Bewerbung Master of Education – externer Bachelorabschluss
Haben Sie Ihr Bachelor-Lehramtsstudium nicht an der UHH abgeschlossen, ist eine Vergleichbarkeit nur gegeben, wenn Sie die unten aufgelisteten Kriterien nachweisen können. Die folgende Auflistung dient der Orientierung. Zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen können Sie – sofern die Erfüllung der Voraussetzungen nicht eindeutig aus Ihrem Transcript of Records hervorgeht – eine Bescheinigung der Hochschule einreichen, an der Sie Ihren Bachelorabschluss erworben haben. Die Nachweise müssen zur Bewerbung hochgeladen werden. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Bescheinigung. Bei Bewerbungen für das Lehramt für Sonderpädagogik ist die Bescheinigung nicht erforderlich – bitte achten Sie darauf, dass aus Ihren Unterlagen die Erfüllung der Voraussetzungen (s.u.) hervorgeht.
Bachelor-Lehramtsqualifikation zum angestrebten KMK-Lehramtstyp im MEd
Sie müssen zur Bewerbung einen Nachweis darüber hochladen, dass Ihr bisheriges Studium ein Bachelorstudium des Lehramtes war sowie für welches Lehramt Ihr bisheriges Studium konkret qualifiziert. D.h. aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. aus Ihrem Transcript of Records muss der KMK-Lehramtstyp entsprechend des an der UHH angestrebten Studienganges explizit hervorgehen und genannt sein. Ist der Lehramtstyp in Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Transcript of Records nicht explizit genannt, können Sie dies auch durch eine gesonderte Bescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule belegen. Verwenden Sie für die Bescheinigung bitte diesen Vordruck (PDF).
Besondere Hinweise zur Bewerbung Lehramt für Sonderpädagogik
Bitte beachten Sie, dass an der Universität Hamburg drei unterschiedliche sonderpädagogische Masterstudiengänge angeboten werden:
- Lehramt für Sonderpädagogik
- Lehramt für Sonderpädagogik mit Profilbildung Grundschule
- Lehramt für Sonderpädagogik mit Profilbildung Sekundarstufe
Absolvent*innen der Hamburger Lehramts-Bachelorstudiengänge bewerben sich jeweils für den ihrem Bachelorstudiengang entsprechenden Masterstudeingang - eine Bewerbung für einen der anderen Master ist ausgeschlossen!
Externe Bewerber*innen beachten bitte die Hinweise zu den besonderen Zugangsvoraussetzungen für die drei Studiengänge unten.
Nachweis der Unterrichtsfächer bzw. beruflichen Fachrichtung
Zur Bewerbung müssen Sie einen Nachweis darüber hochladen, dass Ihr bisheriges Studium das Studium von an der Uni Hamburg angebotenen Unterrichtsfächern beinhaltet. Je angestrebtem Lehramtstyp im MEd bedeutet dies
für Lehramt an Grundschulen
Aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Ihrem Transcript of Records muss hervorgehen, dass die Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik, ein drittes Unterrichtsfach sowie Fachdidaktik aller Unterrichtsfächer Bestandteil Ihres bisherigen Studiums gewesen sind. Ausnahme: Ist das dritte Unterrichtsfach Bildende Kunst oder Musik, muss nur eines der Fächer Deutsch und Mathematik inkl. Fachdidaktik nachgewiesen werden.
für Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I
Aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Ihrem Transcript of Records muss hervorgehen, dass zwei Unterrichtsfächer sowie Fachdidaktik beider Unterrichtsfächer Bestandteil Ihres bisherigen Studiums gewesen sind.
für das Lehramt der Sekundarstufe I und II
Aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Ihrem Transcript of Records muss hervorgehen, dass zwei Unterrichtsfächer sowie Fachdidaktik beider Unterrichtsfächer Bestandteil Ihres bisherigen Studiums gewesen sind.
für Lehramt für Sonderpädagogik, Lehramt für Sonderpädagogik mit Profilbildung Grundschule und Lehramt für Sonderpädagogik mit Profilbildung Sekundarstufe
Aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Ihrem Transcript of Records muss hervorgehen, dass im Bachelorstudiengang ein Unterrichtsfach sowie die Fachdidaktik des Unterrichtsfachs studiert worden ist.
für Lehramt an berufsbildenden Schulen
Aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Ihrem Transcript of Records muss hervorgehen, dass das Studium eines Unterrichtsfaches sowie einer beruflichen Fachrichtung sowie die Didaktik des Unterrichtsfachs und die Didaktik der beruflichen Fachrichtung Bestandteil Ihres bisherigen Studiums gewesen sind.
