Information zur Ein- und Umschreibung in einen Masterstudiengang
Wenn Sie eine Zulassung zu einem Master an der Universität Hamburg erhalten haben, müssen Sie sich anschließend einschreiben. Dazu stellen wir Ihnen nachfolgend Checklisten zur Verfügung, die es Ihnen erleichtern, Ihre Immatrikulationsunterlagen vollständig einzureichen. Detaillierte Informationen zum Vorgehen bei der Einschreibung finden Sie unter www.uni-hamburg.de/einschreibung
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Sie können sich auch für einen Masterstudiengang an der Universität Hamburg einschreiben, wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben. Die Zulassung erfolgt dann unter der Auflage, das Abschlusszeugnis des Erststudiums spätestens bis zum Ablauf des ersten Semesters im Masterstudiengang nachzureichen (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester). Solange das Zeugnis nicht vorliegt, sind die Studierenden bedingt für den Masterstudiengang eingeschrieben.