Erasmus+ Blended Intensive Programme (BIP)
Die Blended Intensive Programmes fördern innovative Lern- und Lehrmethoden und bieten Studierenden und Lehrende die Möglichkeit, einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5-30 Tage) mit einer virtuellen Phase (Dauer nicht vorgegeben) zu kombinieren.
Mindestens 3 Partnerhochschulen aus verschiedenen Programmländern kooperieren in einem BIP und entwickeln kurze, intensive und gemeinsame Curricula und Aktivitäten. Auch für die Blended Intensive Programmes gelten die Prinzipien der ECHE und die Einhaltung der Erasmus+ Regularien. Es bedarf interinstitutionelle Vereinbarungen sowie Prozessabläufe für den Abschluss von Learning Agreements und dem Ausstellen von Transcript of Records. Die Anerkennung von Credits ist sicherzustellen.
Übersicht
| Zielgruppen: Studierende der Universität Hamburg, die einen Abschluss an der Universität Hamburg anstreben (keine Gast- und Austauschstudierenden).
| Förderraten: Taggenaue Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten in Höhe von 70 EUR, ab dem 15. Tag 50 EUR. Sonderförderungen für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung/chronischen Erkrankungen, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker:innen) möglich. Außerdem Zuschuss für grünes Reisen (einmalig 50 EUR).
| Förderdauer: Die Mindestaufenthaltsdauer der physischen Mobilität beträgt 5 Tage. Die maximale Förderdauer sind 30 Tage. Eine virtuelle Phase, die zum gemeinsamen Online-Lernen genutzt wird, ist obligatorisch. Für die virtuelle Phase gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Für den Zeitraum der virtuellen Phase wird kein Zuschuss gezahlt.
| Fachrichtungen: In der entsprechenden Fachrichtung muss eine Erasmus Kooperation mit der europäischen Hochschule bestehen. Der Workload entspricht für die Studierenden mindestens 3 ECTS.
| Antragsfrist: Es gibt keine feste Bewerbungsfrist. Die Anfrage muss 4 Wochen vor Beginn der Mobilität eingehen.
Informationen zur Beantragung
Bitte geben Sie bei der Bewerbung ausschließlich die UHH E-Mail-Adresse an (Bsp.: xxx@studium.uni-hamburg.de). Ohne Eingabe der offiziellen UHH E-Mail-Adresse kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden.
Bitte senden Sie zunächst eine E-Mail an erasmus.coordination"AT"uni-hamburg.de mit der Information zu der gewünschten BIP-Teilnahme, damit wir prüfen können, ob ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und wir diese für Sie vorreservieren können. Bewerben Sie sich parallel für das BIP (meistens direkt an der Partnerhochschule). Notwendige Dokumente dafür sind erfahrungsgemäß:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Transcript of Records bzw. aktueller STiNE Kontoauszug
- Nachweis über den Kenntnisstand in der Unterrichtssprache
- Immatrikulationsbescheinigung
Es können weitere Bewerbungsunterlagen von der Partnerhochschule verlangt werden.
Hochzuladende/einzureichende Formulare nach erfolgreicher Erasmus-Bewerbung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Studierende beachten bitte, dass das Grant Agreement nach Fertigstellung des Learning Agreements Part I zur Verfügung gestellt wird. Das Grant Agreement muss vor Ihrem Aufenthalt im Original unterschrieben beim Team Erasmus eingereicht werden.
Unterlagen, Fristen und Formalitäten während des Erasmus-Studiums
Vor dem Aufenthalt
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Die Immatrikulationsbescheinigung der Universität Hamburg für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes wird eingereicht.
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Das Learning Agreement for Studies Part I: Before the mobility muss vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes vollständig und von allen drei Parteien unterschrieben vorliegen Für das Ausfüllen des Learning Agreement for Studies beachten Sie bitte den Leitfaden Learning Agreement for Studies.
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Green Travel: Sofern Sie grün reisen, d.h. für mehr als 50% der Strecke ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Bahn, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß), können Sie ein einmaliges Top-Up in Höhe von 50 EUR erhalten. Sollte sich Ihre Reise dadurch verlängern, können Ihnen max. 4 weitere Tage gefördert werden. Eine Abfrage erfolgt per E-Mail. Sofern green travel für Sie zutrifft, füllen Sie die Ehrenwörtliche Erklärung aus und reichen das Dokument unterschrieben ein.
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Zusatz „teures Reisen“: Für Personen die ein Green Travel Top-Up erhalten besteht zudem die Möglichkeit einen Realkostenzuschuss für „teures Reisen“ zu beantragen. Dieser kann beantragt werden, sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen deckt. In diesem Fall können Teilnehmende 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.
