Häufig nachgefragte Themen (FAQ)
Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen sowie bei zeitlichen und anderen Vorgaben für die Durchführung des Studiums
Mit dem in den Prüfungsordnungen verankerten Instrument „Nachteilsausgleich“ gibt es für viele Studierende mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit, Studien- und Prüfungsleistungen, (Abgabe-) Fristen, Anwesenheitspflichten und eine Reihe anderer Lehrveranstaltungs- und Prüfungsbedingungen durch individuelle Anpassungen chancengleich zu gestalten.
Anspruch auf Nachteilsausleich haben insbesondere Studierende mit langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen. Dies gilt für alle Formen gesundheitlicher Beeinträchtigungen.
Allerdings hat nicht jede:r Studierende in jeder Situation „automatisch“ Anspruch auf die gewünschten Maßnahmen des Nachteilsausgleichs. Das Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen klärt gerne mit Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf welche Maßnahmen haben und kann Sie durch eine schriftliche Empfehlung zur Vorlage bei Prüfungsausschüssen oder Lehrenden unterstützen.
Unter der Seite "Nachteilsausgleich" finden Sie ausführliche Informationen und Downloads.
Anpassung von Anwesenheitspflichten
Studierende mit Beeinträchtigungen, die aufgrund der Auswirkungen ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen Schwierigkeiten haben, Anwesenheitspflichten zu erfüllen, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich eine individuelle Fehlzeitenquote zu beantragen. Eine „Befreiung“ von der Anwesenheitspflicht ist jedoch auch im Rahmen des Nachteilsausgleichs nicht möglich.
Nähere Informationen siehe vorherigen Themenpunkt „Nachteilsausgleiche bei Studien- und Prüfungsleistungen sowie bei zeitlichen und anderen Vorgaben für die Durchführung des Studiums“.
Bevorzugte Vergabe von Plätzen in teilnahmebeschränkte Lehrveranstaltungen
Studierende mit Beeinträchtigungen können unter bestimmten Voraussetzungen bevorzugt zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen zugelassen werden oder Lehrveranstaltungen innerhalb einer Veranstaltungsgruppe frei wählen. Diese Option gibt es in der Regel nur in der 1. Anmeldephase. Die Fakultät bzw. der Studiengang haben dafür unterschiedliche Verfahren. Häufig wird als Nachweis eine Bescheinigung verlangt, die das Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungenausstellen kann.
Ausstieg und Wiedereinstieg bei Krankheitsphasen (Unterbrechung des Studiums)
Studierende, die aufgrund einer akuten Krankheitsphase nicht ordnungsgemäß studieren können, haben die Möglichkeit, sich für ein oder mehrere Semester beurlauben zu lassen. Dies ist ggf. auch während des bereits laufenden Semesters möglich. Außerdem gibt es die Möglichkeit, das Studium auszusetzen (Exmatrikulation mit der Möglichkeit, sich später in den bisherigen Studiengang ohne erneutes Zulassungsverfahren wieder einschreiben zu können).
Eine offizielle Beurlaubung kann sowohl negative als auch positive Auswirkungen insbesondere auf die Finanzierung des Studiums, den Bezug von Sozialleistungen, den Aufenthaltsstatus und prüfungsrechtliche Aspekte haben. Wir empfehlen daher, sich vor dem Antrag auf der Seite des Campuscenters zu Beurlaubung und Wiedereinschreibung zu informieren oder beraten zu lassen.
Teilzeitstudium
Studierende mit Beeinträchtigungen haben unter bestimmten Voraussetzungen in fast allen von der Universität Hamburg angebotenen Studiengängen die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren. Der Wechsel in den Teilzeitstatus muss beantragt werden und gilt dann für zwei Semester. Wiederholte Anträge sind möglich. Es besteht aber auch die Möglichkeit, faktisch und damit inoffiziell ein Teilzeitpensum zu absolvieren. Ein Wechsel in den Teilzeitstatus kann sowohl negative als auch positive Auswirkungen, insbesondere auf die Finanzierung des Studiums, und den Bezug von Sozialleistungen haben. Wir empfehlen daher, sich vor dem Antrag auf der Seite des Campuscenters zum Teilzeitstudium zu informieren oder beraten zu lassen.
