Information und Beratung am Telefon
ServiceTelefon
Das ServiceTelefon informiert zum Thema Studium an der Universität Hamburg. Für telefonische Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am ServiceTelefon als erste Anlaufstelle zur Verfügung.
Telefonnummer:
- +49 40 42838-7000
Sprechzeiten:
- Montag bis Mittwoch 9.30 – 12 Uhr und 13 – 15.30 Uhr
- Donnerstag 12 – 16 Uhr
- Das ServiceTelefon bleibt am 31.10.2024 aufgrund eines Feiertags geschlossen.
Folgende Themen werden von anderen Stellen an der Universität Hamburg betreut:
- Bei Fragen zum Studienplan, Lehrveranstaltungen, Leistungsanerkennungen und Prüfungen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Studienbüro. Ausnahme: Die Erstsemester wenden sich nicht an das Studienbüro, sondern warten auf die Orientierungseinheit. Dort erhalten Sie alle Informationen zu den o. g. Themen, z. B. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Stundenplan.
- Bei Fragen zu Stine-Zugangsdaten (Passwort/Kennung) wenden Sie sich bitte an die STiNE-Line.
- Studieninteressierte nutzen bitte die Angebote der Zentralen Studienberatung.
Webinare
Wir bieten in regelmäßigen Abständen Webinare zu folgenden Themen an:
- Online-Bewerbung in das erste Fachsemester
- Zulassung über das dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)
- Online-Immatrikulation
- Nach der Immatrikulation
FAQ
FAQ zum Thema Bewerbung
- Ich studiere bereits an der Uni Hamburg und möchte mein (Haupt-, Neben- oder Unterrichts-)Fach wechseln, wie kann ich das machen?
Ein einfacher Wechsel ist nur in ein zulassungsfreies Nebenfach innerhalb gewisser Fristen möglich, siehe(#mce_temp_url#) www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienangebot/nebenfaecher.html. Für alle anderen Fachwechsel ist eine erneute Bewerbung nötig. Weitere Infos dazu finden sie auf www.uni-hamburg.de/wechsel.
FAQ zum Thema DOSV
- Status Bewerbung – warum steht da nicht “gültig”?
Der Status der Bewerbung ändert sich bei der Uni Hamburg erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist von “eingegangen” zu “gültig”. Den Status “gültig" bekommt Ihre Bewerbung erst, nachdem überprüft wurde, dass die Pflichtbestandteile korrekt vorliegen. Diese Prüfung erfolgt nach Ende der Bewerbungsfrist.
- Meine Zulassung/mein Zulassungsangebot ist verschwunden, wie bekomme ich sie/es zurück?
Während des Dialogorientierten Serviceverfahrens können während der Koordinierungsphase laufend neue Zulassungsangebote für Sie eingehen. Hat Ihre Bewerbung, für die sie ein neues Angebot bekommen, eine höhere Priorität als eine Bewerbung, für die Sie bereits ein Angebot erhalten haben, erlischt das erste Angebot und wird durch das neue ersetzt. Das erloschene Angebot kann nicht zurückgeholt werden, der frei gewordene Platz wird direkt an die nächste Person weitergegeben. Weitere wichtige Infos zum Priorisieren Ihrer Bewerbungen finden Sie unter www.uni-hamburg.de/dosv.
- Da steht “Zulassungsangebot aktuell nicht möglich”, heißt das, ich bekomme keinen Studienplatz?
“Zulassungsangebot aktuell nicht möglich” bedeutet, dass Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt kein Angebot gemacht werden kann. Dies kann sich im Laufe der Koordinierungsphase oder des Koordinierten Nachrückens, wenn Sie sich hierfür registrieren, noch ändern. Checken Sie daher regelmäßig Ihren Status, um bei einer möglichen Änderung rechtzeitig reagieren zu können. - Ich habe eine Zulassung bekommen, wann bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?
Wenn Sie ein Zulassungsangebot auf Hochschulstart aktiv angenommen haben, oder Sie ein Angebot für ihre einzige Bewerbung bekommen, erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid. Dieser wird jeweils montags, mittwochs und freitags vormittags auf Stine im Ordner “Dokumente” hochgeladen. Erst ab dem Erhalt des Bescheides auf Stine beginnt Ihre Annahmefrist. In dem Bescheid finden Sie auch weitere Infos zur Einschreibung. - Ich habe ein Zulassungsangebot auf Hochschulstart bekommen, wie lange habe ich Zeit, das anzunehmen?
