FAQ zum DoSV - Meist gestellte Fragen
Im FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, unterteilt in die einzelnen Verfahrensschritte.
Allgemeine Fragen
Wie wird die Position in den Ranglisten ermittelt?
Ihre Positionen in den Ranglisten (Ranglistenplatz) sind fest. Zudem gibt es einen Grenzrang, der sich aus der Anzahl der zu vergebenen Studienplätze von der Universität Hamburg ergibt und festlegt, bis zu welchem Ranglistenplatz ein Zulassungsangebot aktuell erteilt werden kann. Während Ihr Ranglistenplatz feststeht, wird sich der Grenzrang in der Koordinierungsphase voraussichtlich mehrfach ändern. Da sich dieser Grenzrang während der Phasen stetig ändert kann, sind Ihre Zulassungschancen aus der dort einsehbaren Rangliste nicht zuverlässig vorhersagbar und dienen lediglich der Einschätzung.
Ein Beispiel: Ein anderer Bewerber, der einen besseren Ranglistenplatz als Sie hat, hatte sich zudem auch an einer anderen Hochschule beworben, dort ein Zulassungsangebot erhalten und dieses angenommen. Somit verschiebt sich der Grenzrang um einen Ranglistenplatz nach unten.
Es ist daher zu empfehlen, die Grenzränge während der verbleibenden Phasen regelmäßig auf hochschulstart.de zu prüfen.
Wie erkenne ich, wie gut meine Chancen auf den Studienplatz sind?
Ihre Positionen in den Ranglisten (Ranglistenplatz) sind fest. Zudem gibt es einen Grenzrang, der sich aus der Anzahl der zu vergebenen Studienplätze von der Universität Hamburg ergibt und festlegt, bis zu welchem Ranglistenplatz ein Zulassungsangebot aktuell erteilt werden kann. Während Ihr Ranglistenplatz feststeht, wird sich der Grenzrang in der Koordinierungsphase voraussichtlich mehrfach ändern. Da sich dieser Grenzrang während der Phasen stetig ändert, sind Ihre Zulassungschancen aus der dort einsehbaren Rangliste nicht zuverlässig vorhersagbar und dienen lediglich der Einschätzung.
Ein Beispiel: Ein anderer Bewerber, der einen besseren Ranglistenplatz als Sie hat, hatte sich zudem auch an einer anderen Hochschule beworben, dort ein Zulassungsangebot erhalten und dieses angenommen. Somit verschiebt sich der Grenzrang um einen Ranglistenplatz nach unten.
Ein weiterer Ansatz zur Einschätzung Ihrer Chancen geben die NC-Werte der letzten Semester. In der NC-Liste können Sie die NC-Werte der letzten Semester Ihres gewünschten Studiengangs einsehen, um ungefähr Ihre Chancen zu bewerten. Aber Achtung: Die NC-Werte ändern sich zu jedem Zulassungssemester. Wenn zum Beispiel der NC im letzten Semester vielleicht ausgereicht hätte, so muss dies nicht im aktuellen Bewerbungssemester sein. Die NC-Werte der letzten Semester dienen nur als Orientierung zur Einschätzung der Zulassungschancen.Ich plane während des Verfahrens einen Urlaub, was muss ich beachten?
Ein sehr wichtiger Punkt zur Planung des Urlaubs ist die Sicherstellung eines Internetzugangs, um den Status Ihrer Bewerbungen zu verfolgen und handeln zu können. Sie können von jedem beliebigen Ort mit Internetzugang online den Status der Bewerbung prüfen und Änderungen vornehmen, zum Beispiel die Reihenfolge der Prioritäten. Ebenfalls kann online ein Zulassungsangebot über hochschulstart.de aktiv angenommen werden.
Wichtiger Hinweis: Es ist nicht empfehlenswert eine andere Person zu bevollmächtigen (siehe hier).
Wichtiger Hinweis: Sobald ein Zulassungsangebot angenommen wird oder durch eine Koordinierungsregel eine Zulassung erfolgt, erhalten Sie in innerhalb kürzester Zeit in ihrem Bewerbungsaccount (STiNE) einen Zulassungsbescheid. Ab der elektronischen Zustellung des Zulassungsbescheides haben Sie 7 Tage Zeit, sich ordnungsgemäß einzuschreiben. Wenn Sie ein Zulassungsangebot selbst aktiv annehmen, denken Sie bitte unbedingt an diese 7-Tage-Frist. Es kann aber durch die Koordinierungsregeln (siehe Schritt 3) eine automatische Zulassung erfolgen. In dem Fall müssen Sie das Zulassungsangebot zwar nicht aktiv annehmen, aber die Immatrikulationsfrist beginnt trotzdem ab der Zustellung des Zulasungsbescheides. Bedenken Sie dies in Ihrer Urlaubsplanung und schauen Sie unbedingt regelmäßig in Ihre Accounts.
Wichtiger Hinweis: Innerhalb der 7-Tage-Frist müssen Sie dem Zulassungsbescheid beigefügten Immatrikulationsantrag zusammen mit den geforderten Nachweisen (teils in amtlicher Beglaubigung) ausgefüllt und unterschrieben einreichen. Hierbei gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Universität Hamburg, nicht der Poststempel! Welche Unterlagen notwendig in der 7-Tage-Frist eingereicht werden müssen, finden Sie hier.
Da ich derzeit im Ausland bin, kann eine andere Person für mich alles Nötige machen?
