Bewerbungsverfahren und Förderbedingungen
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich alle Studierenden der Universität Hamburg, die mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der Universität Hamburg zu erreichen (keine Gast- und Austauschstudierenden). Die Einschreibung muss bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung gegeben sein.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
- Doktorandinnen und Doktoranden (mit Ausnahme von Doktorandinnen und Doktoranden, die als wissenschaftliche Begleitperson an einer Studienreise teilnehmen, und Studierenden der Medizin, die während des Studiums promovieren). Weitere Informationen über Fördermöglichkeiten für Promovierende bietet der DAAD.
- Studierende mit einer anderen Staatsbürgerschaft als der Deutschen, die einen Aufenthalt im Heimatland planen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich die/der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
- Studien- oder Praktikumsaufenthalte in Europa bzw. im Erasmus-Raum (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) können nur gefördert werden, wenn mit der Zielhochschule kein Erasmus (Inter Institutional Agreement) bzw. SEMP (Swiss-European Mobility Programme)-Abkommen besteht, das Erasmus-Kontingent des Fachbereichs ausgeschöpft oder ein weiterer Erasmus-Auslandsaufenthalt ausgeschlossen ist. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Erläuterung der förderfähigen Auslandsaufenthalte.
Förderbeschränkungen bestehen bei:
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Zentralaustauschprogramms, die eine Förderung durch die Partnerhochschulen erhalten (z.B. Kansas University, Smith College).
- Eine Teilförderung ist dann möglich, wenn der monatliche Wert des Förderpakets der Partnerhochschule unter den monatlichen Fördersätzen von Hamburglobal für das Zielland liegt.
- Eine Förderung in Form einer Reisekostenpauschale ist möglich für Studierende, die durch Hamburglobal eine Teilförderung der Aufenthaltskosten erhalten sowie für diejenigen, die aufgrund der Stipendien der Partnerhochschule keine Förderung für die Aufenthaltskosten aus Hamburglobal bekommen. Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei der Koordination des Zentralaustauschs.
Förderfähige Auslandsaufenthalte
Studienaufenthalte
Studienaufenthalte (1 - 4 Monate) außerhalb Europas bzw. des Erasmus-Raums (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) und der Schweiz können durch monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten gefördert werden.
Eine Förderung in Europa bzw. im Erasmus-Raum bzw. der Schweiz ist nur möglich, wenn:
- mit der Zielhochschule kein Erasmus (Inter Institutional Agreement) bzw. SEMP (Swiss-European Mobility Programme)-Abkommen besteht
- das Erasmus-Kontingent des Fachbereichs ausgeschöpft
- ein weiterer Erasmus-Auslandsaufenthalt ausgeschlossen ist
In den ersten beiden Fällen ist der Bewerbung eine Dokumentation (z.B. E-Mailverkehr) beizufügen, dass eine neue „Erasmus+“/SEMP-Kooperation oder eine Erweiterung des bestehenden Kooperationsvertrags bzw. eine Erhöhung des Austauschkontingents mit der Partnerhochschule angestrebt wird sowie ebenso das (vorläufige) Ergebnis dieser Bemühung. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Erasmus-Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Fakultäten.
Praktika (Medizin: Famulatur und Praktisches Jahr)
Praktikumsaufenthalte (1 - 4 Monate) außerhalb Europas bzw. des Erasmus-Raums (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) können durch monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten gefördert werden.
Praktika im Erasmus-Raum können nur gefördert werden, wenn eine Erasmusförderung ausgeschlossen ist. Praktika in der Schweiz können nur gefördert werden, wenn die Förderung nicht durch Programme der Schweiz (z.B. SEMP (Swiss European Mobility Programme)) erfolgen kann. Informationen zu Studium und Praktikum in Europa finden Sie auf den Seiten des Erasmus-Programms.
