Benutzungsordnung befugte Stelle
Die Benutzungsordnung muss von Ihnen gelesen und akzeptiert werden, damit Sie den Service der befugten Stelle nutzen können. Wir benötigen - nach Prüfung der Zugehörigkeit zur Gruppe der blinden, seh- oder lesebehinderten Menschen - eine unterschriebene Version der Benutzungsordnung von Ihnen und nehmen Sie dann gerne in die Liste der berechtigten Personen auf.