Es ist nicht empfehlenswert eine andere Person zu bevollmächtigen, da Sie in den einzelnen Phasen diverse Handlungsoptionen haben, über die Sie selbst entscheiden sollten, damit keine Fehler passieren oder Zulassungsangebote (zum Beispiel durch falscher Priorisierung) verloren gehen. Zudem ist es schwierig, da sie Zugang zu 2 Portalen und gegebenfalls zu Ihrer hinterlegten E-Mailadresse benötigen würde.
Insofern Sie im Ausland die Möglichkeit zu einem Internetzugang haben, können Sie von dort aus koordinieren und zum Beispiel die Priorisierungen selbst vornehmen.
Wichtiger Hinweis: Sobald ein Zulassungsangebot angenommen wird, erhalten Sie in innerhalb kürzester Zeit in ihrem Bewerbungsaccount (STiNE) einen Zulassungsbescheid. Ab der elektronischen Zustellung des Zulassungsbescheides haben Sie 7 Tage Zeit, sich ordnungsgemäß einzuschreiben. Wenn Sie ein Zulassungsangebot selbst aktiv annehmen, denken Sie bitte unbedingt an diese 7-Tage-Frist. Es kann aber durch die Koordinierungsregeln (siehe Schritt 3) eine automatische Zulassung erfolgen. In dem Fall müssen Sie das Zulassungsangebot zwar nicht aktiv annehmen, aber die Immatrikulationsfrist beginnt trotzdem ab der Zustellung des Zulasungsbescheides. Bedenken Sie dies in Ihrer möglichen Urlaubsplanung und schauen Sie unbedingt regelmäßig in Ihre Accounts.
Wann werden Zulassungsangebote ausgesprochen und wie kann ich darauf reagieren?
Im Laufe der ersten Februarwoche (Zulassung zum Sommersemester) beziehungsweise der ersten Augustwoche (Zulassung zum Wintersemester) werden die Ranglisten von der Universität Hamburg freigeschaltet und Zulassungsangebote ausgesprochen. Sie können ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende der Koordinierungsphase 2 jederzeit Zulassungsangebote erhalten.
A) Sie nehmen das Zulassungsangebot aktiv an:
Wenn Sie ein Zulassungsangebot aktiv annehmen und damit die Zulassung erhalten, werden Ihre anderen am Verfahren teilnehmenden Bewerbungen und Zulassungsangebote gestrichen, so dass die übrigen Plätze wieder frei werden und andere Bewerber/innen berücksichtigt werden können.
Wenn Sie ein Zulassungsangebot aktiv angenommen haben, folgt für Sie Schritt 6: Bescheide.
B) Zulassungsangebote während der Koordinierungsphase 1 und der Entscheidungsphase:
Wenn Sie kein Zulassungsangebot annehmen, bleiben alle Zulassungsangebote zunächst erhalten. Eine Einschätzung Ihrer Zulassungschancen für Bewerbungen, für die noch keine Zulassungsangebote vorliegen, können Sie anhand der Anzeige Ihrer aktuellen Ranglistenposition vornehmen.
C) Zulassungsangebote während der Koordinierungsphase 2:
Erhalten Sie ein Zulassungsangebot in der K2, werden alle Bewerbungen und Zulassungsangebote niedriger Priorität entfernt. Sie können nun das Zulassungsangebot aktiv annehmen oder warten, ob noch ein Zulassungsangebot höherer Priorität erfolgt. Sollten Sie ein Zulassungsangebot für Priorität 1 erhalten, wird dieses automatisch angenommen. Sollten Sie kein Zulassungsangebot in der K2 aktiv annehmen, wird das höchste Zulassungsangebot am Ende der Phase K2 automatisch angenommen.
Hinweis: Denken Sie bitte daran, dass Sie ab Zustellung des Zulassungsbescheids 7 Tage Zeit haben sich einzuschrieben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Beispiel für C): Erhalten Sie ein Zulassungsangebot für Ihre Bewerbung, die Sie an die dritte Stelle Ihrer Prioritätenfestlegung gesetzt haben, scheiden alle Bewerbungen und Zulassungsangebote der Priorität 4 und niedriger automatisch aus. Die Bewerbungen der Priorität 1 und 2 bleiben aber weiterhin erhalten. Sollten Sie nun ein Zulassungsangebot für Priorität 1 erhalten, wird dies automatisch sofort angenommen. Sollten Sie kein höheres Zulassungsangebot als Priorität 3 erhalten und dieses nicht aktiv selbst annehmen, wird dies zum Ende der K2 automatisch angenommen.
Kann ein Zulassungsangebot verloren gehen?
Erhalten Sie in der Koordinierungsphase 1 oder der Entscheidungsphase Zulassungsangebote, bleiben diese bis zur Koordinierungsphase 2 sicher bestehen und sie können jederzeit aktiv angenommen werden. Ab der Koordinierungsphase 2 gilt nur noch das Zulassungsangebot der höchsten Priorität. Alle Bewerbungen und Zulassungsangebote niedriger Priorität werden gestrichen und nehmen nicht mehr am Bewerbungsverfahren teil.
