Prozess befugte Stelle
Zum Prozess im Detail:
- Kontaktaufnahme: Studierende oder Mitarbeitende der UHH sowie externe Personen, die Literatur in barrierefreier Form benötigen und anfragen wollen, schreiben uns bitte eine E-Mail an befugte-stelle"AT"uni-hamburg.de mit allen wichtigen Informationen.
- Klärung des Bedarfs: In Ihrer Kontaktaufnahme mit uns teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen und Ihren Bedarf mit. Da die Weitergabe von barrierefreien Dokumenten nur Personen mit einer Seh- oder Lesebehinderung nach §45b Abs. 2 UrhG vorbehalten ist, müssen wir anschließend Ihre Zugehörigkeit zur berechtigten Personengruppe überprüfen. Dazu müssen Sie geeignete Nachweise (z. B. fachärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis mit Merkmal Bl oder Tbl) vorlegen.
- Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis: Anschließend stellen wir Ihnen ein Formular über die Zugehörigkeit zur berechtigten Personengruppe aus, welches Sie auch für andere Dienste oder zur Vorlage bei anderen befugten Stellen nutzen können. Zur Nutzung des Services der befugten Stelle müssen Sie der Benutzungsordnung zustimmen. Eine Übersicht über alle befugten Stellen nach UrhG der Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes.
- Beschaffung von Materialien: Nachdem Ihre Zugehörigkeit zur berechtigten Personengruppe verifiziert wurde, erfolgt die Beschaffung der angeforderten Dokumente. Dazu treten wir mit verschiedenen Stellen, wie Dozierenden, Bibliotheken oder Verlagen in Kontakt, um, falls vorhanden, barrierefreie Literatur zu erhalten oder ggf. eigene Lizenzen zu erwerben. Aktuell können wir angeforderte Materialien primär nur in digitalen Formaten, ggf. auch in Großdruck weitergegeben.
- Weitergabe der Materialien: Bei der Weitergabe von barrierefreien Materialien sind einige Regeln zu beachten. Da wir zum einen die Interessen der Urhebenden und Rechtsinhaber:innen und zum anderen den rechtlichen Anspruch der berechtigten Personengruppe einhalten wollen, müssen wir als befugte Stelle sicherstellen, dass Nutzer:innen unseres Service zur Einhaltung bestimmter Regeln angehalten werden. Um einer unrechtmäßigen Vervielfältigung oder Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Dokumente entgegenzuwirken, müssen Nutzer:innen daher durch eine Erklärung der Nutzungsbedingungen zusichern, ausgehändigte Dokumente nur für eigene studienrelevante und wissenschaftliche Zwecke zu verwenden und nicht weiterzugeben. Für eine bessere Nachverfolgung dokumentieren wir die für uns wichtigen Daten der Nutzer:innen dieses Services. Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten einer befugten Stelle finden Sie in der Verordnung für befugte Stellen im Urheberrechtsgesetz.