Hamburglobal Studienreisen
Anträge auf Förderung von Studienreisen können nur von Hochschullehrenden eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Studienreisen unter Einbindung von strategischen oder Potenzielpartnerschaften oder solche mit strategischer Bedeutung für die Fakultät (Bestätigung durch das Dekanat notwendig), werden nicht mehr durch Hamburglobal gefördert. Bitte stellen Sie Ihren Antrag im Programm ILLF (Innovative Lehr- und Lehrformate).
Bewerbungsfrist
Es gelten die untenstehenden Fristen. Bitte senden Sie Ihre Anträge an das Team Auslandsstudium(hamburglobal.pv"AT"uni-hamburg.de).
1.– 31. März für Studienreisen, die zwischen 1. Juli und 31. Dezember des Jahres beginnen.
1.– 31. Oktober für Studienreisen, die zwischen 1. Januar und 30. Juni des Folgejahres beginnen sowie für Studienreisen, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befinden, auch wenn die Reise erst zwischen 1. Juli und 30. September des Folgejahres stattfinden wird. In diesem Fall ist ein nochmaliger Antrag im darauffolgenden März für dieselbe Reise ausgeschlossen, die Auszahlung der Gelder erfolgt frühestens zwei Monate vor Reisebeginn.
Förderung
Studienreisen von Studierenden, Doktorandinnen und Doktoranden können aus PROMOS-Mitteln des DAAD mit einem Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gefördert werden. Dieser beträgt für alle Länder 45,- € pro Person und Tag. Auf Grundlage der DAAD-Richtlinien werden jedoch nur bis zu 12 Tage berücksichtigt. Die Förderung der Teilnahme ist auf ein Mal pro Bildungsabschnitt (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen oder der Promotion endet) beschränkt. Eine Förderung durch andere DAAD-Mittel oder öffentliche Mittel für denselben Zweck ist nicht möglich. Bitte informieren Sie Ihre Studierenden: Studienreise-Teilnehmer/innen können für den Zeitraum der Studienreise nicht gleichzeitig eine Individualförderung durch Hamburglobal beantragen! Vorgeschaltete oder anschließende individuelle Auslandsaufenthalte können bei Beachtung der Förderbedingungen jedoch gefördert werden. Bitte raten Sie betroffenen Studierenden, uns vorab zu kontaktieren. Jeweils eine begleitende Hochschulvertreterin bzw. ein Hochschulvertreter kann ebenfalls durch diesen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gefördert werden. Die Auszahlung der Gelder erfolgt frühestens zwei Monate vor Reisebeginn.
Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Auch für obligatorische und/oder regelmäßig vorgesehene Fahrten können Zuschüsse beantragt werden. Reisen mit überwiegend touristischem Programm, Vortrags- und Kongressreisen sowie Simulations- und Wettbewerbsreisen können nicht gefördert werden.
Antrag
Der Antrag auf Förderung (max. 10 Seiten) einer Studienreise erfolgt formlos. Er muss enthalten:
- Darstellung des Vorhabens einschließlich seiner wissenschaftlichen Konzeptionierung
- Zeitplan
- Begründung der Auswahl der Studierenden
- Liste der teilnehmenden Studierenden und der wissenschaftlichen Begleitperson
- Kostenaufstellung (Eigenanteil der Studierenden soll erkennbar sein)
Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Auch für obligatorische und/oder regelmäßig vorgesehene Fahrten können Zuschüsse beantragt werden. Reisen mit überwiegend touristischem Programm, Vortrags- und Kongressreisen sowie Simulations- und Wettbewerbsreisen können nicht gefördert werden. Zur besseren Einschätzung der Nachhaltigkeit von Studienreisen ist im Antrag darzustellen, ob die Fakultät/der Fachbereich eine Co-Finanzierung der Studienreise leistet bzw. ob die Antragstellerin/der Antragsteller sich darum bemüht hat. Ist die Antragstellerin/der Antragsteller Lehrbeauftragte/r, ist im Antrag darzustellen, ob die Fakultät/der Fachbereich die Studienreise befürwortet bzw. wie die Nachhaltigkeit der Maßnahme gewährleistet wird.
Auswahlkriterien
Förderungswürdige Studienreise-Vorhaben werden anhand folgender Kriterien in absteigender Priorität ausgewählt:
- Klar definiertes Konzept, aus dem hervorgeht, in welcher Weise der Zielort der Exkursion für die Erarbeitung praktischer Aufgabenstellungen geeignet oder sogar einzigartig ist.
- Exkursionen sollen primär auf die Ausbildung Hamburger Studierender fokussiert sein.
- Auswahl der Studierenden durch die/den Betreuenden aufgrund der Qualität der Studienleistung und des inhaltlichen Engagements bei der Konzeption und Vorbereitung der Studienreise.
- Ist ein aktives Einbringen in das Programm der Reise von Seiten der Studierenden vorgesehen (eigene kleine Forschungsprojekte, vorbereitetet Inputs, Kontaktaufnahme mit Personen aus dem bereisten Land im Vorfeld etc.)?
- Welche nachhaltige Bearbeitung findet die Reise (Dokumentation, Evaluation, Umgang mit den auf der Reise erhobenen Daten etc.)?
- Erhalten die Studierenden Einblick in die wissenschaftliche Kultur/Scientific Community des Landes und der jeweiligen Disziplin sowie in zeitgemäße Forschungsprojekte/-ansätze? Internationale Vernetzung mit Studierenden im Zielland ist wünschenswert, sofern dies mit der Erarbeitung praktischer Aufgabenstellungen vereinbar ist.
- Findet ein Austausch auch mit zivilgesellschaftlichen Gruppen statt?
- Werden Kriterien im Sinne ökologischer Nachhaltigkeit und Suffizienz beachtet (stehen Reisedauer und Flugentfernung in einem angemessenen Verhältnis? Werden CO2-Ausgleichszahlungen bei Flugreisen berücksichtigt?)
Berichtsunterlagen
Nach Abschluss der Reise reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Abteilung Internationales ein:
- Bericht über die Studienreise
- Original der von allen teilnehmenden Personen unterschriebenen Liste, in der der Erhalt der Aufenthaltspauschale bestätigt wird