Beispiel für Zulassungsangebote der Koordinierungsphase 2:
Erhalten Sie ein Zulassungsangebot für Ihre Bewerbung, die Sie an die dritte Stelle Ihrer Prioritätenfestlegung gesetzt haben, scheiden alle Bewerbungen und Zulassungsangebote der Priorität 4 und niedriger automatisch aus. Die Bewerbungen der Priorität 1 und 2 bleiben aber weiterhin erhalten. Sollten Sie nun ein Zulassungsangebot für Priorität 1 erhalten, wird dies automatisch sofort angenommen. Sollten Sie kein höheres Zulassungsangebot als Priorität 3 erhalten und dieses nicht aktiv selbst annehmen, wird dies zum Ende der K2 automatisch angenommen.
Nimmt die Universität Hamburg am Clearingverfahren teil?
Ob und welche DoSV-Studiengänge am Clearingverfahren teilnehmen, steht frühestens nach Abschluss der Koordinierungsphase 2 fest. Informieren Sie sich dazu hier. Weitere Informationen zum Clearingverfahren und die Anmeldemöglichkeit für das Verfahren finden Sie im Portal von hochschulstart.de.
Bis wann muss ich mich endgültig für einen Studiengang entscheiden? Ich habe mehrere Bewerbungen gestartet.
Sobald Sie ein Zulassungsangebot in der Koordinierungsphase 1 erhalten haben, können Sie dieses aktiv annehmen. Sie können aber auch abwarten, ob Sie vielleicht ein Zulassungsangebot höherer Priorität erhalten.
Beispiel: Sie haben als Priorität 3 Ihre Bewerbung an der Universität München gesetzt und ein Zulassungsangebot erhalten. Als Priorität 1 möchten Sie den Studiengang an der Universität Hamburg studieren.
Während der Koordinierungsphase 1 und der Entscheidungsphase können Sie auf weitere Zulassungsangebote warten und müssen sich nicht sofort entscheiden. Zudem können in den beiden Phasen die Prioritäten beliebig geändert werden. Wir empfehlen ein Zulassungsangebot aktiv anzunehmen, sobald es sich um den Wunschstudienort handelt.
In der Koordinierungsphase 2 können Sie auch weiter auf ein Zulassungsangebot höherer Priorität warten. Dabei sollten Sie aber bedenken, dass in der Phase keine Prioritäten mehr geändert werden können. Wenn Sie ein Zulassungsangebot höherer Priorität erhalten, entfällt automatisch das Zulassungsangebot niedriger Priorität.
Beispiel: Sie haben ein Zulassungsangebot der Priorität 3 an der Universität München in der Koordinierungsphase erhalten. Sie entscheiden sich abzuwarten, falls Sie noch ein Zulassungsangebot für die Priorität 1 oder 2 erhalten. In der Koordninierungsphase 2 wurde Ihnen nun ein Zulassungsangebot für Ihre Priorität 1 an der Universität Hamburg gemacht. Da in der Koordinierungsphase 2 nur das Zulassungsangebot der höchsten Priorität bestehen bleibt, bedeutet dies, dass Ihr Zulassungsangebot der Priorität 3 automatisch zurückgezogen wird und Ihnen nur ein Zulassungsangebot Ihrer Priorität 1 an der Universität Hamburg gemacht wird.
Sollten Sie während der Phasen keine weiteren Zulassungsangebote erhalten und kein Zulassungsangebot aktiv angenommen haben, dann wird das Zulassungsangebot der höchsten Priorität am Ende der Koordinierungsphase 2 automatisch vom System angenommen. Aus dem Beispiel wäre es das Zulassungsangebot für die Priorität 3.
Weitere Informationen zur Zulassung, nachdem Sie ein Zulassungsangebot aktiv angenommen haben oder es am Ende der Koordinierungsphase 2 automatisch angenommen wurde, finden Sie im Schritt 6 - Bescheide.
Fragen zum Schritt 1 - der Registrierung auf hochschulstart.de
Wozu brauche ich die BID und BAN?
BID = Bewerber-ID
BAN = Bewerber-Authentifizierungs-Nummer
Die BID und die BAN werden benötigt, um die Accounts der Bewerberinnen und Bewerber auf hochschulstart.de den entsprechenden Bewerbungsaccounts bei der jeweiligen Hochschule zuordnen zu können. Hierdurch wird der Bewerbungsabgleich auf hochschulstart.de erst möglich. In Schritt 2 wird Ihnen erklärt, wo Sie BID und BAN bei der Online-Bewerbung an der Universität Hamburg angeben müssen.
Die BID und die BAN können jederzeit in ihrem Account auf hochschulstart.de auf der Navigationsebene Meine Daten eingesehen werden.
Kann ich einen zweiten Account auf hochschulstart.de (DoSV) anlegen?
Die mehrfache Registrierung auf hochschulstart.de ist nicht zulässig. Im Fall mehrerer Registrierungen einer Bewerberin oder eines Bewerbers nehmen nur die Anträge und Bewerbungen, die im zuletzt registrierten Account gestellt wurden, am Bewerbungsverfahren teil.
Zudem wird bei einer mehrfachen Registrierung der zeitlich ältere Account gelöscht und die Bewerberin oder der Bewerber per E-Mail darüber informiert. Eine Reaktivierung eines so gelöschten Accounts ist nicht möglich. Alle bereits abgegebenen Bewerbungen gehen verloren. Eine Bewerbung, die Sie mit einem zwischenzeitlich gelöschten hochschulstart.de-Account abgegeben haben, kann somit bei der Vergabe von Studienplätzen nicht berücksichtigt werden.
Wenn Sie den Benutzernamen oder das Passwort vergessen haben, legen Sie bitte keinen neuen Account an, sondern nutzen Sie die Benutzer‐ bzw. Passworthilfe oder nehmen Sie Kontakt mit hochschulstart.de auf.
