Widersprüche
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, Studierende, Promovierende und Habilitierende können sich im Widerspruchsverfahren gegen verbindliche Einzelfallentscheidungen der Universität (sog. Verwaltungsakte) wenden. Dieses können sein: Bescheide im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren, Studiengebühren, prüfungsrechtliche Entscheidungen, Gebührenbescheide und allgemeine Studierendenangelegenheiten.
Das Widerspruchsverfahren dient dazu, Verwaltungsakte, mit denen die Betroffenen nicht einverstanden sind, noch einmal verwaltungsintern auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben oder zu ändern.
Das Widerspruchsverfahren wird durch den Widerspruch ausgelöst und in der Regel mit dem Widerspruchsbescheid beendet; es sei denn, der Widerspruch wird bis zum Erlass des Bescheides zurückgenommen. Bei rechtzeitiger Rücknahme entstehen den Widersprechenden keine Kosten für das Widerspruchsverfahren. Der Widerspruch kann jederzeit bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides kostenfrei zurückgenommen werden.
Hinweis: Gesonderte Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität sind - soweit sie sich nicht auf die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie beziehen - unzulässig und werden daher von der Universität nicht bearbeitet.
Nähere Informationen zu Widerspruchsverfahren finden sie in einer Handreichung (PDF) des Referates Qualität und Recht. Wenn Sie Fragen zu laufenden Widerspruchsverfahren in Prüfungsangelegenheiten oder in Zulassungsangelegenheiten (Ablehnung aus formalen Gründen) haben, finden Sie hier weitere Angaben.