Frequently Asked Questions
Welche Unterlagen soll ich einreichen?
Bitte orientieren Sie sich an den Bewertungsvorschlägen im Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen auf anabin.kmk.org oder in der DAAD Zulassungsdatenbank auf www.daad.de/zulassungsdatenbank. Beachten Sie auch die Länderhinweise. Sie sind sich unsicher ob ein Nachweis für die Begutachtung relevant ist? Bitte reichen Sie diesen zusätzlich ein.
Wo finde ich Informationen zu beglaubigten Übersetzungen?
Liegen einzelne Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache vor, benötigen wir zusätzlich zu dem Originaldokument eine beglaubigte Übersetzung. Eine Liste der öffentlich bestellten Übersetzer finden Sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen auf www.justiz-dolmetscher.de. Weitere Informationen und / oder Übersetzerlisten finden Sie auch auf den Seiten der deutschen Auslandsvertretungen im Bereich „Visa- und Konsularservice“.
Ich kann mich nicht exakt an den Beginn/das Ende meiner Schul-/ Studienzeit erinnern
Zur Bewertung benötigen wir die Gesamtdauer Ihrer Schul - und Studienzeiten. Die Angabe muss nicht Tag genau erfolgen. Für einen Schul- / Studienbeginn im September 2000 geben Sie bitte 01.09.2000 ein.
Was gebe ich in den Felder Best- und unterste Bestehensnote ein?
Die Best- oder Maximalnote entspricht dem maximalen Notenwert, der in der jeweiligen Prüfung erreicht werden kann. Die unterste Bestehensnote ist der minimale Notenwert, der erreicht werden muss um die Prüfung noch bestanden zu haben. In der Regel finden Sie diese Notenskala auf Ihrem Abschlusszeugnis. Findet sich keine Notenskala auf Ihren Zeugnissen, reichen Sie bitte zusätzlich eine Bestätigung Ihrer Bildungseinrichtung ein.
Ich verfüge bereits über eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) / Prüfbericht von uni-assist e.V.
Vorprüfungsdokumentationen (VPD) der Universität Hamburg bzw. Prüfberichte für andere Hochschulen werden weiterhin zur Bewerbung an der Universität Hamburg akzeptiert. Sie müssen das Anerkennungsverfahren nicht erneut durchlaufen. Sie haben zwischenzeitlich weitere Studienleistungen erbracht? Dann kann eine Nachbegutachtung an der Universität Hamburg sinnvoll sein.
Ich habe die Antragsfrist verpasst, kann ich mich trotzdem an der Universität Hamburg bewerben?
Anträge, die außerhalb der genannten Fristen gestellt werden, werden nicht mehr rechtzeitig für eine Bewerbung zu dem entsprechenden Semester bearbeitet. Beispiel: Wird ein Antrag am 17.12.2021 gestellt, wird die Anerkennung nicht mehr rechtzeitig für eine Bewerbung zum Sommersemester 2022 bearbeite
Sofern Sie über einen Anerkennungsvermerk der Zeugnisanerkennungsstellen der Länder, einen Anerkennungsvermerk einer deutschen staatlichen Hochschule, eine Vorprüfungsdokumentation bzw. einen Prüfbericht von uni-assist e.V. oder ein APS Zertifikat bzw. 211-Bestätigung verfügen, können Sie sich aber mit diesen Dokumenten direkt an der Universität Hamburg bewerben. Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Anerkennungsvermerke oftmals keine umgerechnete Note ausweisen und Sie sich daher mit der schlechtmöglichsten Note an der Universität Hamburg bewerben müssen.
Kann ich den Anerkennungsvermerk der Universität Hamburg für andere Hochschulen nutzen?
Nein, leider ist der Anerkennungsvermerk nur für die Bewerbung an der Universität Hamburg gültig. Sollten Sie sich für das Studienkolleg Hamburg bzw. andere Hochschulen interessieren, müssen Sie das Anerkennungsverfahren an der jeweiligen Einrichtung durchlaufen.
Ich habe technische Schwierigkeiten
Das Anerkennungsportal wird aktiv weiterentwickelt. In der Beta-Version kann es zu längeren Ladezeiten kommen. Sollte das Portal nicht reagieren, starten Sie den Anerkennungsassistenten neu. Ihre Daten gehen nicht verloren. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an www.uni-hamburg.de/int.