Dialogorientiertes Serviceverfahren
Für die Einschreibung in den Studiengängen im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens gilt, dass der Immatrikulationsantrag innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist (7 Tage) beim Team Bewerbung und Zulassung eingegangen sein muss.
An der Universität Hamburg erfolgt auch bei einer persönlichen Abgabe der Immatrikulationsunterlagen keine Vorprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. In unseren Checklisten zur Immatrikulation unter www.uni-hamburg.de/einschreibung finden Sie alle erforderlichen Informationen zu den Unterlagen, die zur Immatrikulation nötig sind. Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig anhand dieser Checklisten.
Die Unterlagen, die Sie unbedingt innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen müssen, sind in den Checklisten farblich gekennzeichnet.
Die übrigen Unterlagen können Sie nachreichen, ohne dass Ihre Zulassung dadurch gefährdet wird. Eine Nachreichung kann dazu führen, dass Sie Ihre endgültigen Semesterunterlagen (Semesterbescheinigung, BAföG-Bescheinigung, Semesterticket) erst nach Semesterbeginn erhalten.
Detailierte Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie hier.