Auslandsstudium mit Kind
Einen Teil seines Studiums im Ausland zu verbringen, ist für viele Studierende reizvoll – und auch für Studierende mit Familie durchaus eine Option ihren Studienverlauf zu gestalten. Mehr noch als bei Studierenden ohne familiäre Verpflichtungen bedarf ein Auslandsaufenthalt für Studierende mit Kind(ern) jedoch eine Reihe an zusätzlichen Vorbereitungsmaßnahmen und ein hohes Maß an Organisation.
ERASMUS+ Sonderförderung für Studierende mit Kind
Im Rahmen von Erasmus+ können Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder ins Ausland mitnehmen und während des Erasmus+ Auslandsaufenthaltes alleinerziehend sind, eine Sonderförderung als Pauschale erhalten. Zudem kann – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags (Realkostenantrag) – eine Unterstützung zu anfallenden Mehrkosten gewährt werden.
Nähere Informationen finden sich in den FAQ des Erasmus-Teams der Universität Hamburg sowie im Infoblatt Zusatzförderung.
Kontakt und weitere Informationen
An der Universität Hamburg steht Ihnen das Team der Abteilung Internationales für generelle Fragen zum Auslandsstudium oder -praktikum zur Verfügung und berät beispielsweise zu den Möglichkeiten der Finanzierung über die Programme Erasmus, Hamburgglobal oder DAAD Ost, aber auch zu bestehenden internationalen Austauschbeziehungen der Universität Hamburg. Erste Informationen zu diesen und weiteren Themen sowie zu den Beratungssprechzeiten finden Sie auf den Seiten der Abteilung Internationales.
Speziell auf die Fragen und Bedarfe von Studierenden mit Familie ist der Inhalt der Homepage "Auslandsstudium mit Kind" abgestimmt. Hier finden Sie eine Vielzahl an Informationen zu Themen wie Organisation, Kosten und Finanzierung, Wohnen, Kinderbetreuung, aber auch Wissenswertes über die Familienpolitik einiger beliebter Auslandsstudienziele und Erfahrungsberichte. (Bitte beachten Sie: die Seite wird gerade aktualisiert.)
Untervermietung der Wohnung
Achtung: Für Studierende, die in dem Studierendenhaus Bornstraße wohnen, gibt es die Möglichkeit, die Wohnung während des Auslandsaufenthalts nach Absprache unterzuvermieten. Sie bleiben damit Hauptmieter der Wohnung und können im Anschluss an Ihren Auslandsaufenthalt in diese zurückkehren. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Hausverwaltung oder an das Beratungszentrum Wohnen des Studierendenwerks.