Teilnahmebedingungen & Datenschutz
Unsere allg. Teilnahmebedingungen/ Datenschutzbestimmungen im Detail:
Anmeldung
- Die Teilnahme an unseren Sprachkursen ist anmeldepflichtig.
- Anmelden können sich Studierende, DoktorandInnen, Kontaktstudierende und MitarbeiterInnen der UHH sowie Studierende anderer Hochschulen. Die Kursteilnahme der Teilnehmergruppen erfolgt nach Platzverteilungskriterien.
- Die Anmeldung ist verbindlich, nicht übertragbar und erfolgt ausschließlich online über ein Formular zu den angegebenen Fristen. Die mit (*) versehenen Felder sind Pflichtfelder.
- Eine zeitnahe Rückmeldung per E-Mail bestätigt den Eingang der Anmeldung.
- Anfragen zur Nachmeldung sind über das Kontaktformular oder persönlich zu unseren Bürosprechzeiten möglich.
- Die Teilnahmeplätze (22 TN - Ausnahme DGS: 18 TN) werden nach folgenden Kriterien vergeben:
1. Anfängerkurse (Stufen I, I/1, A1, (A)1/1 und L1a): nach Eingangszeitpunkt der Anmeldung und Prüfung der Unterlagen (aktuelle Semesterbescheinigung)
2. Kurse für Fortgeschrittene (ab Stufe I/2, (A)1/2): durch Losverfahren bei Überschreitung der max. TN-Zahl und nach Prüfung der Unterlagen (aktuelle Semesterbescheinigung, Einstufungsnachweis bzw. Leistungsbescheinigung vom Vorkurs – beide Dokumente nicht älter als 12 Monate). - Eine Anmelde-/Teilnahmebestätigung wird 3-5 Tage vor Kursbeginn per E-Mail versendet, sofern ein Teilnahmeplatz zugeteilt werden konnte. Die Information über Wartelistenplatz oder Absage erfolgt dann ebenfalls.
- Der erste Unterrichtstermin kann nicht unangemeldet als Probestunde angesehen werden. Sofern Zweifel bezüglich der Vorkenntnisse bestehen, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit uns auf bzw. absolvieren die Einstufung.
- Die Anmeldung für mehr als 1 Kurs pro Anmeldephase ist nur nach Absprache mit uns möglich. Nutzen Sie bitte auch das Bemerkungsfeld im Online-Anmeldeformular, um z.B. eine Priorität, Auslandssemester (Nachweis bitte beifügen!) oder Wartelistenplatz anzugeben.
- Ein Kurswechsel ist nur nach Rücksprache mit uns möglich.
- Ein Sprachkurs kommt zustande, wenn sich mindestens 15 Studierende angemeldet haben.
Kursentgelt_Zahlungsbedingungen
- Durch die Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Entgelts.
- Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem Status der Teilnehmenden zum Zeitpunkt der Anmeldung sowie nach dem Umfang der Unterrichtseinheiten des Kurses. Für die Studierenden der UHH ist das entsprechende Kursentgelt auch jeweils auf den Kursseiten angegeben.
- Das Entgelt wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Sofern dies nicht vorliegt, erhalten Sie eine Rechnung zur Überweisung an die uns mitgeteilte Anschrift.
- Die Bezahlung des Kursentgeltes erfolgt nach Kursbeginn.
Bei Kursbeginn vom 01. bis zum 15. des Monats wird das Entgelt am 8. des Folgemonats per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Bei Kursbeginn vom 16. bis zum Monatsende wird das Entgelt am 23. des Folgemonats per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. - Ratenzahlung ist auf Anfrage ab einem Kursentgelt von 65 € möglich.
- Kosten, die durch mangelnde Deckung, falsche Angaben zur Kontoverbindung oder durch Widerrufe entstehen, gehen zu Lasten der/des Teilnehmenden und werden mit dem nächsten Einzug vom Konto abgebucht.
- Bei Nichteinlösung der Lastschrift wird einige Tage später die Lastschrift wiederholt und die Bearbeitung dieser Forderung unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen an ein Inkasso-Unternehmen übergeben. Dies geschieht ebenso mit offenen Forderungen aus ausstehenden Überweisungen. In diesem Fall können Ihnen weitere Kosten entstehen.
Rücktritt
- Wenn Sie nicht mehr teilnehmen können, bitten wir Sie möglichst sofort auch im Interesse einer evtl. bestehenden Warteliste uns dies über unsere Kontaktdaten mitzuteilen.
- Die Stornierung der Anmeldung ohne Zahlungsverpflichtung ist nur bis zu 3 Tage vor Kursbeginn möglich.
- Die Abmeldung muss schriftlich an sprachkurse-hochschule"AT"vhs-hamburg.de erfolgen oder Sie nutzen unser Kontaktformular. Eine zeitnahe Rückmeldung bestätigt die Bearbeitung.
- Nur von uns bestätigte Stornierungen sind ausgeführt worden.
- Nach Beginn des Kurses wird das Kursentgelt nur in folgenden Fällen (ggf. anteilig) erstattet:
1. durch ärztliches Attest nachgewiesener Krankheitsfall oder andere schwerwiegende Gründe mit Nachweis
2. nachweisliche Verschiebung des Stundenplans
Diese Kulanzregelung kann bei einer Abmeldung nach Ablauf der ersten Hälfte des
Sprachkurses nicht mehr gewährt werden.
- Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.
- Eine Abmeldung lediglich bei dem*r Dozent*in des Kurses kann nicht anerkannt werden.
Fehltermine
- Diese erfordern eine schriftliche Entschuldigung an sprachkurse-hochschule"AT"vhs-hamburg.de oder über unser Kontaktformular.
- Durch unentschuldigtes Fehlen, Nichterscheinen am ersten Kurstermin verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Teilnahmeplatz, da Studierende der Warteliste automatisch nachrücken. Das Kursentgelt müssen wir Ihnen in diesem Fall trotzdem in Rechnung stellen.
- Sie können 2 Termine des Kurses ohne Nachweis fehlen, um den Kurs erfolgreich abschließen zu können. Nur bei 80% der Anwesenheit kann eine Bescheinigung über den Kurs erteilt werden.
Datenschutz
Dem Team der Allgemeinsprachen ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung insbesondere im Rahmen des Besuches der Webseite ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten und nutzen Ihre Bestandsdaten und freiwilligen Angaben ausschließlich zur Erbringung der Leistungen und für eine optimale Betreuung.
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Die Kooperationspartner Universität Hamburg (UHH) und Hamburger Volkshochschule (HHVHS) sind gemeinsame Verantwortliche nach Art. 26 DSGVO für die Durchführung von Sprachunterricht für Allgemeinsprachen und der Abnahme von Sprachprüfungen für Studierende der UHH. Die UHH stellt der HHVHS die Anwendung CommSy als Lernmanagementplattform bereit. Die Anwendung wird parallel für Präsenzveranstaltungen und zur Vereinfachung der Organisation und des Austausches genutzt. Des Weiteren stellt die UHH das System mit der Rolle einer Portalmoderation bereit und unterstützt folgend mit Support. Die HHVHS legt die Räume und Dozentenzugriffe im Zuge der Angebotserstellung selbst an. Die Teilnehmenden-Accounts erzeugen sich im Kontext der Authentifizierung; die Raumzuordnung der Teilnehmenden erfolgt durch die HHVHS. Die HHVHS prüft die Userregistrierungen auf der Plattform und die Zuordnungen User/Kurs. Die HHVHS erbringt qualitätssichernde Maßnahmen im Bereich der Sprachunterrichtsmodule und persönliche sowie Online-Beratung für die Studierenden. Die Erteilung von maschinell ausgefertigten zertifizierten Leistungsbescheinigungen an die Studierenden nach erfolgreicher Teilnahme gemäß ECTS-Norm und dem Anforderungsprofil der UHH erfolgt auch durch die HHVHS.
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Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Durchführung von Sprachunterricht für Allgemeinsprachen. Zu diesem Zweck werden die folgenden Kategorien personenbezogener Daten von Studierenden verarbeitet: Identifikationsdaten, Kommunikationsdaten, Kursnummer, Organisationsdaten, Lehrveranstaltungsteilnahmedaten Authentifizierungsdaten und Protokolldaten. Die Partner verpflichten sich zur Wahrung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (insb. der DSGVO).
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Soweit nicht nachstehend abweichend vereinbart, gewährleistet jeder Partner die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Rechtmäßigkeit der durch sie durchgeführten Datenverarbeitungen. Jeder Partner ist für die von ihm durchgeführten Verarbeitungen zuständig. Handlungen und Verarbeitungen von Auftragsverarbeitern eines Partners sind diesem Partner zuzurechnen.
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Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Kontaktaufnahme über das elektronische Kontaktformular ist Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO. Für die Bereitstellung der Benutzerkennungen für die Studierenden und die Nutzung der elektronischen Plattform ist dies Art. 6 Abs. 1 lit e und Abs. 2 DSGVO i.V.m. § 111 Abs. 1 und 7 HmbHG.
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Sofern die Geltendmachung des Betroffenenrechts nicht ausschließlich einem Wirkbereich einer Partei zugeordnet werden kann, sind die Parteien gleichermaßen für die Bearbeitung von Betroffenenanfragen verantwortlich. Die Beantwortung der Betroffenenanfragen gegenüber dem Betroffenen gemäß Art. 12 DSGVO obliegt der Partei, bei welcher die Betroffenenanfrage eingeht.
Soweit sich eine betroffene Person an eine der Parteien in Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte wendet, insbesondere wegen Auskunft oder Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, verpflichten sich die Parteien, dieses Ersuchen unverzüglich, unabhängig von der Pflicht zur Gewährleistung und Beantwortung des Betroffenenrechtes, an die anderen Partei weiterzuleiten. Diese sind verpflichtet, der anfragenden Partei die zur Bearbeitung des Ersuchens notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Die zuständigen Ansprechpartner und Datenschutzbeauftragten der Parteien sind:
Ansprechpartner der HHVHS / Datenschutzbeauftragte(r) der Partei 1:
Hamburger Volkshochschule, Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg
Bereich Datenschutz
Schanzenstraße 75-77, 20357 Hamburg
E-Mail: datenschutz@vhs-hamburg.deAnsprechpartner der UHH / Datenschutzbeauftragte(r) der Partei 2:
Datenschutzbeauftragte/r der Universität Hamburg
Mittelweg 177, 20148 Hamburg
E-Mail: datenschutz@uni-hamburg.deSollen personenbezogene Daten gelöscht werden, informieren sich die Parteien zuvor gegenseitig. Die jeweils andere Partei kann der Löschung aus berechtigtem Grund widersprechen, etwa sofern sie eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft.
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Partner müssen sich unverzüglich und vollständig gegenseitig informieren, wenn sie bei der Prüfung der Verarbeitungstätigkeiten und/oder der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellen.
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Die Partner sind jeweils für die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) in ihrem Verantwortungsbereich, einschließlich der an ihrem jeweiligen Standort für die Zwecke des Kooperationsvertrages genutzten Infrastruktur, zuständig. Dies schließt auch die Verantwortung für einen den Anforderungen des Art. 32 DSGVO entsprechenden Übertragungsweg ein. Jeder Partner trägt die Verantwortung für die bei diesem Partner lokal genutzte Infrastruktur einschließlich der Datenbanken. Gesetzliche bestehende Zuständigkeiten bleiben unberührt.
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Die Partner führen für die jeweils von ihnen vorgenommenen Verarbeitungen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten im Sinne des Art. 30 Abs. 1 DSGVO. Sie unterstützen sich bei dessen Erstellung.
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Den Partnern obliegen für die jeweils von ihnen vorgenommenen Verarbeitungsschritte die aus Art. 33, 34 DSGVO resultierenden Informationspflichten gegenüber der jeweiligen Aufsichtsbehörde bzw. den von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Betroffenen. Sie unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung der gesetzlichen Frist von 72 Stunden.
- Die Partner sind für das Erstellen einer Datenschutzfolgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO jeweils in ihrem eigenen Verantwortungsbereich selbst zuständig, sofern diese notwendig ist.