Fragen zum Schritt 2 - der Bewerbung über STiNE an der Universität Hamburg
Gibt es abweichende Bewerbungszeiten an anderen Hochschulen?
Beachten Sie bitte, dass andere Hochschulen, die ihre Studienplätze über hochschulstart.de vergeben, abweichende Bewerbungsfristen haben können. Für die Universität Hamburg gilt die hier angegebene Bewerbungsfrist. Sie können zwar schon vorab einen Bewerbungsaccount für die Online-Bewerbung an der Universität Hamburg anlegen, eine Online-Bewerbung ist jedoch erst innerhalb der Bewerbungsfristen der Universität Hamburg möglich.
Ich soll meine Bewerbungen priorisieren. Welchen Zweck hat das?
Mit der Priorisierung können Sie eine Rangfolge Ihrer Studienwünsche (Prioritätenfestlegung) auf hochschulstart.de festlegen.
Beispiel: Wenn Sie sich für den Studiengang Psychologie (Bachelor of Science) an mehreren Hochschulen bewerben, können Sie ab der Bewerbungsphase den einzelnen Bewerbungen Prioritäten zuordnen. Wenn Sie sich zum Beispiel für Psychologie an den Hochschulen in Hamburg, Greifswald und Berlin beworben haben, können Sie nun die Prioritäten den einzelnen Hochschulen zuordnen; die Universität Hamburg also auf Priorität 1, 2 oder 3 setzen.
Es ist empfehlenswert, die Prioritäten möglichst früh zu setzen. Haben Sie keine Priorisierung vorgenommen, ergibt sich diese aus der zeitlichen Reihenfolge des elektronischen Antragseingangs; der zeitlich zuerst elektronisch eingegangenen Bewerbung kommt dabei die höchste Priorität zu.
Hinweis: Priorisierungen haben keinen Einfluss auf die Zulassungschancen. Die Universität Hamburg erhält auch keine Informationen über Ihre persönlichen Priorisierungen.
Wie bewerbe ich mich, wenn ich bereits einen STiNE-Account habe?
Sollten Sie bereits einen STiNE-Account besitzen, z.B. weil Sie schon an der Universität Hamburg immatrikuliert sind oder waren, ist es notwendig, dass sie sich über den bereits existierenden STiNE-Account bewerben. Gehen Sie dazu nach dem Login in STiNE zum Menüpunkt "Online-Bewerbung". Das Verfahren zur Online-Bewerbung ist ansonsten identisch, wie hier beschrieben.
Sollten Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem existierenden STiNE-Account haben, wenden Sie sich bitte an den STiNE-Support über dieses Kontaktformular.
Wie erkenne ich, wie gut meine Chancen auf den Studienplatz sind?
Ihre Positionen in den Ranglisten (Ranglistenplatz) sind fest. Zudem gibt es einen Grenzrang, der sich aus der Anzahl der zu vergebenen Studienplätze von der Universität Hamburg ergibt und festlegt, bis zu welchem Ranglistenplatz ein Zulassungsangebot aktuell erteilt werden kann. Während Ihr Ranglistenplatz feststeht, wird sich der Grenzrang in der Koordinierungsphase voraussichtlich mehrfach ändern. Da sich dieser Grenzrang während der Phasen stetig ändert, sind Ihre Zulassungschancen aus der dort einsehbaren Rangliste nicht zuverlässig vorhersagbar und dienen lediglich der Einschätzung.
Beispiel: Ein anderer Bewerber, der einen besseren Ranglistenplatz als Sie hat, hatte sich zudem auch an einer anderen Hochschule beworben, dort ein Zulassungsangebot erhalten und dieses angenommen. Somit verschiebt sich der Grenzrang um einen Ranglistenplatz nach unten.
Ein weiterer Ansatz zur Einschätzung Ihrer Chancen geben die NC-Werte der letzten Semester. In der NC-Liste können Sie die NC-Werte der letzten Semester Ihres gewünschten Studiengangs einsehen, um ungefähr Ihre Chancen zu bewerten. Aber Achtung: Die NC-Werte ändern sich zu jedem Zulassungssemester. Wenn zum Beispiel der NC im letzten Semester vielleicht ausgereicht hätte, so muss dies nicht im aktuellen Bewerbungssemester sein. Die NC-Werte der letzten Semester dienen nur als Orientierung zur Einschätzung der Zulassungschancen.Kann ich mich für einen Studienplatz in mehreren Studiengängen über das DoSV bewerben?
Es ist möglich, sich über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) für bis zu maximal drei Studiengänge parallel an der Uni Hamburg zu bewerben. Sie können sich nicht gleichzeitig für einen Studiengang der Uni Hamburg über das DoSV und für einen weiteren Studiengang der Uni Hamburg bewerben, in dem das Vergabeverfahren nicht über das DoSv koordiniert wird.
Fragen zum Schritt 3 - Die Koordinierungsphase
Wo kann ich meinen Ranglistenplatz sehen?
Im Laufe der letzten Januarwoche oder ersten Februarwoche (Zulassung zum Sommersemester) beziehungsweise der letzten Juliwoche oder ersten Augustwoche (Zulassung zum Wintersemester) werden die Ranglisten von der Universität Hamburg freigeschaltet und Zulassungsangebote ausgesprochen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Ranglisten in Ihrem Account auf hochschulstart.de einsehen.