Eine Förderung in Europa bzw. im Erasmus-Raum bzw. der Schweiz ist nur möglich, wenn:
- mit der Zielhochschule kein Erasmus (Inter Institutional Agreement) bzw. SEMP (Swiss-European Mobility Programme)-Abkommen besteht
- das Erasmus-Kontingent des Fachbereichs ausgeschöpft
- ein weiterer Erasmus-Auslandsaufenthalt ausgeschlossen ist
In den ersten beiden Fällen ist der Bewerbung eine Dokumentation (z.B. E-Mailverkehr) beizufügen, dass eine neue „Erasmus+“/SEMP-Kooperation oder eine Erweiterung des bestehenden Kooperationsvertrags bzw. eine Erhöhung des Austauschkontingents mit der Partnerhochschule angestrebt wird sowie ebenso das (vorläufige) Ergebnis dieser Bemühung. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Erasmus-Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Fakultäten.
Praktika, die über die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD förderbar sind, können nicht gefördert werden. Dies sind z.B. Praktika bei Internationalen Organisationen (z.B. UNO), EU-Institutionen sowie den Deutschen Auslandsschulen (DAS), Goethe-Instituten oder durch IAESTE und AIESEC vermittelte Praktika. Bitte bewerben Sie sich direkt beim DAAD.
Praktika können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur Universität Hamburg vorliegt (bitte der Bewerbung beifügen!).
Sprachkurse
Die Teilnahme an Sprachkursen (3 Wochen - 4 Monate) an staatlichen und privaten Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten im Ausland mit mind. 25 Wochenstunden kann weltweit durch monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten gefördert werden.
Fachkurse/Summer Schools
Die Teilnahme an Fachkursen/Summer Schools im Ausland (1 - 6 Wochen) kann weltweit durch monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten gefördert werden.
Vorbereitung von Abschlussarbeiten/Studienarbeiten
Individuell organisierte Auslandsaufenthalte zur Vorbereitung von Abschlussarbeiten/Studienarbeiten (Feldforschung, Archivrecherche etc., 1 - 4 Monate) an Hochschulen und in Unternehmen können weltweit durch monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten gefördert werden, wenn eine Erasmusförderung ausgeschlossen ist.
Werden die Abschlussarbeiten bzw. Studienarbeiten weder an Hochschulen noch in Unternehmen durchgeführt, muss das Motivationsschreiben einen detaillierten, verbindlichen Zeitplan enthalten, und das für die Bewerbung notwendige Fachgutachten muss durch die betreuende Hochschullehrerin/den betreuenden Hochschullehrer angefertigt werden.
Digitale Kurzformate im Ausland
Es können Gebühren für folgende digitale Kurzformate im Ausland bis zu 6 Wochen Dauer gefördert werden:
- Sommerschulen/Fachkurse
- Sprachkurse
- Tagungen mit eigenem Beitrag
Die maximale Fördersumme beträgt 300€, ein Gebührenbeleg ist erforderlich. Bitte reichen Sie diesen mit Ihrer Bewerbung als Zusatzdokument ein.
Bewerbungsverfahren
Jedes Jahr finden zwei Bewerbungsrunden im März und Oktober statt:
Bewerbungsfrist 31. März für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Juli und 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres beginnen werden. Des Weiteren für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. April und 30. Juni des laufenden Kalenderjahres beginnen werden.
Bewerbungsfrist 31. Oktober für Auslandsaufenthalte, die zwischen 1. Januar und 30. Juni des Folgejahres beginnen werden.
Das Online-Bewerbungsportal ist jeweils vom 1.–31. März bzw. 1.–31. Oktober freigeschaltet, außerhalb dieser Zeiten ist keine Bewerbung möglich. Bitte nutzen Sie den Leitfaden für die Online-Bewerbung.
Unvollständige und nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Bewerbung wird auch dann nicht berücksichtigt, wenn erforderliche Kriterien - z.B.: Sprachnachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein - nicht erfüllt sind. Bitte lesen Sie daher genau die Bewerbungsinformationen und die FAQ. Falls Sie dann noch Fragen haben, melden Sie sich bitte beim Team Auslandsstudium(hamburglobal.pv"AT"uni-hamburg.de).
Um eine Hamburglobal-Förderung bewerben Sie sich ausschließlich online. Bitte registrieren Sie sich mit Ihrer studentischen Mailadresse (i.d.R. im Format vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de). Bitte laden Sie für jedes Dokument nur eine PDF-Datei hoch und achten Sie auf gute Lesbarkeit Ihrer Scan-Dateien.