Sonderfall: Unterrichtsfach Sozialwissenschaften
Die Bezeichnung des Faches ist in den Bundesländern unterschiedlich. Neben Sozialwissenschaften finden sich die Bezeichnungen Sozialkunde, Gemeinschaftskunde, Politikwissenschaft, Politik und Wirtschaft, Wirtschaft/Politik, Politische Bildung. Laut den "Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung" der KMK sind die Fächer mit diesen Bezeichnungen äquivalent, daher ist eine Bewerbung für Sozialwissenschaften auch dann möglich, wenn Sie eines dieser Fächer studiert haben.
Nachweis der Fachdidaktik
Gehen die Leistungen der Fachdidaktik nicht explizit aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Ihrem Transcript of Records hervor, müssen Sie sich diese gesondert von Ihrer bisherigen Hochschule bescheinigen lassen. Verwenden Sie für die Bescheinigung bitte diesen Vordruck (PDF).
Nachweis schulpraktischer Studien
Zur Bewerbung ist nachzuweisen, dass Sie während Ihres bisherigen Bachelor-Lehramtsstudiums schulpraktische Studien erbracht haben. Geht aus Ihrem Abschlusszeugnis bzw. Transcript of Records nicht explizit hervor, dass Schulpraktika erbracht worden sind, müssen Sie dies von Ihrer bisherigen Hochschule gesondert bescheinigen lassen. Verwenden Sie für die Bescheinigung bitte diesen Vordruck (PDF).
Zusätzliche Nachweise im Lehramt für Sonderpädagogik
Lehramt für Sonderpädagogik: Mit der Bewerbung ist nachzuweisen, dass Sie während Ihres bisherigen Bachelor-Lehramtsstudiums den crosskategorialen Förderschwerpunkt "Lernen- Sprache-Verhalten" oder den Förderschwerpunkt "Lernen" studiert haben.
Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Grundschule: Mit der Bewerbung ist nachzuweisen, dass Sie während Ihres bisherigen Bachelor-Lehramtsstudiums den sonderpädagogischen Schwerpunkt "Lernen" sowie einem weiteren an der Universität Hamburg studierbaren sonderpädagogischen Schwerpunkt (Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache) studiert haben.
Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Sekundarstufe: Mit der Bewerbung ist nachzuweisen, dass Sie während Ihres bisherigen Bachelor-Lehramtsstudiums den sonderpädagogischen Schwerpunkt "Lernen" sowie einem weiteren an der Universität Hamburg studierbaren sonderpädagogischen Schwerpunkt (Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache) studiert haben.
Sollten Sie unsicher sein, für welchen der drei Studiengänge Sie sich mit Ihrem Bachelorabschluss bewerben müssen, kontaktieren Sie bitte vorab zur Klärung das Studienbüro der Fakultät für Erziehungswissenschaf(lehramt.ew"AT"uni-hamburg.de)t.
Zusätzlich im Lehramt an berufsbildenden Schulen – Nachweis der Berufsausbildung
Voraussetzung zur Bewerbung ist im Lehramt an Beruflichen Schulen zudem eine abgeschlossene Berufsausbildung in der beruflichen Fachrichtung oder ein mindestens zwölfmonatiges Betriebspraktikum. Haben Sie Ihr Bachelorstudium nicht an der Universität Hamburg absolviert, ist dieser Nachweis mit der Einschreibung zu erbringen.
Als Berufsausbildung gilt der Abschluss im dualen System (Betrieb und Schule). Berufsabschlüsse auf der Basis von Berufsfachschulen werden nicht ohne Weiteres anerkannt. Ersatzweise kann die betriebliche Praxis auch durch ein einschlägiges mindestens zwölfmonatiges Betriebspraktikum nachgewiesen werden. In Zweifelsfällen zum inhaltlichen Zusammenhang zwischen der angestrebten beruflichen Fachrichtung und der abgeschlossenen Ausbildung ist in jedem Fall im Vorwege eine Anerkennung durch das Zentrale Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen an der Universität Hamburg (ZPLA) erforderlich. Dies gilt ebenfalls, sollten Sie sich noch in der Abschlussphase Ihrer Ausbildung befinden. Sollten Sie keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und den Nachweis durch ein Praktikum erbringen wollen, ist die Anerkennung in jedem Fall erforderlich.