Tipps und Informationen zum Studieneinstieg
In den beiden Vorträgen zum Thema "Studieren mit gesundheitlicher Beeinträchtigung" im Rahmen der Welcome-Week gemeinsam mit dem BeSI und zum Thema "Nachteilsausgleich" im Rahmen der Veranstaltung Start@UHH findet ihr viele wichtige Informationen zum Studium mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Verlegen von Lehrveranstaltungen in zugängliche Räume
An der Universität Hamburg sind noch nicht alle Hörsäle und andere Lehrveranstaltungsräumen barrierefrei zugänglich. Die Raumplanung für Lehrveranstaltungen findet viele Monate vor der 1. Anmeldephase für Lehrveranstaltungen bzw. dem Beginn eines Semesters statt.
Wir bitten Sie daher, sich so früh wie möglich vor Beginn eines Studiums oder eines Semesters an das oder die für Sie zuständige:n Studien- und Prüfungsbüro/s zu wenden, damit die von Ihnen gewählten Lehrveranstaltungen (ggf. durch Verlegung) in zugänglichen Räumen stattfinden können.
Für Anliegen, die sich auf das Bau- und Gebäudemanagement beziehen (insbesondere bauliche Veränderungen zur Herstellung von Zugänglichkeit), wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachabteilung 8 (Liegenschaftsmanagement).
Angebote zum Thema Berufseinstieg
Studierende, Promovierende und Absolvent:innen mit Beeinträchtigungen können sich an das Career Center der Universität Hamburg wenden. Neben Beratungs- und Trainingsangeboten finden Sie dort Tipps und Informationen für die Bewerbungsphase.
Das Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen kann Sie zu folgenden Themen beraten, die sich im Zusammenhang mit dem Berufseinstieg oder einer Promotion stellen können:
- Ist es möglich und sinnvoll, gesundheitliche Beeinträchtigungen amtlich als Behinderung bzw. Schwerbehinderung anerkennen zu lassen?
- Wie können zeitliche oder andere Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Studium oder während einer Promotion, z. B. bei der Bewerbung für ein Stipendium, dargestellt werden?
- Gibt es für Absolvent:innen mit Behinderungen spezifische Möglichkeiten für die finanzielle Förderung einer Promotion?
- Welche personellen und technischen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es und wie könnten dies finanziert werden?
Personelle oder technische Unterstützung (über Eingliederungshilfe)
Falls Sie aufgrund Ihrer Behinderung für die Durchführung des Studiums personelle oder technische Unterstützung benötigen, können Sie im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zum Besuch einer Hochschule ausbildungsbezogene Mehrbedarfe nach § 112 SGB IX beantragen.
Der Antrag ist bei Wohnsitz in Hamburg beim Fachamt für Eingliederungshilfe zu stellen. Neben einem formlosen Antrag, müssen Sie die Checkliste SGB IX (pdf, barrierefrei), eine aktuelle Semesterbescheinigung, den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes über eine Behinderung bzw. Schwerbehinderung sowie je nach individueller Situation weitere Nachweise einreichen.
Typische Beispiele für personelle Unterstützung
- Gebärdensprach- und Schriftsprach-Dolmetschende für Lehrveranstaltungen und Prüfungen (Doppelbesetzung möglich)
- Vorleseassistenzen zum Vorlesen und Einscannen von Studienliteratur oder auch zur Beschreibung von komplexen Grafiken und Abbildungen
- Studienassistenzen zur Unterstützung bei unterschiedlichen Bereichen des Studiums (Lehrveranstaltungen, Bibliotheksnutzung, Organisation des Studienalltags, Prüfungen)
- Mitschreibkräfte für Lehrveranstaltungen
- Fachtutor:innen zur Unterstützung beim Vor- und Nachbereiten der Lehrveranstaltungen
Informationen zu individuellen technische Hilfsmitteln
Hilfsmittel können unter folgenden Bedingungen beantragt werden:
- Hilfsmittel müssen für die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums erforderlich sowie eindeutig studienbezogen sein (andernfalls Kostenübernahme durch Krankenkasse prüfen)
- Durch die Hilfsmittel können behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden
Als Orientierungshilfe können Sie die Empfehlungen der BAGüS Stand 2020 (pdf, nicht barrierefrei) heranziehen.
