Vergabe von Stipendien
Die Vergabe von Stipendien erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen, damit Gleichbehandlung, Transparenz und Rechtssicherheit gewährleistet sind. Den Rahmen bildet die vom Präsidium beschlossene Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (ohne UKE), Fassung vom 05.12.2022 (PDF, barrierefrei).
Unter die Richtlinie fallen Stipendien, die maßgeblich den Lebensunterhalt bzw. den individuellen Ausbildungsbedarf in dem geförderten Zeitraum sichern, nicht jedoch Zuschüsse für z. B. studienbezogene Auslandsaufenthalte. Sie ist nicht anwendbar auf Stipendien Dritter, die eigene Stipendien vergeben.
Im zugehörigen Leitfaden zur Richtlinie für UHH-Stipendien (ohne UKE), Fassung vom 05.12.2022 (PDF, barrierefrei) werden die Bedingungen für die Vergabe von Stipendien gemäß der „Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (ohne UKE)“ näher erläutert. Der Leitfaden beinhaltet sowohl die Voraussetzungen für die Vergabe von Stipendien als auch das Verfahren zur Antragstellung, die Förderhöhe sowie Status und Pflichten der stipendiengeförderten Personen.
Stipendiendauer und Stipendienhöhe orientieren sich dabei an der wissenschaftlichen Qualifikation der stipendiengeförderten Personen.
Aktuelles
2024
Möglichkeit der Aufstockung für Qualifizierungsstipendien für Promovierende
Ab dem 01.10.2024 können in begründeten Einzelfällen Qualifizierungsstipendien für Promovierende aufgestockt werden, wobei die Summe aus Stipendium und Aufstockung die Höhe eines Qualifizierungsstipendiums für Habilitierende bzw. Forschungsstipendiums für Promovierte nicht überschreiten darf.
Diese Reglung gilt für nach der Stipendienrichtlinie der UHH vergebene Stipendien soweit für sie keine abweichenden Vorgaben des Mittelgebers bestehen. Der Grundbetrag der Qualifizierungsstipendien für Promovierende orientiert sich an den Richtlinien der DFG, ebenso wie die Möglichkeit der Aufstockung und der damit verbundenen Rahmenbedingungen. Er beträgt derzeit 1.365,- € und kann im Einzelfall, der zu begründen ist, auf bis zu 1.750,- € aufgestockt werden.
Möchten Sie von dieser Reglung bei der Vergabe eines Stipendiums Gebrauch machen, kommen Sie bitte auf uns zu, damit wir den Fall prüfen und die Modalitäten klären können.
Höhere Förderbeträge der Qualifizierungsstipendien für Studierende: 992,- € (statt bislang 934,- €)
Der monatliche Förderbetrag der nach der UHH Richtlinie vergebenen Qualifizierungsstipendien für Studierende (BA/MA) wird ab dem 01.10.2024 auf einen verbindlichen Satz von 992,- € angehoben.
Basis hierfür bildet das 29. BAföG-Änderungsgesetz, welches am 24.07.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Die Sätze der Universität Hamburg für die Zielgruppe der Studierenden orientieren sich am jeweiligen BAföG-Förderungshöchstsatz und werden demnach wie die BAföG-Sätze zum Wintersemester 24/25 von 934,- € auf 992,- € angehoben.
Für bereits vergebene Stipendien, die keinen anderen Richtlinien als denen der UHH unterliegen, steht es der stipendienvergebenden Stelle frei, die Sätze auf den ab dem 01.10.2024 gültigen Grundbetrag von 992,- € – durch einen Änderungsvertrag - anzuheben.
Weiterhin wurde mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetzt das Flexibilitätssemester eingeführt. Hierdurch ist es ab dem 01.10.2024 möglich, die nach der UHH Richtlinie vergebenen Qualifizierungsstipendien um bis zu 6 Monate zu verlängern.
Geänderte Beträge für Forschungsstipendien für Postdocs: 1.751,- bis 2.870,- € (statt 1.751,- bis 2.670,- €) und für Forschungsstipendien für erfahrene Forschende: 2.871,- bis 3.370,- € (statt 2.671,- bis 3.170,- €)
Die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) hat für Bewilligungen ab dem 01.04.2024 ihre Sätze für Forschungsstipendien für Postdocs und für Forschungsstipendien für erfahrene Forschende angepasst und die Fördersätze um jeweils 200 € erhöht.
Da die Forschungsstipendien der UHH sich an den Sätzen der AvH anlehnen, findet diese Regelung auch für die UHH Anwendung.
Die Bandbreite der Forschungsstipendien für Postdocs (Promotion vor 2 – 4 Jahren abgeschlossen) beläuft sich nunmehr auf eine Höhe von 1.751,- bis 2.870,- €.
Bei Forschungsstipendien für erfahrene Forschende (Promotion vor mehr als 4 Jahren abgeschlossen) beläuft sich die Bandbreite nun auf 2.871,- bis 3.370,- €.
Für bereits vergebene Stipendien, die keinen anderen Richtlinien als denen der UHH unterliegen, steht es der stipendienvergebenden Stelle frei, die Sätze innerhalb der ab dem 01.04.2024 gültigen Betragsspannen durch einen Änderungsvertrag anzuheben.
Für Geförderte: ab dem 01.01.2024 höhere Einnahmen aus Nebentätigkeiten möglich - 538 € (statt 520 €)
Der Mindestlohn wurde durch die „Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung — MiLoV4)“, veröffentlicht im BGBl. 2023 I Nr. 321 vom 29.11.2023 zum 01.01.2024 angehoben. Dementsprechend steigt auch die daran gekoppelte „Verdienstgrenze für Geringfügig Beschäftigte“ (§ 8, Abs. 1 Nr. 1 und § 8 a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).
