Gleichstellungsfonds der Universität Hamburg
Ausschreibung
Die Bewerbungsfrist für den Gleichstellungsfonds 2024 ist abgelaufen, neue Bewerbungen sind erst 2025 wieder möglich.
Über den Gleichstellungsfonds
Mit den Mitteln des Fonds unterstützt die Universität Hamburg Vorhaben im Bereich der Gleichstellung: Geschlechtergerechtigkeit, Vereinbarkeit und Diversität. Erstmals eingerichtet wurde der Fonds im Rahmen der ersten Runde des Professorinnenprogramms im Jahr 2012. Seit 2016 ist der Gleichstellungsfonds in seiner jetzigen Form etabliert und in der Gleichstellungsrichtlinie verankert.
Der Fonds wird in der Regel jährlich im Frühjahr ausgeschrieben. Förderungsfähig sind Anträge in drei Bereichen:
- Aus Mitteln des Fonds können Projekte gefördert werden, die einen direkten Bezug zu den Themen Gender, Diversity und/oder Vereinbarkeit haben. Dabei kann es sich um Lehrveranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen oder die Unterstützung von Forschungsanträgen handeln. Interdisziplinäre Vorhaben werden hierbei bevorzugt berücksichtigt. Pro Projekt können maximal 5.000 Euro beantragt werden.
- Mit Stipendien für die Abschlussphase von Dissertationen und Habilitationen werden Nachwuchswissenschaftlerinnen im Sinne der Frauenförderung unterstützt. Die Stipendien können für eine Dauer von maximal sechs Monaten vergeben werden. Bei der Vergabe wird auch berücksichtigt, ob die Promotionsthemen einen Gender- oder Diversity-Bezug haben und ob die Wissenschaftlerinnen Familienaufgaben (Kinder oder zu pflegende Angehörige) haben. Die Höhe der Abschlussstipendien richtet sich nach der Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (für Promovendinnen zzt. 1.365,- € pro Monat + Sachmittelpauschale 103,- € pro Monat + Kinderbetreuungszuschlag 400,- € pro Monat + 100,- € für jedes weitere Kind).
- Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie umfassen sowohl Maßnahmen für einzelne Wissenschaftler:innen (z. B. durch studentische Unterstützung für Nachwuchswissenschaftler:innen mit Kind oder pflegebedürftige Familienangehörige) als auch Vorhaben, die dazu beitragen, die Universität als Ganzes familienfreundlicher zu gestalten.
Neben den ausgeschriebenen Mitteln werden aus dem Gleichstellungsfonds das Agathe-Lasch-Coaching plus divers sowie Vertretungsstellen für Beamtinnen im Wissenschaftsbereich während des Mutterschutzes finanziert.
Auswertung 2012–2024
Die Auswertung gibt einen Überblick, wie die Mittel aus dem Gleichstellungsfonds nachgefragt und vergeben werden. Die Auswertung unterstützt den Ausschuss für Gleichstellung darin, die Zielorientierung des Fonds besser einzuschätzen und die Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, wenn dies erforderlich scheint. Die Auswertung beschränkt sich auf die quantitative Analyse der Anträge und Bewilligungen. Einblick in die Inhalte der geförderten Projekte bietet der Podcast "Gleichheitszeichen", in dem Projekte vorgestellt werden, die durch den Frauenförderfonds und den Gleichstellungsfonds gefördert wurden.
Abbildung 1: Anzahl der eingereichten Anträge nach Jahren
Quelle: Auswertung der Stabsstelle Gleichstellung 2024
Die ausgeschriebenen Mittel variieren zwischen den Jahren. Dies liegt in den ersten Jahren an der Verknüpfung der Mittel des Gleichstellungsfonds mit der Berufung von Frauen. Seit 2016 stehen in der Regel 80.000 Euro zur Verfügung.
Insgesamt liegen die Antragssummen jedes Jahr deutlich über den ausgeschriebenen Mitteln. Daher können nicht alle förderungsfähigen Anträge in vollem Umfang bewilligt werden. Dem Ausschuss für Gleichstellung obliegt es, für die von ihm bewilligten Anträge eine geeignete Förderungssumme festzulegen. Dabei wird sowohl der individuelle Bedarf jedes Vorhabens geprüft, als auch das Verhältnis zu den anderen bewilligten Anträgen berücksichtigt. Alternative Fördermöglichkeiten werden geprüft und die Antragsstellenden ggf. darauf hingewiesen.
Tabelle 1: Ausschreibungssummen, Antrags- und Bewilligungszahlen nach Jahren
Quelle: Auswertung der Stabsstelle Gleichstellung 2024
Im Folgenden ist aufgeschlüsselt, aus welchen Fakultäten die einzelnen Anträge stammten. Dabei ist auch die Entwicklung der Fakultäten zu berücksichtigen: Die Fakultät für Betriebswirtschaftslehre (BWL) und die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo) bildeten bis 2013 eine gemeinsame Fakultät. Die Daten aus den entsprechenden Jahren finden sich unter der Fakultät WiSo wieder. Ebenso ist es bei den heutigen Fakultäten für Erziehungswissenschaft (EW) und der für Psychologie und Bewegungswissenschaft (PB). Die Anträge, die 2012 und 2013 auf die damalige Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft (EPB) entfielen, werden in dieser Auswertung unter der Fakultät EW subsumiert, da diese den Großteil der ehemaligen EPB umfasst.
Abbildung 2: Anzahl der Anträge nach Fakultäten
Quelle: Auswertung der Stabsstelle Gleichstellung 2024
Die Auswertung zeigt, dass die Anzahl der Anträge auch mit der Größe der Fakultäten zusammenhängt: So sind die die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften (MIN) und die Fakultät für Geisteswissenschaften (GW) die beiden größten Fakultäten, während die Fakultät für Betriebswirtschaft (BWL) und die Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft (PB) zu den kleinsten gehören.
Abbildung 3: Antragszahlen nach Kategorien und Jahren
Quelle: Auswertung der Stabsstelle Gleichstellung 2024
Aufgeschlüsselt nach Antragskategorien, also die Projektförderung, Abschlussstipendien sowie die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zeigen sich deutliche Unterschiede. Im Vergleich mit den anderen Kategorien werden im Bereich der Vereinbarkeit weniger Anträge gestellt. Dies lässt sich auch damit erklären, dass auf Ebene fast aller Fakultäten ebenfalls Maßnahmen etabliert wurden, die der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen, darunter auch die Finanzierung von Studentischen Hilfskräften.