweils abhängig von der Fächerkombination. Die jeweils für die Fächer ausgewiesenen Tage beziehen sich nur auf die Kernzeiten, nicht jedoch auf die Wahlzeiten, weil davon ausgegangen werden kann, dass die Studierenden hierfür jeweils alternative Lehrangebote wählen können. Entsprechende Kernpraktikumszeiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Zeitfensterplan.
Kernpraktikum: Reflexionsband und Seminarband (Lehramt an beruflichen Schulen/Lehramt an berufsbildenden Schulen ab WiSe 20/21)
Das Kernpraktikum erstreckt sich über das zweite und dritte Semester des Masterstudiums. Es gliedert sich in vier parallel verlaufende und sich über die gesamte Dauer des Praktikums erstreckende „Bänder“. Aus der Sicht des Zeitfenstermodells sollen insbesondere für das Lehramt an beruflichen Schulen zwei Bänder berücksichtigt werden, nämlich das Reflexionsband und das Seminarband. Die beiden Veranstaltungen werden im Umfang von 3 SWS alle 2 Wochen angeboten. Der 14-tägige Rhythmus der Veranstaltung erlaubt es, das Reflexionsband und das Seminarband in das gleiche Zeitfenstern zu legen, so dass beide Veranstaltungen im Wechsel stattfinden.
Das empfohlene und überschneidungsfreie Zeitfenster für die beiden Veranstaltungen ist Dienstag 16–19 Uhr.
Deshalb sollen in dieser Zeit keine Fachveranstaltungen im 2. und im 3. Semester des Masterstudiums in den beruflichen Fachrichtungen stattfinden. Die empfohlene Zeiten für das Reflexionsband und das Seminarband sind im Zeitfensterplan für alle berufliche Fachrichtungen eingetragen.
Kernpraktikum: Begleitseminar (Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I und Lehramt an Gymnasien//Lehramt an Grundschulen/Lehramt für die Sekundarstufe I und II ab WiSe 20/21)
Das KP wird im 2. und 3. Semester des Masterstudiums in einem Umfang von 30 Leistungspunkten (LP) durchgeführt. Es teilt sich in drei „Bänder“ sowie Modulprüfungen. Aus der Sicht des Zeitfenstermodells ist insbesondere das Begleitseminare zu berücksichtigen. In Verantwortung der Universität werden Begleitseminare im 2. MA-Semester (SoSe) mit Fokus auf die Fachdidaktik des einen Unterrichtsfaches angeboten. Im 3. MA-Semester (WiSe) steht im Begleitseminar die Fachdidaktik des anderen Unterrichtsfaches im Mittelpunkt. Jedes unterrichtfachbezogene Begleitseminar bekommt eine ausgewiesene Zeit im Zeitfensterplan.