Hinweis zum Wintersemester 2020/2021: Im Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2020/2021 werden die Ranglisten abweichend von den üblichen Terminen erst in der zweiten Septemberwoche freigeschaltet.
Im Account von hochschulstart.de finden Sie unter Meine Bewerbungen --> Übersicht der Bewerbungen Informationen zu den Ranglisten ihrer Bewerbungen. Unter Ranglistendetails ist neben der maximalen Anzahl an Zulassungen auch die eigene Position in der Rangliste ersichtlich.
Wie wird die Position in den Ranglisten ermittelt?
Ihre Positionen in den Ranglisten (Ranglistenplatz) sind fest. Zudem gibt es einen Grenzrang, der sich aus der Anzahl der zu vergebenen Studienplätze von der Universität Hamburg ergibt und festlegt, bis zu welchem Ranglistenplatz ein Zulassungsangebot aktuell erteilt werden kann. Während Ihr Ranglistenplatz feststeht, wird sich der Grenzrang in der Koordinierungsphase voraussichtlich mehrfach ändern. Da sich dieser Grenzrang während der Phasen stetig ändert kann, sind Ihre Zulassungschancen aus der dort einsehbaren Rangliste nicht zuverlässig vorhersagbar und dienen lediglich der Einschätzung.
Beispiel: Ein anderer Bewerber, der einen besseren Ranglistenplatz als Sie hat, hatte sich zudem auch an einer anderen Hochschule beworben, dort ein Zulassungsangebot erhalten und dieses angenommen. Somit verschiebt sich der Grenzrang um einen Ranglistenplatz nach unten.
Es ist daher zu empfehlen, die Grenzränge während der verbleibenden Phasen regelmäßig auf hochschulstart.de zu prüfen.
Ich soll meine Bewerbungen priorisieren. Welchen Zweck hat das?
Mit der Priorisierung können Sie eine Rangfolge Ihrer Studienwünsche (Prioritätenfestlegung) auf hochschulstart.de festlegen.
Beispiel: Wenn Sie sich für den Studiengang Psychologie (Bachelor of Science) an mehreren Hochschulen bewerben, können Sie ab der Bewerbungsphase den einzelnen Bewerbungen Prioritäten zuordnen. Wenn Sie sich zum Beispiel für Psychologie an den Hochschulen in Hamburg, Greifswald und Berlin beworben haben, können Sie nun die Prioritäten den einzelnen Hochschulen zuordnen; die Universität Hamburg also auf Priorität 1, 2 oder 3 setzen.
Es ist empfehlenswert, die Prioritäten möglichst früh zu setzen. Haben Sie keine Priorisierung vorgenommen, ergibt sich diese aus der zeitlichen Reihenfolge des elektronischen Antragseingangs; der zeitlich zuerst elektronisch eingegangenen Bewerbung kommt dabei die höchste Priorität zu.
Hinweis: Priorisierungen haben keinen Einfluss auf die Zulassungschancen. Die Universität Hamburg erhält auch keine Informationen über Ihre persönlichen Priorisierungen.
Wie erkenne ich, wie gut meine Chancen auf den Studienplatz sind?
Ihre Positionen in den Ranglisten (Ranglistenplatz) sind fest. Zudem gibt es einen Grenzrang, der sich aus der Anzahl der zu vergebenen Studienplätze von der Universität Hamburg ergibt und festlegt, bis zu welchem Ranglistenplatz ein Zulassungsangebot aktuell erteilt werden kann. Während Ihr Ranglistenplatz feststeht, wird sich der Grenzrang in der Koordinierungsphase voraussichtlich mehrfach ändern. Da sich dieser Grenzrang während der Phasen stetig ändert, sind Ihre Zulassungschancen aus der dort einsehbaren Rangliste nicht zuverlässig vorhersagbar und dienen lediglich der Einschätzung.
Beispiel: Ein anderer Bewerber, der einen besseren Ranglistenplatz als Sie hat, hatte sich zudem auch an einer anderen Hochschule beworben, dort ein Zulassungsangebot erhalten und dieses angenommen. Somit verschiebt sich der Grenzrang um einen Ranglistenplatz nach unten.
Ein weiterer Ansatz zur Einschätzung Ihrer Chancen geben die NC-Werte der letzten Semester. In der NC-Liste können Sie die NC-Werte der letzten Semester Ihres gewünschten Studiengangs einsehen, um ungefähr Ihre Chancen zu bewerten. Aber Achtung: Die NC-Werte ändern sich zu jedem Zulassungssemester. Wenn zum Beispiel der NC im letzten Semester vielleicht ausgereicht hätte, so muss dies nicht im aktuellen Bewerbungssemester sein. Die NC-Werte der letzten Semester dienen nur als Orientierung zur Einschätzung der Zulassungschancen.Ich habe noch kein Zulassungsangebot bekommen, kann das noch passieren?
Im Laufe der letzten Januarwoche oder ersten Februarwoche (Zulassung zum Sommersemester) beziehungsweise der letzten Juliwoche oder ersten Augustwoche (Zulassung zum Wintersemester; abweichend hiervon zum Wintersemester 2020/2021 in der zweiten Septemberwoche) werden die Ranglisten von der Universität Hamburg freigeschaltet und Zulassungsangebote ausgesprochen. Ab diesen Zeitpunkt können Sie Zulassungsangebote im Account von hochschulstart.de erhalten.
