Nachrückverfahren
Was ist das Nachrückverfahren?
Bleiben Studienplätze frei, weil sie nicht angenommen wurden, werden diese in den sogenannten Nachrückverfahren automatisch an die rangnächsten Bewerberinnen und Bewerber der jeweiligen Rangliste (u.a. Wartezeit/Qualifikation) vergeben.
Wer nimmt am Nachrückverfahren teil?
Jede Bewerbung, die aus Kapazitätsgründen abgelehnt wurde, nimmt automatisch am Nachrückverfahren teil. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich oder möglich.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus formalen Gründen abgelehnt wurden und gem. §17 UniZS (PDF) vom Verfahren ausgeschlossen sind, nehmen nicht am Nachrückverfahren teil.
Wann findet das Nachrückverfahren statt?
Die Nachrückverfahren schließen sich regelmäßig an die Termine im Hauptverfahren an. Sobald die Immatrikulationsphase im Hauptverfahren abgeschlossen ist und die eingegangenen Immatrikulationsunterlagen geprüft wurden, beginnen die Nachrückverfahren.
Wie erfahre ich, ob ich im Nachrückverfahren einen Studienplatz bekommen habe?
In den Nachrückverfahren erhalten lediglich die Bewerberinnen und Bewerber, die nachrücken und einen Studienplatz bekommen, einen Zulassungsbescheid. Es werden keine erneuten Ablehnungsbescheide versendet.
Da die Studienplätze im Nachrückverfahren innerhalb einer Woche angenommen werden müssen, ist die regelmäßige (mindestens wöchentliche) Kontrolle des STiNE-Accounts unter „Dokumente“ ratsam, damit Sie die Einschreibfristen im Falle einer Zulassung im Nachrückverfahren keinesfalls verpassen.
Sobald feststeht, dass es freie Studienplätz gibt, erfolgt das Nachrückverfahren je Studiengang und die Zulassungsbescheide dazu werden im STiNE-Account veröffentlicht. D.h. Nachfragen vorher können wir auch nicht beantworten und in dem Moment der Erkenntnis über eine Zulassung im Nachrückverfahren wird die zugelassene Person direkt durch den Zulassungsbescheid im STiNE-Account benachrichtigt. Daher sehen Sie bitte von Nachfragen ab, es gibt keine Zwischenergebnisse zum Nachrückverfahren, zu denen wir Sie informieren könnten. Wir informieren Sie im Falle einer Zulassung umgehend durch den im STiNE-Account veröffentlichten Zulassungsbescheid.
Die Nachrückverfahren enden in der Regel mit Beginn der Vorlesungszeit. Aber auch danach kann es noch zu Nachrückverfahren kommen. Wenn Sie Anfang November bzw. Ende April noch keinen Zulassungsbescheid erhalten haben ist in der Regel nicht mehr mit einem Zulassungsbescheid im regulären Verfahren zu rechnen.
Nachrückverfahren für DoSV-Studiengänge
Für die am DoSV teilnehmenden Studiengänge findet in der Regel kein lokales Nachrückverfahren statt, sondern noch freie Plätze werden über das "Koordnierte Nachrücken" im DoSV vergeben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.