Mit Erasmus+ weltweit studieren
Im Rahmen der Erasmus International Credit Mobility (ICM) haben Studierende die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung für eine Mobilität innerhalb einer außereuropäischen Kooperation zu erhalten. Die Erasmus ICM Förderung wird im Rahmen des Zentralaustauschprogramms der Universität Hamburg vergeben. Mit Ihrer Bewerbung für den Zentralaustausch haben Sie die Möglichkeit, auch die Erasmus Förderung zu beantragen. Die Förderung wird mit der Zusage im Zentralaustausch bewilligt, steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Partnerhochschule Ihre Bewerbung annimmt. Für das Georgian Institute of Public Affair Foundation und die Kyoto University gelten abweichende Verfahren.
Übersicht
| Zielgruppen: Studierende der Universität Hamburg, die einen Abschluss an der Universität Hamburg anstreben (keine Gast- und Austauschstudierenden).
| Förderraten: Monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten in Höhe von 700 Euro (tagesgenaue Abrechnung). Fahrtkostenpauschalen bis zu 1.500 Euro. Sonderzuschussförderungen für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung/chronischen Erkrankungen, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker:innen) möglich. Außerdem Zuschuss für grünes Reisen (bis max. 4000 km Entfernung zur Gasthochschule).
| Förderdauer: Die Mindestaufenthaltsdauer der physischen Mobilität beträgt 2 Monate und die maximale Förderdauer ist auf ein Semester begrenzt. Pro Studienzyklus (Bachelor, Master) kann eine Erasmus-Förderung für maximal 12 Monate gewährt werden (Mehrfachförderung von Erasmus-Studium und/oder Praktikum).
| Austauschmöglichkeiten: fächerübergreifende Abkommen mit begrenzten Plätzen an der jeweiligen Partnerhochschule.
| Antragsfrist: Zu beachten sind die Bewerbungsfristen im Zentralaustausch für die jeweiligen Partnerhochschulen, für Georgian Institute of Public Affairs gelten abweichende Bewerbungsfristen.
Informationen zur Beantragung
Die Partnerhochschulen im Erasmus+ International Credit Mobility Programm der Universität Hamburg:
Australien
- Macquarie University (Bachelor, Master)
Brasilien
- University of Campinas (nur für Doktoranden)
- Universidade de Sao Paulo (nur für Doktoranden)
Chile
- Universidad de Chile (Bachelor, Master)
- Pontifica Universidad Catolica de Chile (Bachelor, Master)
Georgien
- Georgian Institute of Public Affairs (nur für Doktoranden der Fakultät WiSo und BWL)
Japan
- Kyoto University (Bachelor, Master)
- University of Tsukuba (Bachelor, Master)
Taiwan
- National Taiwan University (Bachelor, Master)
Das Bewerbungsverfahren findet über das Zentralaustauschprogramm statt.
Nachdem Sie eine Platz- und Stipendienbewilligung im Zentralaustausch erhalten haben und die Partnerhochschule Ihre Bewerbung angenommen hat, leitet die Koordination des Zentralaustauschs Ihre Bewerbung an das Team Erasmus weiter. Die weiteren Schritte bis zur Auszahlung des Erasmus ICM Stipendiums erfolgen über das Team Erasmus.
Das Bewerbungsverfahren für eine Förderung für das Georgian Institute of Public Affair Foundation und die Kyoto University erfolgt durch das International Office der WiSo-Fakultät.
Hochzuladende/einzureichende Formulare nach erfolgreicher Erasmus-Bewerbung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einige Partneruniversitäten verwenden ggf. nicht die aktuellen Versionen mit den vorgegebenen Angaben durch die Nationale Agentur DAAD (Deutscher Akademischer Auslandsdienst).
Vor dem Aufenthalt
- Nachdem der Annahme durch die Partnerhochschule erfolgt die Einschreibung an der Gasthochschule, ggf. Beantragung eines Wohnheimzimmers.
- Die Immatrikulationsbescheinigung der Universität Hamburg für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes wird in der Datenbank hochgeladen.
- Das Learning Agreement for Studies Part I: Before the mobility muss vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes vollständig und von allen drei Parteien unterschrieben in der Datenbank vorliegen. Für das Ausfüllen des Learning Agreement for Studies beachten Sie bitte den Leitfaden Learning Agreement for Studies (PDF).
Green Travel: Sofern Sie grün reisen (bis max. 4000 km Entfernung zur Gasthochschule), d.h. für mehr als 50% der Strecke ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Bahn, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß), können Sie ein einmaliges Top-Up in Höhe von 50 EUR erhalten. Sollte sich Ihre Reise dadurch verlängern, können Ihnen max. 4 weitere Tage gefördert werden. Eine Abfrage erfolgt in Ihrem Workflow. Sofern green travel für Sie zutrifft, drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument anschließend unterschrieben hoch.
- Zusatz „teures Reisen“: Für Personen die ein Green Travel Top-Up erhalten besteht zudem die Möglichkeit einen Realkostenzuschuss für „teures Reisen“ zu beantragen. Dieser kann beantragt werden, sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen deckt. In diesem Fall können Teilnehmende 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.
- Der Antrag für „teueres Reisen" muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Dies erfordert einen zeitlichen Vorlauf. Daher bitten wir Sie die erforderlichen Dokumente, welche die erhöhten Reisekosten belegen, min. einen Monat vor Ausreise an erasmus.coordination"AT"uni-hamburg.de zu schicken.
Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen: Eine ausführliche Erläuterung zu den verschiedenen Top-Ups finden Sie in unserem Infoblatt Zusatzförderung.
- Sofern eines der folgenden Top-Ups für Sie zutrifft, bestätigen Sie dies in Ihrem Workflow. Anschließend drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument anschließend unterschrieben wieder hoch. Sie erhalten dann zusätzlich zu Ihrer regulären monatliche Förderung 250 EUR pro Monat. Wenn mehrere Top-Ups für Sie zutreffen, erhalten Sie dennoch nur einmal den finanziellen Zuschuss:
- Studierende mit Kind im Ausland
- Studierende mit einer Behinderung ab einem GdB 20
- Studierende mit chronischen Erkrankungen
- Studierende, die Erstakademiker:in in ihrer Familie sind
- Studierende, die erwerbstätig sind und die ihre Erwerbstätigkeit durch ihr Auslandssemester unterbrechen oder beenden müssen
- Abgabe des Grant Agreements for Studies
Das Grant Agreement for Studies drucken Sie sich in der Datenbank mit Ihren personalisierten Angaben aus. Das Dokument wird unterschrieben im Original umgehend nach Freigabe und Ausdruck beim Team Erasmus eingereicht. Nach der Unterzeichnung durch die Erasmus-Hochschulkoordinatorin wird das Grant Agreement von der Abteilung Internationales in Ihrem Datensatz in Mobility Online hochgeladen.
Während des Aufenthaltes
- Lassen Sie sich den ersten Tag Ihres Studienaufenthalts (erster Unterrichtstag) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay (Part I) abzeichnen und laden Sie dieses Dokument in der Datenbank hoch. Nach Upload der Confirmation of Stay erfolgt die Auszahlung der ersten Rate (70% der Gesamtförderung). Falls Sie einen von der Gasthochschule vorgeschalteten Sprachkurs besuchen, zählt der erste Tag des Sprachkurses als erster Unterrichtstag und ist auf der Confirmation of Stay einzutragen. Absolvieren Sie im Ausland einen externen Sprachkurs unmittelbar vor Ihrem Aufenthalt, kann Ihnen diese Zeit ebenfalls angerechnet werden, dafür laden Sie eine Bestätigung der Kursteilnahme ebenfalls online hoch.
Sobald alle erforderlichen Dokumente eingereicht worden sind, kann die 1. Rate angewiesen werden.
- Sollten Sie Änderungen/Ergänzungen an Ihrer Kurswahl vornehmen, so vermerken Sie diese bitte in dem Learning Agreement for Studies Part II: During the Mobility. Kursänderungen können bis zu 5 Wochen nach Beginn des Aufenthaltes eingetragen werden.
- Lassen Sie sich den letzten Tag Ihres akademischen Aufenthaltes (letzter Unterrichtstag, letzter Prüfungstermin, Abgabe der Hausarbeit etc.) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay (Part II) abzeichnen und laden Sie dieses Dokument in der Datenbank hoch.