Hinweis: Ihre Positionen in den Ranglisten (Ranglistenplatz) sind fest. Zudem gibt es eine Grenze, die sich aus der Anzahl der zu vergebenen Studienplätze von der Universität Hamburg ergibt und festlegt, bis zu welchem Ranglistenplatz ein Zulassungsangebot erteilt werden kann. Während Ihr Ranglistenplatz fest ist, kann sich Grenze für Zulassungsangebote während der Koordinierungsphase mehrfach ändern.
Beispiel: Ein anderer Bewerber, der einen besseren Ranglistenplatz als Sie hat, hatte sich zudem auch an einer anderen Hochschule beworben, dort ein Zulassungsangebot erhalten und dieses angenommen. Somit verschiebt sich die Grenze für Zulassungsangebote um einen Ranglistenplatz nach oben. Es ist jedoch nicht ersichtlich, um wieviel Ranglistenplätze sich die Grenze während der gesamten Phasen verschiebt.
Es ist daher zu empfehlen, regelmäßig seine Ranglistenplätze auf hochschulstart.de zu prüfen.
Ich bewerbe mich nur für einen Studiengang und nur an der Universität Hamburg. Muss ich in der Koordinierungsphase irgendetwas tun?
Wenn Sie im DoSV nur eine Bewerbung für eine Hochschule haben, ist diese Bewerbung automatisch mit der Priorität 1 gekennzeichnet. Sollten Sie dann einen ausreichenden Rangplatz haben, erfolgt nach der Koordinierungsregel 1 (Siehe Schritt 3) automatisch eine Zulassung und Sie erhalten einen Zulassungsbescheid. Ab der Zustellung des Zulassungsbescheides beginnt für Sie die Immatrikulationsfrist von 7 Tagen.
Prüfen Sie daher regelmäßig Ihren Account auf hochschulstart.de.
Fragen zum Schritt 4 - Bescheide
Ich habe mein Zulassungsangebot angenommen und habe noch keinen Bescheid. Kommt er per Post, in STiNE oder per E-mail?
Der Zulassungsbescheid wird von der Universität Hamburg elektronisch in Ihrem Bewerbungsaccount (STiNE) zur Verfügung gestellt. Zudem werden Sie über die im Bewerbungsaccount hinterlegten E-Mailadresse informiert. Eine Zustellung des Zulassungsbescheides erfolgt nicht per Post.
Wann die Zulassungsbescheide erstellt werden, finden Sie hier.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die Frist zur Einschreibung 7 Tage ab Zustellung des Zulassungsbescheides beträgt.
Können Sie mir erklären, wie die Rangwerte im Ablehnungsbescheid zustande kommen?
Der Rangwert ist gleichbedeutend mit dem Ranglistenplatz und ist die Position Ihrer Bewerbung in der Rangliste.
Wann kann ich mit einem Ablehnungsbescheid rechnen?
Die Ablehnungsbescheide werden zum Ende der Koordinierungsphase von hochschulstart.de erstellt und Ihnen in Ihrem Benutzerkonto bei hochschulstart.de zur Verfügung gestellt, auch hier erfolgt zusätzlich eine Benachrichtigung per Email.
Da die Ablehnungsbescheide von hochschulstart.de versendet werden, stehen der Universität Hamburg keine früheren oder weiteren Informationen zur Verfügung.
Fragen zum Koordinierten Nachrücken
Was ist das Koordinierte Nachrücken?
Das Koordinierte Nachrücken schließt an die Koordinierungsphase an und vergibt einzelne unvergebene Studienplätze sämtlicher am DoSV teilnehmender Studiengänge an Bewerbende, welche in der vorangehenden Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben.
Die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken ist für bestehende Bewerbungen innerhalb einer engen Frist zu erklären (siehe hier).
Alternativ oder zusätzlich können neue Bewerbungen abgeben werden. Diese Bewerbungen werden auf der Rangliste Nachrücker-Los geführt. Nicht über die regulären Ranglisten vergebene Studienplätze werden über die Rangliste Nachrücker-Los vergeben.
Im Koordinierten Nachrückverfahren werden keine Ablehnungsbescheide erteilt. Es gelten weiterhin die Regeln zur maximalen Anzahl an abzugebenden Bewerbungen.
Wie nehme ich am Kooridnierten Nachrücken teil?
Wenn Sie für keine Ihrer abgegebenen Bewerbungen in der Koordinierungsphase eine Zulassung erhalten haben, schickt hochschulstart.de am Ende der Koordinierungsphase für Ihre abgegebenen Bewerbungen jeweils eine E-Mail mit einen Link, über welchen die Teilnahme am Nachrückverfahren erklärt werden kann. Die Teilnahme muss für jeden Studiengang einzeln erklärt werden. Die Vergabe im Koordinierten Nachrücken erfolgt auf Grundlage der bereits in der Koordinierungsphase gebildeten Ranglisteneinträge.
Der Link zur Teilnahmeerklärung ist nur drei Tage gültig (den genauen Zeitraum im aktuellen Verfahren erfahren Sie hier). Die Erklärung kann in der genannten Frist auch direkt im Stiftungsportal an den Bewerbungen erfolgen. Eine spätere Teilnahmeerklärung am Nachrückverfahren ist nicht möglich.
Darüber hinaus können Sie alternativ oder zusätzlich eine neue Bewerbung abgeben.
Was ist die Rangliste Nachrücker-Los?
