Hamburg International Summer School
Die "Hamburg International Summer School (HISS)" ist ein internationales Sommerkurzprogramm, das im Jahr 2017 erstmalig an der Universität Hamburg angeboten wurde und seitdem jährlich stattfindet. Die Sommerschule trägt zur Positionierung der Universität Hamburg auf dem internationalen Bildungsmarkt bei und hat die Gewinnung von qualifizierten ausländischen Studierenden und Promovierenden sowie eine Steigerung der Attraktivität des Studien- und Forschungsstandortes Hamburgs zum Ziel. Sie dient darüber hinaus dem interkulturellen Austausch zur aktuellen Forschungslage und dem Ausbau internationaler Forschungskooperationen.
Kurzzeitprogramme der HISS, sowie weitere Sommerprogramme, die im Sommer 2025 an der Universität Hamburg angeboten werden, sind in der Übersicht über aktuelle Angebote aufgeführt.
Überblick
- Zielgruppe: Studierende aller Studierendengruppen (Bachelor/ Master/ Staatsexamen/ Promotion) der Universität Hamburg und Hochschulen weltweit; offen für alle Fächer
- Antragsfähig: Lehrende der Universität Hamburg
- Programmziele: interkultureller Austausch zur aktuellen Forschungslage, Ausbau neuer Forschungskooperationen, Gewinnung von qualifizierten ausländischen Studierenden und Promovierenden
- Förderfähige Aktivitäten: Durchführung einer Sommerschule im Rahmen der HISS Vorgaben
- Fördermittel: bis zu EUR 8.000
- Antragsfrist: 30. November 2024
Die Verantwortung für Planung, Durchführung und Nachbereitung der HISS liegt bei den Antragstellenden. Die Abteilung Internationales unterstützt die Antragstellenden bei Bedarf. Dazu wenden Sie sich bitte an Lisa Decker (s. Kontaktbox). Des Weiteren unterstützt die Abteilung Internationales bei der Bewerbung der HISS an zentralen Partnerhochschulen der UHH. Zur Erleichterung der Organisation einer Sommerschule wird ein Leitfaden mit diversen Vorlagen und Hinweisen im KUS-Portal zur Verfügung gestellt.
Informationen zur Beantragung
Voraussetzungen zur Antragstellung:
- der/die Antragstellende ist an der Universität Hamburg angestellt und aktiv in der Lehre tätig (regelmäßig als Professorin bzw. Professor). Bei Anträgen durch Postdocs oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ist eine Schirmherrschaft einer Professorin bzw. eines Professors nötig.
- Zeitraum der Sommerschule 2025: 14.07.2025 – 31.08.2025
- Dauer der Sommerschule: mind. 2 Wochen
- Anzahl der Teilnehmenden: mind. 8 Teilnehmende
- Umfang der Lehrveranstaltungen: ca. 30 akad. Stunden / Woche
- Vergabe von Credits: erforderlich
- Programmsprache: Englisch
- Fachrichtungen: Das Programm steht allen Fachrichtungen offen
- Teilnahmegebühren: nicht verpflichtend aber erlaubt
- Ort: Die Sommerschule muss in Präsenz an der UHH stattfinden
Der Antrag muss enthalten:
- Deckblatt (.pdf)
- Kostenaufstellung (.xlsx)
- Format des fachspezifischen Programms, Bezug zu den Forschungsschwerpunkten und Potenzialbereichen der UHH
- Durchführung, Organisation in der Fakultät/im Fachbereich
- Einbindung in Ihre Fakultät (Können Sie bereits Lehrende benennen? Besteht die Möglichkeit, Räume der Fakultät zu nutzen? Inwieweit fördert die Sommerschule die Internationalisierung des Forschungsbereichs?)
- ggf. Kooperationspartner und unterstützende Forschungsinstitutionen außerhalb der Universität (z.B. DESY, Max-Planck-Institut)
- Maximale Seitenzahl: 8 Seiten
Folgende Kriterien und Aspekte fließen in die Entscheidung mit ein:
- Einhaltung der Antragsfrist
- Passung der geplanten Aktivitäten in die Förderlinie
- Kostenaufstellung
Voraussetzung für eine Förderung sind zudem die Einhaltung aller grundlegenden Antragsvoraussetzungen (s. Tab Antragstellung) und die Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Sollten mehr Anträge gestellt werden, als Fördermittel vorhanden sind, entscheidet die Abteilung Internationales, welche Anträge eine Förderung erhalten. Bei einer Absage dürfen die betroffenen Anträge trotzdem unter dem Namen HISS stattfinden, jedoch ohne finanzielle Förderung. Die weiteren Leistungen der Abt. 5 bleiben bestehen. Die Auswahl wird anhand folgender Kriterien getroffen:
- Erstförderung
- Es ist wünschenswert, ein breites Angebot an Sommerschulen aufzubauen, daher wird ein Erstantrag bevorzugt behandelt, bei ansonsten gleicher Qualifikation.
- Streuung über die Fakultäten
- Bei zu vielen Anträgen wird eine Streuung der Sommerschulen über die Fakultäten angestrebt und in der Auswahl berücksichtigt.
- Vernetzungsgedanke
- Sommerschulen, welche die Vernetzung mit externen Partnern und Partnerhochschulen fördert, z.B. durch Einbindung von Lehrenden o.ä. werden bevorzugt.
- Forschungsschwerpunkte, Potenzialbereich und Profilinitiative
- Sommerschulen, welche thematisch innerhalb der Forschungsschwerpunkte, Potenzialbereiche und Profilinitiative angesiedelt sind, werden bevorzugt.
Exportkontrolle, akademische Freiheit und vertieftes Prüfverfahren
Die Abteilung Internationales unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg dabei, Risiken in der internationalen Zusammenarbeit zu minimieren und Kooperationen auf eine sichere Basis zu stellen. Hierzu hat das Präsidium der Universität Hamburg 2020 einen Prüfprozess für internationale Kooperationen beschlossen: Förderanträge und Kooperationsabkommen mit internationalen Partnern werden in Hinblick auf Einhaltung akademischer Freiheit und die Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch die Präsidialverwaltung geprüft. Weisen Kooperationsthemen kontrollrechtliche Relevanz auf und befindet sich die kooperierende Institution in einem Land, das nach Academic Freedom Index (AFI) Einschränkungen in der akademischen Freiheit aufweist, wird ein vertieftes Prüfverfahren eingeleitet. Die Erstprüfung und das vertiefte Prüfverfahren werden nach festgelegten Parametern durchgeführt.
Verwendung der Finanzmittel:
Die maximale Förderhöhe pro Sommerschule beträgt 8.000 EUR. Ziel der Förderung ist es, die Teilnahmegebühren niedrig zu halten, um vielen Personen die Teilnahme zu ermöglichen. Die Fördermittel können für folgende Zwecke eingesetzt werden:
- Reise- und Aufenthaltskosten von teilnehmenden Lernenden
-
Anteilig für Exkursionen vor Ort, Welcome-/Farewell-Veranstaltung oder andere anfallende Kosten im Rahmen der Organisation (maximal 20% der Gesamtfördersumme)
- Fördermittel können (anteilig) für Personalkosten verausgabt werden
- Honorare
- Studentische Angestellte/Hilfskräfte bis zu i.d.R. EUR 2.000 pro Sommerschule
Sachbericht:
- Innerhalb von sechs Wochen nach dem Projekt muss der/die Antragstellende einen detaillierten Sachbericht bei der Abteilung Internationales einreichen
Weiterführende Links
- Sommerkurse in Deutschland: Suchmaschine des DAAD