Für Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte per Mail (berufspraxis-lab.zpla"AT"uni-hamburg.de) an das ZPLA. Bitte bedenken Sie, dass der Nachweis der Anerkennung zwingend in Form eines entsprechenden Bescheides durch das ZPLA von Ihnen eingereicht werden muss. Es wird daher dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Bewerbungsschluss beraten zu lassen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Zusätzlich bei Unterrichtsfach Englisch, Französisch, Spanisch - Auslandsaufenthalt
Bei einer Bewerbung für die Unterrichtsfächer Englisch, Französisch und Spanisch sind zur Immatrikulation außerdem folgende Nachweise erforderlich:
- Für das Fach Englisch in den Lehramtsstudiengängen LAGS, LASek, LAS mit den Profilbildungen Grundschule (LAS-G) und Sekundarstufe (LAS-Sek) sowie LAB besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung:
- Nachweis eines mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalts in einem englischsprachigen Land.
- Für das Fach Französisch in den Lehramtsstudiengängen LASek und LAB besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung:
- Nachweis eines mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalts in einem französischsprachigen Land.
- Für das Fach Spanisch in den Lehramtsstudiengängen LASek und LAB besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung:
- Nachweis eines mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalts in einem spanischsprachigen Land.
Der Auslandsaufenthalt kann mittels folgender Nachweise nachgewiesen werden:
- Studienaufenthalt an einer staatlichen Universität oder einer als gleichwertig anerkannten Hochschule (nachzuweisen durch Transcript of Records)
- Pädagogischer Austauschdienst PAD (gemäß der von der KMK festgelegten Richtlinien)
- Praktikum (nachzuweisen durch Vorlage eines Berichts in Englisch bzw. Französisch bzw. Spanisch (3-5 Seiten) so-wie eines qualifizierten Praktikumszeugnisses)
- Berufliche Tätigkeit wie AuPair, Work&Travel (nachzuweisen durch Vorlage eines Berichts in Englisch bzw. Französisch bzw. Spanisch (3-5 Seiten) sowie eines Arbeitsvertrages)
- Besuch einer Sprachschule (nachzuweisen durch Zeugnis/Zertifikat der Sprachschule (mind. 20 Stunden/Woche))
- Forschungsaufenthalt (nachzuweisen durch Vorlage eines Berichts in Englisch bzw. Französisch bzw. Spanisch (3-5 Seiten) sowie Einladung und Nachweis über den Abschluss des Forschungsaufenthaltes der gastgebenden Institution)
Ausnahmen und Sonderregelungen, u.a. eine Nachreichfrist für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2023/2024 und zum Wintersemester 2024/ 2025 aufnehmen, entnehmen Sie bitte der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Geisteswissenschaften.
Zusätzlich bei Unterrichtsfach Sport
Bei einer Bewerbung für das Unterrichtsfach Sport sind zur Immatrikulation außerdem folgende Nachweise erforderlich:
- Nachweis der Schwimm und Rettungsfähigkeit (Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) in Silber
- Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2
Beachten Sie zu den Nachweisen bitte die Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Psychologie und Bewegungswissenschaft (PDF)
Zusätzlich bei künstlerischem Unterrichtsfach – Aufnahmeprüfung an der künstlerischen Hochschule
Bei einem künstlerischen Unterichtsfach ist zudem der Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung der Künstlerischen Hochschule in Hamburg mit der Bewerbung hochzuladen.
Zusätzlich bei Unterrichtsfach Latein Lehramt der Sekundarstufe I und II - Nachweis des Graecums
Voraussetzung zur Einschreibung ist im Falle einer Zulassung für das Unterrichtsfach Latein im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs der Nachweis von Kenntnissen des Griechischen im Umfang des Graecums.
Lehramtsabschluss aus dem Ausland
Bewerber/innen mit einem Lehramtsabschluss aus dem Ausland müssen ihre Unterlagen zur Feststellung der inhaltlichen Vergleichbarkeit ihres Studienabschlusses in der Online-Bewerbung hochladen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Abschlusszeugnis (wenn schon vorhanden)
- Transcript of Records (sofern das Abschlusszeugnis nicht vorhanden ist, mit ausgewiesener Durchschnittsnote)
- Beschreibung des Notensystems der Heimathochschule
Alle Nachweise sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen, im Falle einer Übersetzung ist eine Übersetzung durch eine*n vereidigte*n Übersetzer*in erforderlich.
Kann die Vergleichbarkeit nicht festgestellt werden, muss die Bewerbung von der weiteren Auswahl ausgeschlossen werden und nimmt nicht am Zulassungsverfahren teil.