Gleichstellungsfonds der Universität Hamburg
Ausschreibung
Die Bewerbungsfrist für den Gleichstellungsfonds 2025 ist abgelaufen, neue Bewerbungen sind erst für den Gleichstellungsfonds 2026 wieder möglich. Die Ausschreibung erscheint voraussichtlich im Januar 2026 und läuft bis Anfang April 2026.
Über den Gleichstellungsfonds
Mit den Mitteln des Fonds unterstützt die Universität Hamburg Vorhaben im Bereich der Gleichstellung: Geschlechtergerechtigkeit, Vereinbarkeit und Diversität. Erstmals eingerichtet wurde der Fonds im Rahmen der ersten Runde des Professorinnenprogramms im Jahr 2012. Seit 2016 ist der Gleichstellungsfonds in seiner jetzigen Form etabliert und in der Gleichstellungsrichtlinie verankert.
Der Fonds wird in der Regel jährlich im Frühjahr mit 80.000 € ausgeschrieben. Die Entscheidung über die Bewilligung von Mitteln aus dem Fonds trifft die Gleichstellungsbeauftragte der Universität als Vorsitzende des akademischen Senatsausschusses für Gleichstellung.
Die Bewilligungshöchstgrenze pro Projekt soll nicht mehr als 5.000 € betragen (Ausnahme Ab-schlussförderung). Bewilligungen über 2.000 € setzen eine Zustimmung des Ausschusses für Gleichstellung voraus.
Förderungsfähig sind insbesondere Anträge in drei Bereichen:
- Aus Mitteln des Fonds können Projekte gefördert werden, die einen direkten Bezug zu den Themen Gender, Diversity und/oder Vereinbarkeit haben. Dabei kann es sich beispielsweise um Lehrvorhaben, Tagungen, Ausstellungen oder die Unterstützung von Forschungsanträgen handeln. Interdisziplinäre Vorhaben werden hierbei bevorzugt berücksichtigt.
- Mit Stipendien für die Abschlussphase von Dissertationen und Habilitationen werden Nachwuchswissenschaftlerinnen im Sinne der Frauenförderung unterstützt. Die Stipendien können für eine Dauer von maximal sechs Monaten vergeben werden. Bei der Vergabe wird auch berücksichtigt, ob die Promotionsthemen einen Gender- oder Diversity-Bezug haben und ob die Wissenschaftlerinnen Familienaufgaben (Kinder oder zu pflegende Angehörige) haben. Die Höhe der Abschlussstipendien richtet sich nach der Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (für Promovendinnen zzt. 1.365,- € pro Monat + Sachmittelpauschale 103,- € pro Monat + Kinderbetreuungszuschlag 400,- € pro Monat + 100,- € für jedes weitere Kind).
- Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie umfassen sowohl Maßnahmen für einzelne Wissenschaftler:innen (z. B. durch studentische Unterstützung für Nachwuchswissenschaftler:innen mit Kind oder pflegebedürftige Familienangehörige) als auch Vorhaben, die dazu beitragen, die Universität als Ganzes familienfreundlicher zu gestalten.
Die Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Universität Hamburg dienen insbesondere der Förderung von Vorhaben, die
- nicht von anderer Seite finanziert werden können,
- der einmaligen Ergänzung vorhandener Mittel,
- der Vorbereitung einer Einwerbung von Drittmitteln (Anschubfinanzierung).
Antragsberechtigt sind:
Alle Mitglieder der Universität Hamburg (ohne UKE). Anträge von TVBP-Beschäftigten sind nur möglich, wenn die Anträge für das wissenschaftliche Personal gestellt werden.
Neben den ausgeschriebenen Mitteln werden aus dem Gleichstellungsfonds das Agathe-Lasch-Coaching plus divers sowie Vertretungsstellen für Beamtinnen im Wissenschaftsbereich während des Mutterschutzes finanziert.