Zu einer vollständigen Bewerbung gehören folgende Unterlagen:
- Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
- Infos zum Motivationsschreiben finden Sie in den FAQ.
- Tabellarischer Lebenslauf (1-2 Seiten)
- Aktuelle STiNE-Leistungsübersicht oder Transcript of Records
- Das Transcript of Records wird durch Ihr Studienbüro/Prüfungsamt ausgestellt.
- Masterstudierende im 1. Semester reichen die aktuelle STiNE-Veranstaltungsliste ein.
- Bachelorzeugnis mit Note (gilt nur für Masterstudierende)
- Sprachtest für die Arbeits- bzw. Unterrichtssprache (nur notwendig für Studien- und Praktikumsaufenthalte sowie Abschlussarbeiten/Studienarbeiten)
- Der Einstufungstest am Sprachenzentrum der UHH reicht aus. Bitte achten Sie darauf, nicht die Einstufung für die Kurse am Sprachenzentrum zu wählen.
- Sprachtests dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
- Abiturzeugnisse reichen nicht aus.
- Wenn Sie im Haupt- oder Nebenfach eine Sprache studieren, können Sie sich einen Sprachnachweis auch durch Ihre Sprachlektorinnen und -lektoren ausstellen lassen.
- Portugiesisch-Tests können Sie über das Sprachenzentrum ablegen. Weitere Informationen und die Prüfungstermine finden Sie hier.
- Sprachtests können auch bei der VHS absolviert werden (Kosten: 50 Euro). Den TOEFL-Test können Sie am Sprachenzentrum der Universität Hamburg ablegen (Kosten: ca. 250 USD).
- Ein Fachgutachten (bitte ausschließlich dieses Formular verwenden)
Das Fachgutachten darf bis spätestens 10. April (Märzrunde) bzw. 10. November (Oktoberrunde) nachgereicht werden.
- Ausstellung durch hauptamtliche Professorinnen bzw. Professoren oder andere promovierte Hochschullehrende der Universität Hamburg.
- Sprachlektorinnen und -lektoren dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung Fachgutachten ausstellen.
- Das Fachgutachten muss unterschrieben sein und direkt an unsere E-Mail-Adresse(hamburglobal.pv"AT"uni-hamburg.de) versendet werden.
- Weitere Infos finden Sie in den FAQ.
- Learning Agreement(nur notwendig für Studienaufenthalte)
- Zusage der Gastinstitution (bitte ausschließlich dieses Formular verwenden, wenn die Zusage der Gastinstitution vorliegt)
- Liegt die Zusage zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor bzw. steht die Aufenthaltsdauer noch nicht endgültig fest, dokumentieren Sie bitte den Stand der Vorbereitung, z.B. durch eine E-Mail der Gastinstitution.
- Im Fall von Forschungsaufenthalten (Vorbereitung von Abschlussarbeiten) ohne feste Gastinstitution wird das Formular durch den Betreuer/die Betreuerin der Abschlussarbeit ausgestellt.
- Weitere Infos finden Sie in den FAQ.
- Ggf. bis zu zwei Nachweise über Engagement in akademischer Selbstverwaltung bzw. außeruniversitäres Engagement (politisch, sozial, kulturell etc.) und/oder Praktikumsnachweise.
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Ggfs. Darstellung besonderer individueller Lebensumstände zur Wahrung der Chancengerechtigkeit (freiwillige Angabe; max. 1 Seite). Weitere Infos finden Sie in den FAQ.
- Gebührenbescheid (nur notwendig bei Online-Kurzformaten)
Bitte schauen Sie bzgl. weiterer wichtiger Informationen zur Bewerbung in unsere FAQ.
Auswahlverfahren
Die Vergabe der Hamburglobal-Förderung wird von einem Ausschuss vorgenommen, dem Lehrende und Studierende der Universität Hamburg angehören. Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist eine Bewerbung, die vollständig und fristgereicht eingereicht wurde. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Akademische Leistung
- Schlüssigkeit und Vorbereitung des Vorhabens
- Kenntnisse der Unterrichts- und Arbeitssprache
- Außerfachliche Qualifikation und Engagement (z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten, Engagement im politischen, sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich)
- Formale Kriterien (z.B. Rechtschreibung)
Der Auswahlausschuss tagt vier bis sechs Wochen nach Bewerbungsschluss. Die Entscheidungen werden den Bewerberinnen und Bewerbern in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung bekannt gegeben.