Nach dem Aufenthalt
- Füllen Sie die Online EU-Survey an Ihrem Computer aus. Den Link dazu erhalten Sie unmittelbar nach Ihrer Rückkehr. Teilnehmer, die in der Online EU-Survey angegeben haben, dass ihr Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erhalten nach 45 Tagen eine weitere Online Umfrage zum Thema Anerkennung, welche ebenfalls ausgefüllt werden muss.
- Füllen Sie ebenfalls den frei formulierten Erfahrungsbericht aus und laden Sie diesen anschließend in der Datenbank hoch (nicht verpflichtend für alle Fakultäten).
- Laden Sie die vollständig ausgefüllte Confirmation of Stay in der Datenbank hoch.
- Sobald Sie das Transcript of Records von Ihrer Gasthochschule erhalten haben, laden Sie dieses Dokument ebenfalls in der Datenbank hoch.
Haben Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht und die Online EU-Survey abgelegt, wird Ihre 2. Rate angewiesen.
Die Bewilligung der Erasmus-Mittel durch den DAAD erfolgt Ende Mai/ Anfang Juni. Zu diesem Zeitpunkt wird der Zuschuss für Studierende des nächsten akademischen Jahres festgelegt. Vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch die Nationale Agentur DAAD wird die Fördersumme tagesaktuell berechnet.
- Monate, die 31 Tage haben, werden pauschal mit 30 Tagen berechnet.
- Ein Mobilitätszuschuss kann nur gezahlt werden, wenn Sie Ihren Erasmus-Auslandsstudienaufenthalt für mindestens 2 Monate planen. Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen Sie bereits gezahlte Mobilitätszuschüsse zurückzahlen. Ein Zuschuss ist in diesem Fall nur mit Attest möglich und wird vom DAAD geprüft.
- Eine mehrfache Teilnahme am Erasmus+ Programm mit einer Maximaldauer von 12 Monaten ist möglich. Falls Sie also in der Vergangenheit bereits am Erasmus-Programm teilgenommen haben, können Sie weitere Male über Erasmus+ gefördert werden.
Erasmus-Mobilitätszuschuss
Studierende erhalten nach Annahme ihrer Bewerbung ein Stipendium, in welchem die Aufenthaltskosten und die Fahrtkosten bezuschusst werden können. Pro Monat erhalten Outgoing-Studierende unabhängig vom Zielland eine monatliche Förderung von 700 EUR.
Fahrtkosten
Bezuschusst werden, je Aufenthalt (Hin- und Rückfahrt) und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Festbeträge:
Einfache Entfernung gemäß Distanzrechner |
Betrag pro Teilnehmer (Hin- und Rückfahrt) |
500 km - 1.999 km | 275 EUR |
2.000 km - 2.999 km | 360 EUR |
3.000 km - 3.999 km | 530 EUR |
4.000 km - 7.999 km | 820 EUR |
8.000 km oder mehr | 1500 EUR |
Welche Fahrtkosten Ihnen erstattet werden, können Sie mit Hilfe des Distanzrechners ermitteln. Hierfür geben Sie bitte den Abfahrtsort und den Zielort ein, die Entfernung wird automatisch berechnet.
Für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Erasmus-Studierenden ist die Abteilung Internationales, Team Erasmus zuständig. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten (1. Rate: 70% nach Beginn des Aufenthalts, 2. Rate: 30% nach Ende des Aufenthalts).
Nachdem Sie sich erfolgreich auf einen Erasmus+ Zuschuss beworben haben, müssen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen bzw. in Ihrem Datensatz hochladen.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden. Bitte nutzen Sie das Programm Adobe Reader um die Formulare auszufüllen. Das Programm Vorschau von MacOs zeigt die ausgefüllten Felder fehlerhaft an und kann nicht verarbeitet werden.
Erasmus akademisches Jahr 2024/25
- Confirmation of Stay (PDF)
- Leitfaden Learning Agreement (PDF)
- Learning Agreement for Studies Part I (PDF)
- Learning Agreement for Studies Part II (PDF)
- Grant Agreement - wird über die Datenbank generiert
- Infoblatt Zusatzförderung (PDF)
- Ehrenwörtliche Erklärung Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen - wird über die Datenbank generiert
- Allgemeine Bedingungen, Anhang II (PDF)
- Erasmus-Studierendencharta, Anhang III (PDF, Englisch)