Der Antrag für „teueres Reisen" muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Dies erfordert einen zeitlichen Vorlauf. Daher bitten wir Sie die erforderlichen Dokumente, welche die erhöhten Reisekosten belegen, min. einen Monat vor Ausreise an erasmus.coordination"AT"uni-hamburg.de zu schicken.
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Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen: Eine ausführliche Erläuterung zu den verschiedenen Top-Ups finden Sie in unserem Infoblatt Zusatzförderung.
- Sofern eines der folgenden Top-Ups für Sie zutrifft, bestätigen Sie dies ebenfalls in der Ehrenwörtlichen Erklärung. Sie erhalten dann zusätzlich zu Ihrer regulären monatlichen Förderung 100 bzw. 150 EUR zusätzlich (je nach Länge des Aufenthaltes). Sofern mehrere Top-Ups für Sie zutreffen, erhalten Sie dennoch nur einmal den finanziellen Zuschuss:
- Studierende mit Kind im Ausland
- Studierende mit einer Behinderung ab einem GdB 20
- Studierende mit chronischen Erkrankungen
- Studierende, die Erstakademiker:in in ihrer Familie sind
- Studierende, die erwerbstätig sind und die ihre Erwerbstätigkeit durch ihr Auslandssemester unterbrechen oder beenden müssen
- Abgabe des Grant Agreements for Studies
Das Grant Agreement for Studies erhalten Sie vorab per E-Mail. Das Dokument wird unterschrieben im Original umgehend beim Team Erasmus eingereicht. - Erasmus-Studierende können vor Ihrer Ausreise an einem OLS-Sprachtest in der Arbeitssprache Ihrer Gasthochschule teilnehmen. Für weitere Informationen besuchen Sie die Erasmus+ online Sprachunterstützung (OLS).
Während des Aufenthaltes
- Lassen Sie sich den ersten Tag Ihres Studienaufenthalts (erster Unterrichtstag) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay (Part I) abzeichnen. Nachdem Sie das unterschriebene Dokument als Scan eingereicht haben, erfolgt die Auszahlung der ersten Rate (70% der Gesamtförderung).
- Lassen Sie sich den letzten Tag Ihres akademischen Aufenthaltes (letzter Unterrichtstag, letzter Prüfungstermin, Abgabe der Hausarbeit etc.) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay (Part II) abzeichnen und reichen Sie dieses Dokument ein.
Nach dem Aufenthalt
- Füllen Sie die Online EU-Survey Umfrage an Ihrem Computer aus. Den Link dazu erhalten Sie unmittelbar nach Ihrer Rückkehr. Teilnehmer, die in der Online EU-Survey Umfrage angegeben haben, dass ihr Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erhalten nach 45 Tagen eine weitere Online Umfrage zum Thema Anerkennung, welche ebenfalls ausgefüllt werden muss.
- Reichen Sie die vollständig ausgefüllte Confirmation of Stay Part II ein.
- Sobald Sie das Transcript of Records von Ihrer Gasthochschule erhalten haben, reichen Sie dieses ebenfalls ein.
Haben Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht und die Online EU-Survey abgelegt, wird Ihre 2. Rate angewiesen.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Motivation
- Immatrikulation an der Universität Hamburg in einem Studiengang mit Abschluss (keine Austauschstudierenden)
- Ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache
Wer wählt die Bewerberinnen und Bewerber nach welchen Kriterien aus?
Die Auswahl findet entweder durch die Erasmus Koordinatorinnen und Koordinatoren in den Fakultäten oder durch die Partnerhochschule statt. Die Kriterien hierfür sind folgende:
- Studienleistungen
- Studienstand
- Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache
- Motivation
Vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch die Nationale Agentur DAAD wird die Fördersumme tagesaktuell berechnet.
Die Schweiz ist z.Z. kein Erasmus-Programmland, fördert jedoch deutsche Austauschstudierende aus eigenen Mitteln (ca. 430 CHF). Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Erasmus-Fachkoordinator oder bei der jeweiligen schweizerischen Universität.
Für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Erasmus-Studierenden ist die Abteilung Internationales, Team Erasmus zuständig. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten (1. Rate: 70%, 2. Rate: 30%).
Die finanzielle Förderung beträgt:
5-14 Tage Mobilität | 70 EUR pro Tag |
15-30 Tage Mobilität | 50 EUR pro 'Tag |
Top-Up Green Travel | einmalig 50 EUR |
Top-Up fewer opportunities | einmalig 100,00 € (5-14 Tage) |
Top-Up fewer opportunities | einmalig 150,00 € (15-30 Tage) |
Erasmus akademisches Jahr 2023/24
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Confirmation of Stay (PDF)
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Learning Agreement for Short Term Mobility (PDF, folgt in Kürze)
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Leitfaden Digitales Learning Agreement (PDF, folgt in Kürze)
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Grant Agreement
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Ehrenwörtliche Erklärung Grünes Reisen und Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen