Studiengang- und Studienortswechsel
Wenn Sie schon studiert haben und Ihr Studium nun im gleichen oder einem verwandten Studiengang an der Universität Hamburg fortsetzen wollen, finden Sie auf diesen Seiten ausführliche Informationen zum Vorgehen. Die Informationen hier gelten nur für den Fall, dass Sie sich für ein höheres Fachsemester bzw. für das Hauptstudium bewerben möchten. Wenn Sie einen Wechsel zum ersten Fachsemester des neuen Studiengangs anstreben, informieren Sie sich bitte über das Bewerbungsverfahren auf dieser Seite.
Studiengangwechsel
Als Studiengangswechsel gilt es, wenn Sie an der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule bereits studiert haben und sich nun auf einen anderen Studiengang an der Universität Hamburg bewerben wollen. Ein anderer Studiengang liegt vor, wenn sich die Bezeichnung des Studiengangs oder dessen Abschluss von dem angestrebten Studiengang an der Universität Hamburg unterscheidet.
Es handelt sich auch um einen Studiengangswechsel, wenn Sie im Rahmen eines Lehramtsstudiums Ihre Fächerkombination oder Ihren Lehramtsabschluss ändern wollen.
Sie haben dabei zwei Möglichkeiten sich zu bewerben:
- aus einem verwandten Bachelorstudiengang in ein höheres Fachsemester des angestrebten Studiengangs an der Universität Hamburg:
Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester - aus einem verwandten Bachelorstudiengang in das erste Fachsemester des angestrebten Studiengangs an der Universität Hamburg. Sie fallen dann unter dieselben Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien wie diejenigen, die bisher noch nicht studiert haben und sich auch als Studienanfängerinnen und Studienanfänger bewerben müssen. Allerdings wird bei einem Studiengangwechsel Ihre bisherige Studienzeit nicht als Wartezeit gezählt; vor Studienbeginn gesammelte Wartezeit bleibt allerdings erhalten.
Sofern Sie an der Universität Hamburg immatrikuliert sind, setzt ein Studiengangwechsel keine Exmatrikulation voraus, d.h. Sie bleiben zunächst in Ihrem bisherigen Studiengang immatrikuliert. Sollten Sie die Zulassung für Ihren neuen Studiengang bekommen, werden Sie mit der Annahme des neuen Studiengangs für diesen umgeschrieben.
Diejenigen, die an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sind, sollten mit Ihrer Exmatrikulation solange warten, bis sie ihre Zulassung von der Uni Hamburg erhalten haben.
Studienortswechsel
Sie bewerben sich für einen Studienortswechsel, wenn Sie zu einer der zwei Gruppen gehören:
- Studierende, die sich an der Uni Hamburg in ein höheres Fachsemester des gleichen oder eines verwandten Studiengangs bewerben wollen:
Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester - Studierende, die nach einem an einer anderen Universität abgeschlossenen Grundstudium ihren Studiengang an der Uni Hamburg fortsetzen wollen:
Informationen zur Bewerbung ins Hauptstudium
Hinweis zum BAföG
Die Weiterförderung nach BAföG bei einem Studiengangwechsel erfolgt nur, wenn ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegt. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim BAföG-Amt oder auch beim AStA der Uni Hamburg. Wenn Sie Ihren Studiengangwechsel von einer Weiterförderung abhängig machen müssen, stellen Sie bei Ihrem zuständigen BAföG-Amt einen Antrag auf Vorabentscheid; an einen solchen Vorabentscheid ist das BAFöG-Amt ein Jahr gebunden.
Hinweise für internationale Studierende
Falls Sie eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium haben und während der ersten drei Semester Ihren Studiengang an der Universität Hamburg wechseln möchten, so ist dies ohne Absprache mit der zuständigen Hamburger Ausländerbehörde möglich. Für einen Studiengangwechsel ab dem 4. Fachsemester ist jedoch immer vor der Bewerbung zuerst die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich.
Auch der Wechsel zu einer anderen Hochschule, um dort dasselbe Fach weiter zu studieren, ist ein Wechsel, den Sie vorher mit der zuständigen Ausländerbehörde abstimmen müssen.
Die Universität Hamburg rät Ihnen, vor einem Studiengangs- oder Studienortswechsel die Beratungsangebote der Studienfachberatung an Ihrem Fachbereich und die Beratung der Zentralen Studienberatung sowie die Beratung bei rechtlichen, sozialen oder persönlichen Fragen der Abteilung Internationales in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen:
Visum, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis vor, während und nach dem Studium (PDF)