Es können ausschließlich Studieninteressierte eine neue Bewerbung abgeben, die im in der Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben und für den betreffenden Studiengang noch keine Bewerbung abgegeben haben. Neue Bewerbungen können während der gesamten Dauer des Koordinierten Nachrückens abgegeben werden. Die maximale Anzahl von 12 Bewerbungen im DoSV-Portal darf weiterhin nicht überschritten werden. Auch Studieninteressierte, die bislang noch gar keine Bewerbung abgegeben haben, können am Koordinierten Nachrücken mit einer neuen Bewerbung teilnehmen.
Neue Bewerbungen werden auf der jeweiligen Rangliste mit der Bezeichnung "Nachrücker-Los" geführtund berücksichtigt, sobald auf den regulären Ranglisten (siehe oben) keine Bewerbungen mehr zur Verfügung stehen. Die Vergabe erfolgt nach dem Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung. Bei zeitgleicher Abgabe entscheidet das Los über die Reihenfolge der Rangliste.
Eine Bewerbung für am Losverfahren teilnehmende Studiengänge erfolgt direkt über hochschulstart.de und nicht an der Universität Hamburg. Dazu ist - falls noch nicht erfolgt - die Registrierung auf hochschulstart.de notwendig.
Hinweis: Im Koordinierten Nachrückverfahren erhalten Sie keine Ablehnungsbescheide.
Wie sind die Chancen auf einen Studienplatz im Koordinierten Nachrücken?
Wie viele Studienplätze im Koordinierten Nachrücken nachbesetzt werden hängt nicht zuletzt stark vom Verhalten der in der Koordinierungsphase Zugelassenen ab. Daher lassen sich keine belastbaren Aussagen zur Anzahl der zu vergebenen Studienplätze geben. Auch der Ranglistenplatz lässt keine Aussage darüber zu, welche Zulassungschancen noch bestehen.
Da die im Koordinierten Nachrücken neu abgegebenen Bewerbung nachrangig auf der Rangliste Nachrücker-Los berücksichtigt werden, hängen die Zulassungschancen in vor allem davon ab, ob es noch viele Bewerbungen aus der vorhergehenden Koordinierungsphase gibt, für die die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken erklärt wurde. Auch kann es vorkommen, dass es bereits in der Koordinierungsphase nicht genug Bewerbungen gegeben hat, um sämtliche Studienplätze zu vergeben.
Fragen zum Thema Rückstellungen
Wie bewerbe ich mich mit einem Rückstellungsbescheid?
Informationen zur Bewerbung mit einem Rückstellungsbescheid finden Sie hier.
Ich habe eine Rückstellung beantragt. Mir wurde gesagt, ich bekomme einen Bescheid darüber, den ich gut aufbewahren muss. Woher bekomme ich den? Wird er mir zugeschickt?
Der Rückstellungsbescheid wird im Account von hochschulstart.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Zudem erhalten Sie eine Informationsmail an die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse. Postalisch wird der Bescheid nur versandt, wenn diese Option beim Erstellen des Account ausgewählt wurde.
Bitte sichern Sie den Bescheid, da er für die Bewerbung mit Rückstellungsbescheid benötigt wird. Weitere Hinweise zur Bewerbung mit Rückstellungsbescheid finden Sie hier.
Fragen zum Status der Bewerbung
Im Account von hochschulstart.de wird zur Bewerbung ein entsprechender Status angezeigt. Dieser kann sich im Laufe des Zulassungsverfahrens mehrfach ändern. In der folgenden Übersicht finden Sie eine Kurzbeschreibung des jeweiligen Status Ihrer Bewerbung.
Bewerbungsstatus "abgelehnt"
Eine Bewerbung befindet sich im Status "abgelehnt", wenn bis zum Ende der Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot gemacht werden konnte oder wenn es sich um eine Bewerbung handelt, die höher priorisiert ist als die im Verfahren ermittelte Zulassung.
Bewerbungsstatus "ausgeschieden"
Eine Bewerbung befindet sich im Status "ausgeschieden" und nimmt somit nicht mehr am Zulassungsverfahren teil, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Sie haben ein anderes Zulassungsangebot aktiv angenommen.
- Für eine andere Bewerbung erfolgte eine Zulassung (siehe Koordinierungsregeln in Schritt 3) .
- Das Zulassungsangebot für diese Bewerbung ist gestrichen worden, da ein Zulassungsangebot für eine Bewerbung höherer Priorität erteilt wurde (siehe Koordinierungsregeln in Schritt 3).
- Sie haben für eine andere Bewerbung eine Rückstellung mitgeteilt.
Bewerbungsstatus "ausgeschlossen"
Eine Bewerbung befindet sich im Status "ausgeschlossen", wenn formale Gründe zum Ausschluss aus dem Zulassungsverfahren geführt haben.
Bewerbungsstatus "eingegangen"
Eine Bewerbung befindet sich im Status "eingegangen", wenn die Universität Hamburg dem System hochschulstart.de elektronisch übermittelt hat, dass Ihre Bewerbung an der Universität Hamburg über das Bewerbungsportal STiNE (siehe Schritt 2) eingegangen ist.
Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern, wenn Bewerbungen an anderen Hochschulen evtl. bereits den Status "gültig" haben. Eine Überführung in den Status "gültig" wird von der Universität Hamburg erst nach der Bewerbungsfrist durchgeführt. Wenn sich Ihre Bewerbung während der Bewerbungsfrist im Status "eingegangen" befindet, bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung erfolgreich mit dem DoSV-Portal synchroniert worden ist und zu diesem Zeitpunkt alles "okay" ist.
