Informationen zulassungsfreie DoSV-Studiengängen
Zulassungsfreie DoSV-Studiengänge
Sollten Sie mehrere Bewerbungen im DoSV absenden und mindestens eine dieser Bewerbung ist für einen zulassungsfreien DoSV-Studiengang, beachten Sie die folgenden Hinweise.
Nur eine Bewerbung im DoSV
Sollten Sie sich für einen zulassungsfreien DoSV-Studiengang bewerben und ansonsten mit keinen weiteren Bewerbungen am DoSV teilnehmen, ist nichts Spezifisches zu beachten. Sobald die Ranglisten der Universität Hamburg freigegeben sind, erhalten Sie automatisch eine Zulassung und die Immatrikulationsfrist von 7 Tagen beginnt, sobald wir Ihnen den Zulassungsbescheid in unserem Bewerbungsportal (STiNE) zur Verfügung gestellt haben. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie hier.
Mehrere DoSV-Bewerbungen in der Koordinierungsphase
Sobald die Ranglisten der Universität Hamburg freigegeben wurden, werden für alle form- und fristgerechten Bewerbungen eines zulassungsfreien DoSV-Studiengangs automatisch Zulassungsangebote vergeben.
Fall a) Sollte die Bewerbung für einen zulassungsfreien DoSV-Studiengang auf der Priorität 1 sein, erfolgt nach der Freigabe der Ranglisten automatisch ein Zulassungsangebot für diese Bewerbung und nach den Koordinierungsregeln scheiden Zulassungsangebote niedriger Priorität automatisch aus.
Fall b) Sollte die Bewerbung für einen zulassungsfreien DoSV-Studiengang auf der Priorität 2 oder niedriger sein, wird ein Zulassungsangebot vergeben. Sollte anschließend für eine andere Bewerbung ein Zulassungsangebot einer höheren Priorität vergeben oder verlegen, scheidet die Bewerbung aus, da ein Zulassungsangebot „besserer“ Priorität ermittelt wurde.
Falls c) Sollte am Ende der Koordinierungsphase kein weiteres Zulassungsangebot für eine andere Bewerbung „besserer“ Priorität ermittelt werden, wir das Zulassungsangebot für den zulassungsfreien DoSV-Studiengang in eine Zulassung umgewandelt und alle anderen Bewerbungen scheiden aus.
Achtung: Sollte die Bewerbung für den zulassungsfreien DoSV-Studiengang eine absichernde Bewerbung sein, falls es mit der Bewerbung höherer Priorität nicht klappen, ist zu bedenken, dass am Ende der Koordinierungsphase die Bewerbung zugelassen wird und alle anderen Bewerbungen ausscheiden. Dadurch können andere Bewerbungen nicht mehr am Koordinierten Nachrücken teilnehmen, da nur eine Zulassung im DoSV zulässig ist.
Beispiel: Sollten der gezielte Studienwunsch z.B. Psychologie sein und eine weitere Bewerbung für einen zulassungsfreien DoSV-Studiengang eine Absicherung, weil vielleicht nicht klar ist, ob die Note der Hochschulzugangsberechtigung oder die Wartesemester nicht ausreichend sind, wird die Bewerbung für Psychologie am Ende der Koordinierungsphase automatisch ausscheiden, sofern es nicht für eine Zulassung im Auswahlverfahren gereicht hat. Das hat die Konsequenz, dass die Bewerbung für Psychologie dann auch nicht mehr im Koordinierten Nachrücken teilnehmen kann, in dem evtl. noch eine Zulassung möglich gewesen wäre. Von daher sollte solche Bewerbungsstrategie gründlich überdacht werden.
Hinweis: Sollten Sie sich für einen zulassungsfreien DoSV-Studiengang beworben haben, aber wollen, dass eine Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten DoSV-Studiengang am Koordinierten Nachrücken teilnimmt, sollte die Bewerbung für einen zulassungsfreien DoSV-Studiengang noch innerhalb der Koordinierungsphase zurückgezogen werden, damit keine Zulassung erfolgt und die andere Bewerbung in das Koordnierte Nachrücken übergehen kann.
Losbewerbung im Koordinierten Nachrücken
Wenn im Koordinierten Nachrücken eine Losbewerbung für einen zulassungsfreien DoSV-Studiengang abgeben wird, erfolgt automatisch die Zulassung für diese. Andere möglichen Bewerbungen scheiden automatisch aus.
Achtung: Sollte sich eine andere Bewerbung im Nachrückverfahren befinden und über das Losverfahren eine Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang erfolgen, scheidet die Bewerbung im Nachrückverfahren automatisch aus.