In Ihrem Zulassungsbescheid, den Sie auf Stine erhalten, finden Sie das genaue Datum Ihrer Annahmefrist. Die Frist beträgt immer Tage ab dem Erhalt des Zulassungsbescheides.
Zulassung
- Ich habe eine Sofortzulassung, wie kann ich mich einschreiben?
Auch wenn Sie eine Sofortzulassung erhalten, müssen Sie mit der Einschreibung warten, bis Sie den offiziellen Bescheid in Stine erhalten. Diesen bekommen Sie wie alle anderen Bewerbenden entweder während der Koordinierungsphase im DOSV oder an dem allgemeinen Bescheidtermin für Ihren Studiengang, welchen Sie in der Onlinebewerbung und der Bewerbungsinformaition finden.
- Ich habe mich beworben, wann bekomme ich eine Rückmeldung?
Haben Sie sich über das DOSV beworben, erhalten Sie während der Koordinierungsphase eine Rückmeldung, wann diese stattfindet, können Sie unter /dosv nachlesen. Wenn Sie sich nur in Stine beworben haben, finden Sie den Termin der Bescheidveröffentlichung in der Onlinebewerbung und in der Bewerbungsinformation. - Wo finde ich meinen Zulassungsbescheid?
Ihren Zulassungsbescheid finden Sie im Ordner “Dokumente” in Stine. Ausgenommen, Sie haben sich für Medizin, Zahnmedizin und/oder Pharmazie beworben, dann finden Sie Ihren Zulassungsbescheid auf hochschulstart.de.
Einschreibung
- Kann ich die Krankenversicherung nachreichen?
Die Meldung Ihrer Krankenkasse kann auch nach Ihrer Immatrikulationsfrist eingehen, dadurch wird Ihre Einschreibung nicht gefährdet. - Wann bekomme ich meine Immatrikulationsbescheinigung?
Die Onlinesemesterbescheinigung, die Sie jedes Semester erhalten, solange Sie eingeschrieben sind, erhalten Sie, nachdem alle Unterlagen korrekt eingegangen sind, Ihr Versicherungsstatus vorliegt und Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben. Eine gesonderte Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie nicht. - Ich habe meinen Immatrikulationsantrag abgeschickt, wie erfahre ich das alles gut ist?
Die Bearbeitung Ihres Immatrikulationsantrags dauert bis zu vier Wochen. Wenn Sie alle erforderlichen Nachweise und den Immatrikulationsantrag korrekt und rechtzeitig eingereicht haben, werden Sie vorläufig immatrikuliert. Ihre neuen Zugangsdaten zu Stine erhalten Sie per Mail, die iTAN-Liste per Post. - Ich habe meine endgültigen Semesterunterlagen noch nicht bekommen. Woran könnte das liegen?
Um Ihre endgültigen Semesterunterlagen zu erhalten, müssen Sie alle zur Immatrikulation erforderlichen Nachweise rechtzeitig einreichen, die Meldung Ihres Versicherungsstatus durch Ihre Krankenkasse veranlassen und den vollen Semesterbeitrag überweisen. Wenn Sie all diese Schritte unternommen haben und dennoch keine Semesterunterlagen erhalten haben, melden Sie sich gern bei uns.
Telefonische Sprechstunde der Psychologischen Beratung
Jeden Montag von 11 bis 12 Uhr erreichen Sie uns ohne Voranmeldung unter diesen Telefonnummern.
Beeinträchtigt studieren
Das Büro ist die zentrale Anlaufstelle für Studienbewerber:innen und Studierende mit länger andauernden oder dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dazu zählen z. B. körperliche und psychische Erkrankungen, motorische, Sinnes- oder Sprechbeeinträchtigungen sowie Teilleistungs- und Autismus-Spektrum-Störungen.
Wir bieten aktuell eine Telefon-Sprechstunde an. Zudem können individuelle Termine vereinbart werden, die vor Ort oder als Videochat durchgeführt werden können.
Telefonische Sprechstunde der Zentralen Studienberatung
Sie erreichen die Zentrale Studienberatung telefonisch zu folgenden Zeiten:
- Montag - Mittwoch 10 - 12 Uhr
- Donnerstag 13 - 16 Uhr
Telefonnummer: +49 40 42838 7000
Ihr Anruf wird vom ServiceTelefon (siehe oben) entgegengenommen, Sie werden während der genannten Sprechzeiten zur Studienberatung durchgestellt.