Hinweise zur Krankenversicherung
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sind Studierende versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie an staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschulen eingeschrieben sind. Um an der Universität Hamburg immatrikuliert zu werden, müssen Sie daher entweder gesetzlich krankenversichert sein oder sich von einer gesetzlichen Krankenversicherung von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Der Versicherungsstatus (gesetzlich versichert bzw. befreit) wird den Hochschulen von den gesetzlichen Krankenkassen über ein elektronisches Meldeverfahren übermittelt. Sie müssen daher nach Erhalt des Zulassungsbescheids so schnell wie möglich Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenversicherung aufnehmen und sich dort entweder studentisch versichern oder sich befreien lassen, damit Ihr Versicherungsstatus an die Universität Hamburg gemeldet wird. Erfolgt keine Meldung über den Versicherungsstatus an die Universität Hamburg, werden Sie nicht endgültig immatrikuliert und erhalten keine Semesterunterlagen.
Für die Mitteilung des Versicherungsstatus an die Universität Hamburg benötigen die Krankenkassen ggf.:
- die Absendernummer der Universität: H0002269
- die Betriebsnummer der Universität: 16711009