Aufenthaltstitel beantragen
Antragstellung
Wenn Sie mit einem Visum nach Deutschland eingereist sind oder für 90 Tage visumsfrei einreisen durften, müssen Sie innerhalb der ersten Wochen nach Ihrer Ankunft Ihren Aufenthaltstitel beantragen. Den Aufenthaltstitel können Sie beantragen, nachdem Sie Ihren Wohnsitz in Hamburg angemeldet haben.
Um einen Termin zur Beantragung Ihres Aufenthaltstitels zu vereinbaren, nutzen Sie bitte den Online Service „Aufenthaltserlaubnis Hamburg“. Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen alle wichtigen Unterlagen dafür vorliegen. Diese können Sie mit dem Online Service bereits an die Behörden übermitteln. Nach dem Abschluss des Online Service erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit weiteren Informationen.
Nachdem Sie Ihren Aufenthaltstitel nach Ihrer Ankunft in Hamburg beantragt und erhalten haben, müssen Sie diesen regelmäßig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern. In der Regel wird der Aufenthaltstitel zu Studienzwecken jeweils für 2 Jahre ausgestellt.
Bei Änderungen wie z.B. Studiengangwechsel oder nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums müssen Sie Ihre zuständige Ausländerdienststelle informieren. In Abhängigkeit von Ihren weiteren Plänen (Jobsuche, Berufseinstieg, weiteres Studium, Promotion) bieten sich nach Ihrem Abschluss verschiedene Optionen für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland an.
Ablauf des Visums
- Wenn Sie Ihren Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf des Visums gestellt haben, wird Ihr Visum seine Gültigkeit behalten, bis der Antrag beschieden worden ist. (§81, Abs. 4 AufenthG)
- In der Regel erhalten Sie bis zur Ausstellung des Aufenthaltstitels eine Fiktionsbescheinigung. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Hamburg Welcome Centers.
- Wenn Ihr Visum kurz vor dem Ablauf steht und Sie noch immer keine Rückmeldung der Behörde erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline des Hamburg Welcome Centers: 040 428 39-5500 oder kontaktieren Sie uns: international-student-support@uni-hamburg(international-student-support"AT"uni-hamburg.de).
Rechte und Pflichten des studentischen Aufenthaltstitels
Rechte
- Sie dürfen an 140 ganzen oder 280 halben Tagen pro Kalenderjahr eine Nebentätigkeit ausüben. Allerdings gilt dies nur für angestellte Nebentätigkeiten. Freiberufliche Tätigkeiten (z.B. Übersetzungen, Sprachunterricht auf Stundenbasis) müssen durch die Ausländerbehörde genehmigt werden.
- Sie dürfen unbegrenzt häufig aus Deutschland aus- und wieder einreisen. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie sich nicht länger als 6 Monate am Stück außerhalb von Deutschland aufhalten dürfen. Sonst erlischt Ihre Aufenthaltserlaubnis.
- Sie dürfen ein Austauschstudium absolvieren und genießen hierfür innerhalb der EU erleichterte Visabedingungen. Sollten Sie länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands studieren, informieren Sie bitte Ihre zuständige Ausländerdienststelle.
Pflichten
- Achten Sie darauf, Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern.
- Informieren Sie Ihre zuständige Ausländerdienststelle über Änderungen in Ihrem Status (z.B. Fachwechsel oder Studienabschluss).
- Achten Sie darauf, dass die Gesamtdauer für eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei 10 Jahren liegt (Bachelor und Masterstudium sowie gegebenenfalls zzgl. studienvorbereitende Maßnahmen wie Sprachkurse oder Studienkolleg).
- Nebentätigkeit an 140 ganzen oder 280 halben Tagen pro Kalenderjahr erlaubt => selbstständige Tätigkeit muss durch die Ausländerbehörde genehmigt werden
Beratung für internationale Studierende
Termine (20 Minuten) für eine kurze Beratung über Zoom zu aufenthaltsrechtlichen Fragen können Sie hier buchen.
Für längere Anliegen vereinbaren Sie bitte individuell einen Termin unter international-student-support"AT"uni-hamburg.de