Stiftungen an der Universität Hamburg
Dem Referat Nachwuchsförderung in der Abteilung Forschung und Wissenschaftsförderung obliegt die treuhänderische Verwaltung des Körperschaftsvermögens der Universität Hamburgs (Spenden und Nichtrechtsfähige Stiftungen, Nachlässe und Schenkungen).
Hier erhalten Sie Auskünfte über die treuhänderische Verwaltung von zweckgebundenen Spenden und gegenleistungsfreien Zuwendungen an die Universität Hamburg, insbesondere über Einzelspenden, Schenkungen, Nachlässe und Erbschaften sowie Treuhandstiftungen.
Informationen zu Rechtsfähigen Stiftungen an der Universität Hamburg erhalten Sie hier.