Bewerbungsstatus "gültig"
Eine Bewerbung befindet sich im Status "gültig", wenn die Universität Hamburg dem System des hochschulstart.de elektronisch übermittelt hat, dass alle Pflichtbestandteile der Bewerbung "korrekt" vorliegen und die Bewerbung somit am Zulassungsverfahren über hochschulstart.de teilnehmen kann.
Der Status "gültig" wird von der Universität Hamburg erst NACH Ablauf der Bewerbungsphase (Schritt 2) gesetzt.
Bewerbungsstatus "vorläufig ausgeschlossen"
Eine Bewerbung befindet sich im Status "vorläufig ausgeschlossen", wenn eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Universität Hamburg die Entscheidung trifft, dass mindestens ein abzugebender Pflichtbestandteil der Bewerbung im Bewerbungsportal STiNE (siehe Schritt 2) nicht korrekt ist.
Bewerbungsstatus "zugelassen"
Eine Bewerbung befindet sich im Status "zugelassen", wenn ein Zulassungsangebot für die Bewerbung aktiv angenommen wurde oder eine automatische Zulassung erfolgte.
Bewerbungsstatus "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich"
Eine Bewerbung befindet sich im Status "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich", wenn für den zugehörigen Ranglisteneintrag noch kein Zulassungsangebot gemacht werden konnte, also der Ranglistenplatz unterhalb der Grenze für eine Zulassung liegt.
Bewerbungsstatus "Zulassungsangebot liegt vor"
Eine Bewerbung befindet sich im Status "Zulassungsangebot liegt vor", wenn für die Bewerbung ein Zulassungsangebot gemacht werden konnte. Liegt ein Zulassungsangebot vor, bedeutet das nicht, dass sie sofort zugelassen sind.
Bewerbungsstatus "zurückgestellt"
Eine Bewerbung befindet sich im Status "zurückgestellt", wenn für die Bewerbung über hochschulstart.de eine Rückstellung mitgeteilt wird. Bedingung für eine mögliche Rückstellung ist, dass ein Zulassungsangebot oder eine Zulassung vorliegt. Weitere Informationen zur Rückstellung finden sie hier.
Bewerbungsstatus "zurückgezogen"
Eine Bewerbung befindet sich im Status "zurückgezogen", wenn die Bewerberin oder der Bewerber entschieden hat, dass die Bewerbung nicht mehr am laufenden Zulassungsverfahren teilnehmen soll. Sie können Ihre Bewerbung in Ihrem Account auf hochschulstart.de oder in Ihrem Bewerbungsaccount bei Stine zurückziehen. Bitte beachten Sie, dass dies zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führt und Sie nur durch das „Reaktivieren“ der Bewerbung wieder am Verfahren teilnehmen. Eine nachträgliche Bearbeitung einer abgeschickten Bewerbung ist über diese Funktion NICHT möglich. Nur Bewerbungen, für die noch keine Zulassung erteilt worden ist, können zurückgezogen werden. Wenn Sie den Account auf hochschulstart.de aktiv löschen, werden die laufenden Bewerbungen vom System automatisch auf "zurückgezogen" gesetzt (insofern noch keine Zulassung vorlag).
Fragen zum NC und Zulassungschancen
Die NC-Werte der letzten Verfahren eines Studiengangs geben z.B. für die Leistungsquote Auskunft darüber, bis zu welchem Notenwert der Hochschulzugangsberechtigung Zulassungen erfolgten. Bewerbungen mit schlechteren Werten erhielten eine Ablehnung aus Kapazitätsgründen, sofern die Zulassung nicht auf einer anderen Quote oder eine höher priorisierte Bewerbung auf einen anderen Studiengang erfolgte. Da die Verteilung der Notenwerte sich in jedem Zulassungsverfahrung aufgrund der unterschiedlichen Bewerberinnen und Bewerber ändert und sich demenstprechen ein neuer NC-Wert ergibt, stellt ein NC-Wert vergangener Zulassungsverfahren leider eine nur grobe Orientierungshilfe dar.
Bewerberinnen und Bewerber, welche einen Ablehnungsbescheid aus Kapazitätsgründen erhalten haben, können jedoch innerhalb einer festgesetzten Frist die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken erklären.
Da nicht für jede abgelehnte Bewerbung eine Teilnahme am Koordierten Nachrücken erklärt wird, werden viele Bewerbungen der Rangliste beim Nachrücken übersprungen. Zudem nehmen in dieser späten Phase des Zulassungsverfahrens weniger Bewerberinnen und Bewerber ihren Studienplatz an. Aufgrund dieser Unwägbarkeiten kann am Ende des Koordinierten Nachrückens kein aussagekräftiger NC-Wert mehr ermittelt werden - ein solcher NC-Wert gäbe keinerlei Orientierung hinsichtlich zukünftiger Zulassungschancen.
Bei Ablehnung aus Kapazitätsgründen empfiehlt sich die Erklärung der Teilnahme am Koordinierten Nachrücken - insbesondere dann, wenn die eigene HZB-Note in der Nähe der NC-Werte liegt, die sich in der Koordinierungsphase vergangener Zulassungsverfahren ergeben haben.
Falls Sie Fragen haben, die nicht durch Informationen zu den einzelnen Schritten und im FAQ abgedeckt sind, wenden Sie sich als erste Anlaufstelle an das CampusCenter Forum.