Berechnung der Fördersumme
Bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer wird jeder Monat mit 30 Tagen zugrunde gelegt. Der Zeitraum vom z.B. 1. Januar – 1. Februar entspricht einem vollen Monat. Für jeden vollen Monat wird eine ganze Monatsrate ausgezahlt, für jeden halben Monat (1-15 Tage Aufenthalt) eine halbe Teilstipendienrate. Für einen Aufenthalt von 70 Tagen (= 2 Monate und 10 Tage) können somit 2,5 Teilstipendienraten ausgezahlt werden. Dabei muss die Mindestdauer der jeweiligen Auslandsvorhaben eingehalten werden (z.B. ein Monat für Studienaufenthalte, sechs Wochen für Praktika).
Die in der Rangliste jeder Bewerbungsrunde bestplatzierten Bewerberinnen und Bewerber erhalten zusätzlich länderabhängige Reisekostenpauschalen. Diese können nur ausgezahlt werden, wenn die Anreise zum Auslandsvorhaben aus Deutschland erfolgt.
Auszahlung der Förderung
Wenn Sie durch den Ausschuss für eine Förderung ausgewählt wurden, erhalten Sie ein Bewilligungsschreiben mit Angabe des Förderprogramms sowie der voraussichtlichen Förderdauer und Fördersumme. Für die Auszahlung der Förderung sind Ihre unterschriebene Annahmeerklärung sowie die Zusage der Gastinstitution in Form des ausgefüllten, unterschriebenen und gestempelten Formulars Confirmation of Host Institution Voraussetzung. Anhand der Angaben Ihrer Gastinstitution zur Dauer Ihres Aufenthalts in der Confirmation of Host Institution wird die Höhe der Zuschüsse erneut berechnet. Erst dann zahlen wir Ihnen Ihre Förderung aus, frühestens jedoch sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt.
Nach Ende Ihres Förderzeitraums (nicht des gesamten Aufenthalts, falls dieser den Förderzeitraum übersteigt!) sind Sie verpflichtet, umgehend die Final Confirmation of Stay und die zum Ende Ihres Förderzeitraums gültige Immatrikulationsbescheinigung sowie innerhalb eines Monats einen Erfahrungsbericht einzureichen. Auf Grundlage der Final Confirmation of Stay prüfen wir nochmals die Höhe Ihrer Förderung und fordern ggf. Gelder zurück.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind uns umgehend zu informieren, falls Sie Ihren Aufenthalt nicht antreten, Ihre Aufenthaltsdauer sich verkürzt oder der Zeitpunkt Ihres Aufenthalts sich ändert! Bitte beachten Sie auch, dass Sie während des gesamten Förderzeitraums an der Universität Hamburg immatrikuliert sein müssen!
Formulare zum Download
- Fachgutachten (PDF, barrierefrei)
- Learning Agreement (PDF, barrierefrei)
- DAAD-Sprachzeugnis
- Zusage der Gastinstitution (Confirmation of Host Institution) (PDF, barrierefrei)
- Final Confirmation of Stay (PDF, barrierefrei)
- Informationen und Vorlagen für Ihren Erfahrungsbericht
- Datenschutzerklärung (PDF, barrierefrei)
Kombinationsregelungen für Zuschüsse
Hamburglobal-Zuschüsse sind unbegrenzt kombinierbar mit Mitteln privater Stipendiengeber. Sie sind nicht kombinierbar mit:
- ERASMUS- bzw. SEMP-Förderung
- DAAD-Individualstipendien
- Förderung der Partnerhochschulen im Zentralaustausch (Ausnahme: (Teil-)Stipendien, die unter dem DAAD-Fördersatz liegen)
- anderen öffentlichen Mitteln für denselben Zweck (Ausnahme: BAföG). Beispiel: Erhalten Sie durch Hamburglobal monatliche Aufenthaltspauschalen, können andere Stipendiengeber zusätzlich Reisekostenzuschüsse zahlen, nicht aber Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten.
