Hochschulzugang nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz
§ 38 HmbHG ermöglicht beruflich Qualifizierten ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung den Hochschulzugang ohne Abitur an der Universität Hamburg über eine Eingangsprüfung:
- Wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, berufliche Tätigkeit und Qualifikation aber erwarten lassen, dass Sie zu einem Hochschulstudium befähigt sind, eröffnet eine Eingangsprüfung Ihnen die Möglichkeit zum Studium in einem bestimmten Studiengang. Die Teilnahme an der Eingangsprüfung setzt keinen inhaltlichen Zusammenhang zwischen gewähltem Studiengang und beruflicher Tätigkeit voraus
Wichtige Eckpunkte für die Eingangsprüfung
Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre „Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ (PDF). Die Ordnung zu der Eingangsprüfung finden Sie hier: PO für die Eingangsprüfung gemäß § 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (Besonderer Hochschulzugang für Berufstätige).
Zulassungsvoraussetzungen
- abgeschlossene Berufsausbildung
- drei Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildung (bitte beachten Sie, dass diese drei Jahre mit Ende der Antragsfrist (01.03.) vollständig erbracht sein müssen)
Bewerbungsfrist
Die Eingangsprüfung findet einmal jährlich statt. Der Online-Antrag auf Zulassung kann ausschließlich innerhalb der Frist vom 1. Februar bis zum 1. März jeden Jahres gestellt werden. Nur innerhalb dieser Frist finden Sie im Menü auf der rechten Seite einen Link zum Online-Antragsformular. Dieses Formular füllen Sie bitte vollständig aus und laden in den entsprechenden Feldern die folgend genannten Unterlagen (PDF-Format) hoch.
Hochzuladende Unterlagen
Bitte laden Sie in den Upload-Feldern des Online-Antrags folgende Unterlagen hoch:
- Abschlusszeugnis der Berufsausbildung
- Arbeitszeugnisse oder ähnliche Dokumente, die die Zeiten der Berufstätigkeit nachweisen
- Lebenslauf
- Nachweis über die Studienfachberatung. Die Studienfachberatung findet im Studiengang anbietenden Fachbereich statt! (bitte kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um einen Termin, Februar ist oft schon zu spät)
- Überweisungsbeleg der Teilnahmegebühr
- Motivationsschreiben (Achtung: Prüfungsleistung!)
Zur Prüfungsvorbereitung gibt es zwar keine speziellen Literaturempfehlungen, aber Bewerber/innen sollten aufmerksam die Themen in der aktuellen Presse verfolgen.
Sonderfall Sozialökonomie (B.A.)
Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich Sozialökonomie für seinen Bachelorstudiengang einen eigenen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte mit gesondertem Bewerbungsverfahren und abweichenden Bewerbungsfristen durchführt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wiso.uni-hamburg.de/fachbereich-sozoek/studium/ohne-abitur.html.
Besonderheit Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie
Wichtige Änderungen zum Verfahren ab dem Wintersemester 20/21
Studieninteressierte mit einer Hochschulzugangsberechtigung über eine Berufliche Qualifikation bewerben sich für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie nicht über hochschulstart.de. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.