Gender und Gender Mainstreaming
Der englische Begriff „gender“ erlaubt im Gegensatz zum deutschen Begriff „Geschlecht“ eine präzisere Abgrenzung. Während sich „gender“ auf das soziokulturelle Geschlecht bezieht, wird mit „sex“ das biologische Geschlecht bezeichnet.
Mit der Abgrenzung zwischen gender und sex wird deutlich, dass Geschlecht und mit ihm einhergehende Vorstellungen von Frauen und Männern sowie von Weiblichkeit und Männlichkeit veränderbar sind. Dies betrifft zum Beispiel geschlechtsspezifische gesellschaftliche Zuschreibungen von Fähigkeiten, Zuständigkeiten und Identitäten.
Der englische Begriff Gender Mainstreaming hat sich auch im deutschen Sprachgebrauch durchgesetzt. „Gender Mainstreaming“ bedeutet dabei, bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen, dass sich Frauen und Männer in jeweils unterschiedlichen Lebenslagen befinden. Gleichstellungspolitik kann damit nicht in einem abgrenzbaren Bereich betrieben werden, sondern betrifft alle Entscheidungen einer Organisation.
Rechtlich verankert ist eine Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming sowohl international (auf Ebene der EU durch den Amsterdamer Vertrag von 1999 und den Vertrag von Lissabon 2008) als auch national (durch Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes). Die Universität Hamburg verpflichtet sich unter anderem in der Gleichstellungsrichtlinie dem Prinzip des Gender Mainstreaming.