Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
Inklusionsbeauftragte der Universität Hamburg
Campus-Center
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-3764
Mail: inklusionsbeauftragte"AT"uni-hamburg.de
Termine n. V.
Rechtsgrundlage § 181 SGB IX
Der Arbeitgeber bestellt einen Beauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich, können mehrere Beauftragte bestellt werden. Der Beauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter Mensch sein. Der Beauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.
Aufgaben
Die Inklusionsbeauftragte der Universität Hamburg hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Unterstützung des Arbeitsgebers in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen
- Ansprechpartnerin des Arbeitgebers für die Schwerbehindertenvertretungen für das technische, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal sowie für das wissenschaftliche Personal
- Ansprechpartnerin des Arbeitgebers für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter