Informationen zum NC
Im Folgenden wird beschrieben, wie NC-Werte, genauer Grenzwerte, nach Note und Wartezeit zustande kommen. Folgende Fragen werden immer wieder gestellt, in denen sich falsche Auffassungen widerspiegeln:
- Welcher NC ist für das kommende Semester festgelegt worden?
- Wie verbessert sich meine Note durch Wartezeit?
- Stehe ich, wenn ich abgelehnt wurde, auf einer Warteliste?
- Werden „Landeskinder“ bevorzugt?
- Wie oft muss ich mich bewerben, um einen Platz sicher zu haben?
Mit den folgenden Ausführungen wird versucht, die Missverständnisse, die sich in den o.g. Aussagen widerspiegeln, zu beseitigen.
Hinweis
Diese Informationen gelten nicht für Nicht-EU-Bewerberinnen und -Bewerber sowie für Bewerberinnen und Bewerber für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Was heißt zulassungsbeschränkt?
Der Begriff NC hat zunächst einmal nur eine Bedeutung im Zusammenhang mit Zulassungsbeschränkungen. Ein Studiengang ist dann zulassungsbeschränkt, wenn eine Hochschule vor Beginn eines Semesters bestimmt, dass nur eine begrenzte Zahl von Studienplätzen bereitgestellt werden kann. Gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze, dann wird ein Auswahlverfahren nach bestimmten Kriterien (s. Quoten) durchgeführt. Derzeit sind die meisten Studiengänge (im Hauptfach) zulassungsbeschränkt.
Beispiel eines Zulassungsverfahrens
Das Zustandekommen des NC (also des Grenzwertes nach Note und des Grenzwertes nach Wartezeit) soll im Folgenden anhand eines Beispiels dargestellt werden: In einem Studiengang der Universität Hamburg mögen 20 Studienplätze für die Vergabe nach Note und Wartezeit für ein Semester zur Verfügung stehen (d.h. die Vorabquoten haben wir schon abgezogen); 90% (=18) dieser Plätze werden nach dem Kriterium Abiturnote, 10% (=2) dieser Plätze nach dem Kriterium Abituralter (Wartezeit) vergeben. Nehmen wir an, dass sich 40 Personen beworben haben, die in der folgenden Liste hinsichtlich der für die Zulassung relevanten Daten beschrieben sind (HJ = Wartezeit in Semestern).
Die Bildung der beiden Ranglisten
Der erste Schritt besteht darin, die Bewerberinnen und Bewerber in eine Rangfolge zu bringen, und zwar einmal anhand der Abiturnote (Leistungsrangliste), zum anderen anhand der seit dem Abitur vergangenen Halbjahre oder besser Semester (Warterangliste). Das Ergebnis dieser Rangreihung sähe folgendermaßen aus:
Die Leistungsliste (Rangreihung nach Qualifikation)
Auf der Leistungsliste entscheidet die Abiturnote über den Rangplatz (RP), d.h. über die relative Position im Vergleich zu den Mitbewerbern (siehe in der Tabelle unter „Die Bildung der beiden Rangfolgen“ etwa Sabine (RP 6) und Anneliese (RP 7)); bei Notengleichheit entscheidet das Los (jede Bewerberin und jeder Bewerber bekommt zu Beginn des Verfahrens eine Zufallsnummer als Los zugeteilt).
Die Warteliste (Rangreihung nach Wartezeit)
Auf der Warteliste entscheidet die Anzahl der Wartehalbjahre, die seit Abitur verstrichen sind, über den Rangplatz wie bei Ulf (RP 4) und Ursula (RP 7) (siehe Tabelle unter „Die Bildung der beiden Rangfolgen“). Wartezeit sammelt man automatisch ab Abiturdatum, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt 10 Semester.
Wer bekommt nun einen Studienplatz?
