Immatrikulation und Zulassung
Auf dieser Seite finden Sie Links zu den Rechtsgrundlagen für die Entscheidungen zu allen Anträgen, die Sie ab der Bewerbung stellen können.
Den rechtlichen Rahmen bildet das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG). Es regelt unter anderem das Rechtsverhältnis der Universität zu ihren Bewerberinnen und Bewerbern und ihren Studierenden allgemein und ist die Rechtsgrundlage für spezielle satzungsrechtlichen Regelungen der Universität.
Das Hochschulzulassungsgesetz, kurz HZG, und die darauf beruhende Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium, die Universitäts-Zulassungssatzung, kurz UniZS, regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren der Universität.
- Universitäts-Zulassungssatzung (UniZS) (PDF)
Änderung vom 16.04.2024 - Universitäts-Zulassungssatzung (UniZS) (PDF)
Änderung vom 31.01.2022 - Universitäts-Zulassungssatzung (UniZS) (PDF)
vom 08.03.2021 - Universitäts-Zulassungssatzung (UniZS) (PDF)
Änderung vom 08.06.2020 - Universitäts-Zulassungssatzung (UniZS) (PDF)
Änderung vom 02.03.2020 - Universitäts-Zulassungssatzung (UniZS) (PDF)
vom 04.06.2018 - Universitäts-Zulassungssatzung (UniZS) (PDF)
vom 26.06.2017/17.07.2017 - Universitäts-Zulassungssatzung (UniZS) (PDF)
vom 21.07.2014
Ergänzt wird dies durch die Zugangs- und Auswahlsatzungen der einzelnen Fakultäten.
Die Immatrikulationsordnung (PDF) der Universität Hamburg regelt die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation und das Teilzeitstudium für die Studiengänge der Universität Hamburg.
- Immatrikulationsordnung (PDF)
Änderung vom 13.04.2023 - Immatrikulationsordnung (PDF)
Änderung vom 18.06.2020
Die Stundungssatzung (PDF) (Kurzform für „Satzung der Universität Hamburg über die Stundung der Studiengebühren für ausländische Studierende, über Ausnahmen von der Studiengebührenpflicht und über die Verlängerung von Stundungsansprüchen“) regelt Stundungsmöglichkeiten der Studiengebühren für ausländische Studierende oder solche, die sich in Selbstverwaltungsorganen der Universität engagieren, oder zu einer Praxisphase während des Studiums verpflichtet sind.