Insbesondere bei Erstantrag ist auch eine Beratung beim Beratungszentrum sehen, hören, bewegen, sprechen des Fachamtes für Gesundheit im Bezirksamt Hamburg-Nord (pdf, nicht barrierefrei) zu empfehlen. Diese übernehmen neben Beratung zu Studienhilfen auch gutachterliche Tätigkeiten für die Sozialhilfeträger.
Außerdem berät das Beratungszentrum Soziales und Internationales des Studierendenwerk Hamburgs im Themenbereich Leistungen für Studierende mit Beeinträchtigung auch zu den Studienhilfen der Eingliederungshilfe.
Angepasste Nutzungsbedingungen von Bibliotheken
Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg und die Fachbibliotheken gewähren Studierenden mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen, die durch die für alle geltenden Nutzungsbedingungen einen Nachteil haben, geeignete Maßnahmen des Nachteilsausgleichs. Dies betrifft insbesondere blinde und sehbehinderte Studierende und Studierende mit motorischen Beeinträchtigungen, aber zum Beispiel auch Studierende mit chronischen Krankheiten, die zu einem Zeitmehrbedarfs bei studienbezogenen Aktivitäten führen. Studierende können dann anstatt des Nutzungstyps „Studierende“ den Nutzungstyp „Sonderstatus“ erhalten, der z. B. auch Gastwissenschaftler:innen zusteht. Um den Sonderstatus zu erhalten muss ein geeigneter Nachweis vorgelegt werde, z. B. ein Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung der Koordination der Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen.
Finanzierung & Wohnen
Das Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI des Studierendenwerks Hamburg ist für die Beratung Studierender mit langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zuständig. Sie können sich dort insbesondere zu den Themen
- Sozialleistungen
- Veränderungen des Studienstatus
- Jobben neben dem Studium
- Krankenversicherung
beraten lassen. Auf den Webseiten des BeSI finden Sie Informationen zu Nachteilsausgleichsausgleichen im BAföG, zu barrierefreien Wohnmöglichkeiten sowie zu weiteren Themen.
Befreiung vom Semesterticket oder Erstattung des Semestertickets
Studierende der Universität Hamburg erhalten nach Zahlung des Semesterbeitrags ein Semesterticket. Studierenden mit einem Schwerbehindertenausweis mit erkennbarem Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, „Bl“, „Gl“ „VB“ oder „EB“ können sich auf Antrag vom Semesterticket befreien lassen. Dies gilt auch für Studierende, die sich z. B. aufgrund einer akuten Krankheitsphase beurlauben lassen. Falls das auf Sie nicht zutrifft, sollten Sie prüfen, ob sie sich den Beitragsanteil für das Semesterticket ggf. erstatten lassen können.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Campus-Centers zum Semesterticket.
Spezifische Informationsangebote für Studierende mit psychischen Erkrankungen
Zentrale Anlaufstelle für alle Studierenden mit Beeinträchtigungen ist das Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen. Mit HOPES - Hilfe und Orientierung für psychisch erkrankte Studierende gibt es ein spezifisches Angebot für psychisch erkrankte Studierende. Falls Sie angepasste Studien- oder Prüfungsbedingungen benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
Allgemeine Informationen für Studierende mit psychischen Erkrankungen finden Sie auf der Webseite „Studieren mit einer psychischen Erkrankung: Wie geht das?", die von der HAW Hamburg erstellt wurde. Auf den Webseiten finden Sie auch ein Interview mit der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen der Universität Hamburg.