Die Grenze für einen Minijob beträgt nunmehr 538 € im Monat.
Bitte beachten Sie:
Zuverdienstgrenzen bemessen sich an den in den jeweiligen Richtlinien niedergelegten Vorgaben. Bei Überschreitung oder individuellen Konstellationen der Einkommensverhältnisse der stipendiengeförderten Personen können steuerliche oder sozialversicherungspflichtige Konsequenzen oder Auswirkungen auf das Stipendium selbst resultieren.
Auch Nebentätigkeiten können in Grenzen zulässig sein. Regelungen finden sich in den jeweiligen Richtlinien; sie können sowohl die Dauer als auch die Höhe der zusätzlichen beruflichen Tätigkeit betreffen.
Geänderter Promotionsstipendiengrundbetrag: 1.365,- € ab dem 01.01.2024 (statt 1.000,- € bis 1.365,- €)
Die DFG hat für Neubewilligungen ab dem 01.01.2024 ihre Sätze für Doktorandenstipendien angepasst. Bislang umfassten Doktorandenstipendien monatlich einen Grundbetrag zwischen 1.000,- € und 1.365,- €. Innerhalb dieser Grenzen konnte die Höhe des Grundbetrags selbstständig festgelegt werden. In nach dem 01.01.2024 bewilligten Projekten umfassen Doktorandenstipendien nun grundsätzlich einen verbindlichen monatlich Basisbetrag von 1.365,- €. Die zusätzliche Sachkostenpauschale von 103,- € bleibt unverändert.
Da die Promotionsstipendien der UHH sich an die Sätzen der DFG anlehnen, findet die Regelung auch für die UHH Anwendung.
Für ab den 01.01.2024 neu vergebene Promotionsstipendien gilt demnach ein verbindlicher Satz (Grundbetrag) von 1.365,- €, das entspricht 1.468,- € incl. Sachkostenpauschale.
Für bereits vergebene Stipendien, die keinen anderen Richtlinien als denen der UHH unterliegen, steht es der stipendienvergebenden Stelle frei, die Sätze auf den ab dem 01.01.2024 gültigen Grundbetrag von 1.365,- € (1.468,- € incl. Sachkostenpauschale) – durch einen Änderungsvertrag - anzuheben.
2023
Neue Vertragsmuster
Ab dem 01.03.2023 werden überarbeitete Musterverträge Verwendung finden. Dies betrifft sowohl die bisherigen Stipendien als auch die neuen Kurzzeitstipendien, sofern sie nach der Richtlinie der Universität Hamburg vergeben werden.
Neu hinzugekommen ist ein gesondertes Hinweisblatt für die stipendiengeförderten Personen.
Auch der Steuerfragebogen für etwaige Nachfragen vom Finanzamt sowie die internen Angaben zur Arbeitserleichterung wurden optimiert.
2022
Neue Stipendienrichtlinie und Leitfaden
Es gibt neue Versionen der Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (ohne UKE), dem Leitfaden zur Richtlinie (ohne UKE) und der Anlage zum Leitfaden: Übersicht zu den Stipendien (ohne UKE) jeweils mit Stand vom 05.12.2022.
Weiterhin gibt es unter den Merkblättern ein neues Hinweisblatt zu den "Kurzzeitstipendien zur Chancengleichheit und als Akuthilfe in Notsituationen."
Neues Vergabeformat: "Kurzzeitstipendien zur Chancengleichheit und als Akuthilfe in Notsituationen"
Das Präsidium hat in seiner Sitzung vom 05.12.22 die Möglichkeit der Vergabe von "Kurzzeitstipendien zur Chancengleichheit und als Akuthilfe in Notsituationen" beschlossen. Dadurch können an Promovierende, Promovierte sowie Forschende, die hinsichtlich der Chancengleichheit benachteiligt sind oder sich nicht selbstverschuldet in Notsituationen befinden, Kurzzeitstipendien mit einer Laufzeit von einem bis zu sechs Monaten vergeben werden, um ihnen die Möglichkeit zu gewähren, sich auf ihre Fortbildung bzw. Forschung konzentrieren und ihr wissenschaftliches Potential entfalten zu können.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Hinweisblatt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Todt 040 42838 4111 oder suenje.todt@uni-hamburg.de.
Höhere Förderbeträge der Qualifizierungsstipendien der UHH
Mit der Verkündigung des 27. BAföG-Änderungsgesetzes am 21. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt ändert sich der BAföG-Förderungshöchstsatz und wird zum Wintersemester 22/23 von 861 € auf 934 € angehoben.
Der monatliche Förderbetrag der Qualifizierungsstipendien der UHH entspricht dem maximalen BAföG-Höchstsatz. Ab dem 01.10.2022 erhöht er sich daher ebenso auf 934 €.
Downloads
- Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (ohne UKE), Fassung vom 05.12.2022 (PDF, barrierefrei) / Englische Version (PDF, barrierefrei)
- Leitfaden zur Richtlinie für UHH-Stipendien (ohne UKE), Fassung vom 05.12.2022 (PDF, barrierefrei) / Englische Version ( PDF, barrierefrei)
- Anlage zum Leitfaden für UHH-Stipendien (ohne UKE) Fassung vom 01.10.2024 (PDF, barrierefrei) / Englische Version (PDF, barrierefrei)