Nachdem die Ranglisten erstellt sind, kann zugelassen werden; da 18 Plätze (90 %) nach Note vergeben werden, erhalten die ersten 18 der Leistungsliste, also bis einschließlich Gerhard (siehe Tabelle unter „Die Bildung der beiden Ranglisten“) einen Zulassungsbescheid; die 2 Plätze (10 %) nach Wartezeit erhalten die ersten zwei der Warteliste, also Bettina und Holger (siehe Tabelle unter „Die Bildung der beiden Ranglisten“).
Das Nachrückverfahren und seine Auswirkungen
Nun werden die 20 Zulassungsbescheide verschickt; die Hochschule erwartet, dass die Zugelassenen innerhalb einer festen Frist erklären, ob sie ihren Platz annehmen. Häufig verzichten Bewerber auf Ihren Platz (vielleicht haben sie sich auch an anderen Hochschulen beworben und ziehen eine andere Uni vor, oder wollen erst einmal Auslandserfahrungen sammeln). Nehmen wir einmal an, dass Hans, Brigitte und Holger (siehe Tabelle unter „Die Bildung der beiden Ranglisten“) ihre Plätze nicht angenommen haben. Diese drei Plätze werden jetzt im Nachrückverfahren an die nächstplatzierten Bewerber vergeben, d.h. auf der Leistungsliste rücken Elfriede und Karl nach (Bettina hat ja nach Wartezeit ihren Platz bekommen).
Für die Studiengänge, für die die Plätze im Dialogorientierten Serviceverfahren vergeben werden, läuft dieser Schritt anders ab. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten zum DOSV.
Wie ergibt sich nun der NC?
Erst nach Abschluss des gesamten Nachrückverfahrens ergeben sich die Grenzwerte (NC-Werte) (PDF), nämlich auf der Leistungsliste der Grenzwert nach Note, auf der Warteliste der Grenzwert nach Wartezeit. Ausnahme: Die Werte in den Lehramtsstudiengängen (PDF) zeigen die Werte vor Beginn des Nachrückverfahrens.
In unserem Beispiel (siehe „Beispiel eines Zulassungsverfahrens“ und die folgenden Abschnitte) ergäbe sich der Notengrenzwert (NC) als Note des/der Letztzugelassenen, also Karls Abiturnote von 2.9 bildet den NC-Wert; Irene und Doris mit ebenfalls 2.9 sind nicht zugelassen worden, weil sie im Vergleich mit Karl Lospech gehabt haben. Genau muss man also sagen, dass alle Bewerberinnen und Bewerber, die eine bessere Note als 2.9 hatten, zugelassen werden konnten und dass innerhalb der Gruppe von Bewerberinnen und Bewerbern mit der Note 2.9 das Los entschieden hat.
Der Wartezeitgrenzwert ergibt sich aus der Wartezeit des/der Letztzugelassenen auf der Warteliste, also Christines Wartezeit ist der Grenzwert: 10 Halbjahre. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern mit 10 Wartesemestern entschied das Los über die Zulassung, denn Ulf mit auch 10 HJ hat keinen Platz bekommen.
Schlussfolgerungen: Was kann ich mit Grenzwerten (NC-Werten) anfangen?
Welche Schlussfolgerungen lassen sich ziehen? Eine Note verbessert man nicht dadurch, dass man wartet. Grenzwerte spiegeln immer das Verhältnis von Angebot (Studienplätze) und Nachfrage (Bewerber) wider. Die NC-Werte sagen nur etwas über ein vergangenes aber niemals etwas über ein zukünftiges Auswahlverfahren aus: Niemand setzt einen NC-Wert für das zukünftige Verfahren fest, er ist die Note bzw. die Wartezeit der/des Letztzugelassenen. Die vergangenen Grenzwerte finden Sie hier in der Rubrik „NC-Werte und Bewerberzahlen“. Dort finden Sie auch die Zahlen zu Studienplätzen und Bewerbungen.