Exmatrikulation an der vorherigen Hochschule im Rahmen der Einschreibung an der Universität Hamburg
Studierende werden im Regelfall nur für einen Studiengang einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert. Eine parallele Immatrikulation für zwei Studiengänge ist nur dann möglich, wenn Sie mit der Bewerbung einen Antrag auf ein Doppelstudium gestellt haben und dieser genehmigt worden ist.
Sie sind daher verpflichtet, der Universität Hamburg mit der Immatrikulation zu versichern, dass Sie sich bis spätestens zum Ende des ersten Semesters der Immatrikulation an der Universität Hamburg an anderen deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen exmatrikulieren werden. Die Erklärung hierüber geben Sie innerhalb des Online-Immatrikulationsantrags ab. Ein formaler Nachweis durch eine Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule ist nicht erforderlich.