Auslands-BAföG: Die Kombination der Hamburglobal-Zuschüsse mit Auslands-BAföG ist möglich, allerdings dürfen Reisekostenzuschüsse nicht doppelt bezogen werden. Die Förderung durch Hamburglobal muss bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben werden, da die Verrechnung von Förderleistungen immer dort erfolgt.
Deutschlandstipendium: Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
Studienstiftung des Deutschen Volkes: Eine Kombination mit Hamburglobal-Zuschüssen ist nicht möglich.
Kombinationsregelungen für Studienreisen und Individualaufenthalte
Hamburglobal-Zuschüsse können nicht gleichzeitig für einen individuell organisierten Auslandsaufenthalt sowie für eine Studienreise bezogen werden. Wenn Sie für ein individuelles Auslandsvorhaben gefördert werden, müssen Sie dieses über den gesamten Förderzeitraum durchführen und können nicht gleichzeitig an einer Studienreise teilnehmen. Wenn Sie auf die Teilnahme an der Studienreise nicht verzichten möchten, können Sie lediglich für den Zeitraum vor oder nach der Studienreise individuell gefördert werden. Hierbei muss die Mindestförderdauer für das jeweilige Auslandsvorhaben zwingend eingehalten werden (z.B. ein Monat für Studien- oder Forschungsaufenthalte, sechs Wochen für Praktika).
Mehrfachförderung
Hamburglobal erlaubt innerhalb eines Bildungsabschnitts (z.B. Bachelor) eine maximale Förderdauer von 4 Monaten bezogen auf Studien- und Praktikumsaufenthalte (inkl. Feldforschung/Vorbereitung von Abschlussarbeiten). Die Förderung/en von Sprachkursen, Fachkursen/Summer Schools und der Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen/Tagungen wird/werden dabei nicht hinzugezogen. Beispiel: Die Förderung eines viermonatigen Studienaufenthalts + Sprachkurs ist möglich; nicht möglich ist die Förderung eines viermonatigen Studienaufenthalts + zweimonatigen Praktikumsaufenthalts.
Innerhalb eines neuen Bildungsabschnitts (z.B. Master) steht wieder ein Förderzeitraum von maximal 4 Monaten bezogen auf Studien- und Praktikumsaufenthalte (inkl. Feldforschung/Vorbereitung von Abschlussarbeiten) zur Verfügung.
Für Studierende der Medizin: Für jeden der drei Studienabschnitte steht ein Förderzeitraum von maximal vier Monaten zur Verfügung.
Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die PROMOS-Mittel erhalten, können für ihren Auslandsaufenthalt Sondermittel von bis zu 10.000 Euro beantragen. Hierbei muss es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben handeln, für die Sie keine finanzielle Unterstützung durch andere zuständige Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger) erhalten.
Bitte sprechen Sie uns bereits vor Ihrer Bewerbung für Hamburglobal auf einen eventuellen Antrag an. Sollten Ihnen PROMOS-Gelder bewilligt werden, reichen Sie für den Antrag auf Sondermittel folgende weitere Unterlagen per E-Mail(hamburglobal.pv"AT"uni-hamburg.de) ein:
- Kopie des Behindertenausweises (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent)
- tabellarische Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben
- Nachweis, dass eine andere zuständige Stelle keine finanzielle Unterstützung leistet
Über das Ergebnis des Antrags werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Auslandsversicherung
Eine Förderung durch Hamburglobal umfasst keinerlei Versicherungen. Sie können für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts eine Auslandsversicherung über den DAAD abschließen.
Sicherheit im Ausland
Um Ihre Sicherheit während des Auslandsaufenthalts zu gewährleisten, sollten Sie sich vor der Ausreise umfassend über Ihr Gastland informieren und während des Aufenthalts bestimmte Regeln einhalten. Eine Zusammenfassung bieten unsere Hinweise zur Sicherheit im Ausland.
Stipendienurkunde
Nach Ende Ihres Auslandsaufenthalts stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Stipendienurkunde aus, in der der Erhalt des Hamburglobal-Zuschusses bestätigt wird. Bei Interesse schreiben Sie uns bitte eine E-Mail(hamburglobal.pv"AT"uni-hamburg.de).