Zweitstudium
Wenn Sie sich für Ihr zweites Studium an der Universität Hamburg bewerben, unterliegen Sie dem Hochschulzulassungsgesetz Hamburgs. Dieses sieht keine Unterscheidung zwischen Erst-und Zweitstudienbewerber*innen vor. Im Hamburger Zulassungsverfahren gelten für Erst- und Zweitstudienbewerber*innen daher die gleichen Auswahlkriterien.
Sonderfall Auswahlverfahren von hochschulstart.de
Dieser Sonderfall gilt nur für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Für die anderen Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen, gilt trotz der Koordination dieses Verfahrens über hochschulstart.de die oben beschriebene Regelung.
Bei einer Bewerbung für einen der Studiengänge, für die die Studienplätze im bundesweit zentralen Auswahlverfahren von hochschulstart.de vergeben werden, gelten in Bezug auf ein Zweitstudium andere Auswahlkriterien. Detaillierte Informationen zu diesen Kriterien und zur Bewerbung für ein Zweitstudium über hochschulstart.de finden Sie in den Bewerbungsinformationen von hochschulstart.de.
Die Auswahlentscheidung erfolgt in diesem Fall ebenfalls über hochschulstart.de. Die Hochschulen sind beteiligt, wenn für das Zweitstudium wissenschaftliche Gründe geltend gemacht werden. Wenn Sie wissenschaftliche Gründe geltend machen möchten, müssen diese Gründe durch Ihre Wunschhochschule bepunktet werden. Daher müssen Sie Ihre Unterlagen (Zeugnis des Erststudiums, Begründung für das Zweitstudium, ggf. Empfehlungsschreiben oder weitere Belege) nicht nur an hochschulstart.de, sondern auch an die Hochschule Ihrer ersten Wahl schicken und von dieser ein Gutachten anfordern, in dem die Hochschule Ihre vorgebrachten wissenschaftlichen Gründe prüft und mit Punkten bewertet. Das Formular für die Beantragung dieses Gutachtens finden Sie in den Bewerbungsinformationen von hochschulstart.de (Formular am Ende des Dokuments). Wenn Sie ein Gutachten der Universität Hamburg für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin beantragen möchten, senden Sie das ausgefüllte Formular sowie die zugehörigen Unterlagen bitte an studiendekanat"AT"uke.de. Für den Studiengang Pharmazie senden Sie die Unterlagen an celia.friedrich"AT"uni-hamburg.de.
Sie sollten das Hochschulgutachten möglichst zwei Monate, spätestens aber einen Monat vor Bewerbungsschluss bei der Hochschule Ihrer ersten Wahl anfordern. Die jeweilige Universität bewertet Ihre wissenschaftlichen Gründe und schickt das Gutachten dann an hochschulstart.de. Eine Zwischenmitteilung zum Gutachten oder zur Punktzahl erhalten Sie nicht.