Ablauf des Zulassungsverfahrens
Bewerberinnen und Bewerber | Universität Hamburg | |||
Team Bewerbung und Zulassung (papierlose Masterbewerbung) | Fakultät (sonstige Master) | |||
| Erfassen der Bewerbungs- unterlagen (sofern die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden mussten, z. B. bei Sonderanträgen) | Erfassen der Bewerbungs- unterlagen | ||
Auswahlverfahren | Auswahlverfahren, Übermitteln der Daten der Zugelassenen an das Team Bewerbung und Zulassung | |||
Team Bewerbung und Zulassung | ||||
Bewerberinnen und Bewerber bekommen den Bescheid im STINE-Account zur Verfügung gestellt und werden per Mail darüber informiert. | Erstellen und Hochladen der Bescheide | |||
Zusammenstellen der Immatrikulationsunterlagen durch die Bewerberinnen und Bewerber, die einen Zulassungsbescheid erhalten haben | ||||
Fristgerechtes Zusenden der Immatrikulations- unterlagen an das Team Bewerbung und Zulassung | Empfang der Immatrikulationsunterlagen | |||
Prüfung der Immatrikulationsunterlagen | ||||
Externe Bewerber (derzeit nicht an der UHH eingeschrieben) | Interne Bewerber (derzeit an der UHH eingeschrieben) | Für externe Bewerber: Bedingte Einschreibung in den Master durch Versand der vorläufigen Semesterunterlage ca. 2-3 Wochen nach Ende der Immatrikulationsfrist (ohne vorherige Zahlung) | ||
Empfang der vorläufigen Semesterunterlagen mit - der Matrikelnummer - dem vorläufigen Studentenausweis - dem vorläufigen Semesterticket für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) - neuen Zugangsdaten für den STiNE-Account | Keine vorläufigen Semesterunterlagen! | |||
Empfang eines gesonderten iTAN-Briefes mit Transaktionsnummern, die zu einzelnen Funktionsschritten in STINE berechtigen | Kein neuer iTan-Brief! | |||
Zahlung des Semesterbeitrags entsprechend der Zahlungsaufforderung im STiNE-Account unter „Dokumente“ | Zahlung des Semesterbeitrags entsprechend der Zahlungsaufforderung im STINE-Account unter „Dokumente“, auch wenn diese noch auf zu Zeiten des Bachelor-Studienganges ausgestellt ist und ggf. Nachreichen von fehlenden Unterlagen | Eingang des Semesterbeitrags sowie ggf. nachzureichender Unterlagen | ||
Option 1: Alle Unterlagen inkl. Bachelorzeugnis zur Immatrikulation eingereicht | ||||
Erhalt endgültiger Semesterunterlagen (Studentenausweis und HVV-Ticket) und der Online-Semesterbescheinigung | Bereitstellung der auf Master ausgestellten Semesterbescheinigung (Immatrikulations- und §9-Bafög-Bescheinigung) im STiNE-Account unter „Dokumente“ | |||
Option 2: Nachweis über den Abschluss des Erststudiums noch nicht eingereicht | ||||
Empfang der Semesterunterlagen für bedingte Einschreibung. Gültigkeit 1 Semester | Empfang endgültiger Semesterunterlagen, die, noch auf den vorherigen Bachelor-Studiengang ausgestellt sind | Für interne Bewerber: vorl. Einschreibung in den Master:
Für externe Bewerber (wenn Semesterbeitrag gezahlt):
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Option 3: Nachreichung bzw. Meldung des ersten Studienabschlusses | ||||
Nachreichung des Nachweises über das abgeschlossene Erststudium (bis spätestens zum Ende des ersten Fachsemesters, d.h. 31.03. bzw. 30.09.) | Meldung über den Abschluss des Erststudiums durch die Fakultät innerhalb des ersten Master-Fachsemesters. Die Studierenden bleiben in der Verantwortung, dass alle Leistungen rechtzeitig erbracht und vermerkt worden sind. | Für interne Bewerber:
Für externe Bewerber:
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Erhalt endgültiger Semester- unterlagen (Studentenausweis und HVV-Ticket) und der Online- Semesterbescheinigung | Erhalt der auf Master ausgestellten Online- Semesterbescheinigung | Interne Bewerber:
Externe Bewerber:
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