Leitbild universitärer Lehre der Universität Hamburg
(beschlossen durch den Akademischen Senat auf seiner 719. Sitzung am 10.07.2014)
Ziel universitärer Lehre ist es, Bildung durch Wissenschaft zu ermöglichen. Das schließt die Aufgabe ein, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Studierenden hohe wissenschaftliche Kompetenz erwerben, ihre Fähigkeiten selbsttätig entfalten und sich als mündige Mitglieder der Gesellschaft weiterentwickeln können, die bereit und in der Lage sind, an deren sozial und ökologisch nachhaltiger, demokratischer und friedlicher Gestaltung maßgeblich mitzuwirken und für ihre Zukunftsfähigkeit Verantwortung zu übernehmen.
Grundlage der universitären Lehre ist das Humboldt’sche Bildungsideal der Einheit von Forschung und Lehre. Lernendes Forschen, lebenslanges Lernen und die argumentative Verständigung auf wissenschaftlicher Grundlage sind wesentliche Merkmale dieser Lehre.
Diesem Ziel der Bildung durch Wissenschaft sind alle Mitglieder der Universität Hamburg gemeinsam verpflichtet – Lehrende und Lernende ebenso wie die mit administrativen und technischen Aufgaben befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von ihnen wie auch von den zuständigen Gremien und Organen der Universität wird erwartet, dass sie sich dem Gelingen universitärer Lehre mit dem erforderlichen Maß an Zeit und der gebotenen Sorgfalt widmen, dabei respektvoll miteinander umgehen und die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis beachten. Von allen wird erwartet, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass die für die universitäre Lehre erforderliche finanzielle, personelle und technische Ausstattung zur Verfügung gestellt wird.
Von der Universitätsleitung wird erwartet, dass sie die Rahmenbedingungen für gute Lehre mit dem Ziel sicherstellt,
- die Freiheit von Lehre und Forschung zu gewährleisten
- wissenschaftsadäquate Studienprogramme zu ermöglichen
- die Universität für alle Menschen als einen Ort lebenslangen Lernens zu erhalten und weiter zu entwickeln
- die interdisziplinäre und internationale Ausrichtung der Lehre zu unterstützen
- Angebote für die hochschuldidaktische Weiterbildung aller Lehrenden und insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses bereitzustellen, den Austausch der Lehrenden untereinander sowie die Forschung zum Lehren und Lernen an der Universität zu fördern
- in Berufungsverfahren die Qualität der Lehre der Bewerberinnen und Bewerber angemessen zu berücksichtigen.
Von den Fakultäten wird erwartet, dass sie sowohl für die Einhaltung der geltenden wissenschaftlichen Standards der angebotenen Studiengänge als auch für deren Studierbarkeit sorgen. Dazu gehört,
- ein innerhalb der Fakultät abgestimmtes spezifisches Lehrprofil des jeweiligen Faches bzw. Studiengangs zu entwickeln, das den Forschungsschwerpunkten des Faches entspricht und aktuellen Forschungsergebnissen gemäß weiterentwickelt werden kann
- dieses Profil so auszugestalten, dass sich daraus Ziele sowohl für das Studium als Ganzes als auch für einzelne Studienabschnitte und Lehrveranstaltungen ableiten lassen
- ein Studienangebot bereitzustellen, in dem die einzelnen Studienabschnitte sinnvoll aufeinander bezogen werden können
- Studiengänge professionell zu organisieren und geeignete Beratungsangebote vorzuhalten sowie die Studienmöglichkeiten für Studierende aus neuen Zielgruppen (lebenslanges Lernen) zu verbessern
- bei der Gestaltung des Studienangebots die Anforderungen, mit denen Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss des Studiums in den verschiedenen Berufsfeldern erwartbar konfrontiert werden, sowie die für akademische Berufe grundlegenden Kompetenzen wie Urteils- und Reflexionsfähigkeit zu berücksichtigen
- regelmäßig Erwartungen und Rückmeldungen der Studierenden zum Lehrangebot zu erheben und in dessen Planung und Gestaltung einzubeziehen
- die Entwicklung kooperativer Lehr-Lern-Formen und neuer Veranstaltungstypen zu unterstützen
- in Berufungsverfahren die Qualität der Lehre der Bewerberinnen und Bewerber angemessen zu berücksichtigen.
Von den Lehrenden wird erwartet, dass sie
- ihre Lehrveranstaltungen am Stand der Forschung im jeweiligen Fach ausrichten
- mit den Studierenden als Subjekten und eigenverantwortlichen Gestaltern ihres Studiums zusammenarbeiten, Lehrveranstaltungen am Prinzip des Dialogs ausrichten sowie intrinsisch motivierte und biographisch bedeutsame Lernprozesse auf Seiten der Studierenden soweit als möglich unterstützen
- Lernziele und damit verbundene Erwartungen an die Studierenden für alle Beteiligten transparent machen, ihre Prüfungen darauf basieren und sich darüber mit anderen Lehrenden und Studierenden verständigen
- den Studierenden notwendige Rückmeldungen über erbrachte Leistungen, Stärken, Schwächen und Entwicklungspotentiale geben und sie bei ihrer individuellen Studienplanung beraten
- sich didaktisch und methodisch weiterbilden, mit anderen Lehrenden über damit verbundene Fragen der Lehre in Austausch treten und die Diversität der Studierenden, insbesondere im Blick auf Lernvoraussetzungen und Lernstile, in der Lehre angemessen berücksichtigen.
Von den Studierenden wird erwartet, dass sie
- sich mit den Rahmenbedingungen des Studiums wie z.B. Studien- und Prüfungsordnungen hinreichend vertraut machen
- das Studienangebot der Universität eigenverantwortlich wahrnehmen
- sich selbst als Subjekte und selbsttätige Gestalter ihres Studiums begreifen, entsprechend handeln und sich auf den Dialog mit den Lehrenden und anderen Studierenden als Prinzip der Lehre einlassen
- Lehrenden und anderen Studierenden notwendige Rückmeldungen geben.
Mit ihrem Engagement für Bildung durch Wissenschaft und der Orientierung an den daraus für alle Beteiligten resultierenden Anforderungen wird die Universität Hamburg nicht nur ihre wissenschaftliche Position nachhaltig stärken können; wenn sie ihren Absolventinnen und Absolventen profunde wissenschaftliche Kompetenzen, das nötige Reflexions- und Urteilsvermögen sowie hohes Verantwortungsbewusstsein vermittelt, erfüllt sie damit zugleich eine ihrer grundlegenden Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft, von der sie selber getragen wird. Die Erfüllung dieses Leitbildes ist nur möglich, wenn der Universität die erforderlichen Ressourcen und Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden.